SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal
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5. RUND UMS WOHNEN<br />
Eine gesicherte Wohnung zu haben ist eine existenzielle Frage.<br />
Deshalb hier ein paar Tipps, wie die bisherige Wohnung gehalten<br />
oder eine neue gefunden werden kann. Auch die Beratungsstellen<br />
der freien Träger (Caritasverband, Diakonische<br />
Bezirksstellen und andere) können weiterhelfen.<br />
5.1 Mietspiegel<br />
Um den Mietpreis der eigenen Wohnung anhand der Mieten<br />
anderer, vergleichbarer Wohnungen überprüfen zu können,<br />
gibt es den Mietspiegel für Stuttgart. Er ist einsehbar beziehungsweise<br />
gegen eine Schutzgebühr von 6 Euro zuzüglich<br />
1,60 Euro Versandkosten erhältlich.<br />
Amt für Liegenschaften und Wohnen, Holzstraße 13,<br />
70173 Stuttgart, Zimmer 201, Telefon 0711/2 16-65 23<br />
Rathaus-Infothek, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart<br />
5.2 Wohnungssuche<br />
Es empfiehlt sich, alle Möglichkeiten der Wohnungssuche auszuschöpfen:<br />
Zeitungsanzeigen, Aushänge in Geschäften und in<br />
der Nachbarschaft. Auch persönliche Kontakte erweisen sich<br />
oft als nützlich. Fragen Sie an Ihrem Arbeitsplatz, ob der<br />
Betrieb bei der Wohnungssuche behilflich sein kann. Größere<br />
Unternehmen und auch Behörden haben oft eine eigene Abteilung<br />
für Wohnungsfragen und/oder Dienstwohnungen. Zusätzlich<br />
können Sie ein Maklerbüro einschalten. In diesem Fall müssen<br />
Sie nach erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung Maklergebühren<br />
bezahlen. Für die Vermittlung einer Sozialwohnung darf<br />
keine Maklergebühr genommen werden. Leisten Sie keine Vorauszahlungen.<br />
Sie sind nicht rechtmäßig. Arbeitslosengeld II-<br />
Bezieher/-innen erhalten die Maklergebühr unter Umständen<br />
ersetzt.<br />
5.3 Sozialwohnungen<br />
Sozialwohnungen sind mit öffentlichen Mitteln errichtete Wohnungen,<br />
die der Mietpreisbindung unterliegen. Wenn Sie kein<br />
oder nur ein geringes Einkommen haben, sollten Sie abklären,<br />
ob Sie Anspruch auf eine Sozialwohnung haben. Hierzu müssen<br />
Sie einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein stellen<br />
und zwar beim<br />
Amt für Liegenschaften und Wohnen, Holzstraße 13,<br />
70173 Stuttgart, Telefon 0711/2 16-65 23<br />
Wenn Sie einen Berechtigungsschein erhalten haben, kann es<br />
allerdings längere Zeit dauern, bis Sie ein Wohnungsangebot<br />
bekommen. Um in die Vormerkdatei aufgenommen zu werden,<br />
müssen Sie bereits drei Jahre in Stuttgart leben. Auswärtige<br />
Wohnungssuchende können vorgemerkt werden, wenn sie über<br />
ein eigenes Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts<br />
und der Wohnkosten ohne Inanspruchnahme öffentlicher Kassen<br />
oder über einen Arbeitsplatz in Stuttgart verfügen. Ausländische<br />
Bürgerinnen benötigen zusätzlich eine Niederlassungserlaubnis<br />
oder eine mindestens auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis,<br />
um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten.