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SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal

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5. RUND UMS WOHNEN<br />

Eine gesicherte Wohnung zu haben ist eine existenzielle Frage.<br />

Deshalb hier ein paar Tipps, wie die bisherige Wohnung gehalten<br />

oder eine neue gefunden werden kann. Auch die Beratungsstellen<br />

der freien Träger (Caritasverband, Diakonische<br />

Bezirksstellen und andere) können weiterhelfen.<br />

5.1 Mietspiegel<br />

Um den Mietpreis der eigenen Wohnung anhand der Mieten<br />

anderer, vergleichbarer Wohnungen überprüfen zu können,<br />

gibt es den Mietspiegel für Stuttgart. Er ist einsehbar beziehungsweise<br />

gegen eine Schutzgebühr von 6 Euro zuzüglich<br />

1,60 Euro Versandkosten erhältlich.<br />

Amt für Liegenschaften und Wohnen, Holzstraße 13,<br />

70173 Stuttgart, Zimmer 201, Telefon 0711/2 16-65 23<br />

Rathaus-Infothek, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart<br />

5.2 Wohnungssuche<br />

Es empfiehlt sich, alle Möglichkeiten der Wohnungssuche auszuschöpfen:<br />

Zeitungsanzeigen, Aushänge in Geschäften und in<br />

der Nachbarschaft. Auch persönliche Kontakte erweisen sich<br />

oft als nützlich. Fragen Sie an Ihrem Arbeitsplatz, ob der<br />

Betrieb bei der Wohnungssuche behilflich sein kann. Größere<br />

Unternehmen und auch Behörden haben oft eine eigene Abteilung<br />

für Wohnungsfragen und/oder Dienstwohnungen. Zusätzlich<br />

können Sie ein Maklerbüro einschalten. In diesem Fall müssen<br />

Sie nach erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung Maklergebühren<br />

bezahlen. Für die Vermittlung einer Sozialwohnung darf<br />

keine Maklergebühr genommen werden. Leisten Sie keine Vorauszahlungen.<br />

Sie sind nicht rechtmäßig. Arbeitslosengeld II-<br />

Bezieher/-innen erhalten die Maklergebühr unter Umständen<br />

ersetzt.<br />

5.3 Sozialwohnungen<br />

Sozialwohnungen sind mit öffentlichen Mitteln errichtete Wohnungen,<br />

die der Mietpreisbindung unterliegen. Wenn Sie kein<br />

oder nur ein geringes Einkommen haben, sollten Sie abklären,<br />

ob Sie Anspruch auf eine Sozialwohnung haben. Hierzu müssen<br />

Sie einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein stellen<br />

und zwar beim<br />

Amt für Liegenschaften und Wohnen, Holzstraße 13,<br />

70173 Stuttgart, Telefon 0711/2 16-65 23<br />

Wenn Sie einen Berechtigungsschein erhalten haben, kann es<br />

allerdings längere Zeit dauern, bis Sie ein Wohnungsangebot<br />

bekommen. Um in die Vormerkdatei aufgenommen zu werden,<br />

müssen Sie bereits drei Jahre in Stuttgart leben. Auswärtige<br />

Wohnungssuchende können vorgemerkt werden, wenn sie über<br />

ein eigenes Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts<br />

und der Wohnkosten ohne Inanspruchnahme öffentlicher Kassen<br />

oder über einen Arbeitsplatz in Stuttgart verfügen. Ausländische<br />

Bürgerinnen benötigen zusätzlich eine Niederlassungserlaubnis<br />

oder eine mindestens auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis,<br />

um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten.

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