SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal
SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal
SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
42<br />
nungsverschiedenheit geht Ihre Meinung vor. Mit Ihrer Volljährigkeit<br />
ist die Amtsvormundschaft automatisch beendet. Sie<br />
haben dann die elterliche Sorge allein.<br />
Vom Jugendamt werden Sie über die Abgabe einer Sorgeerklärung<br />
beraten.<br />
Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Abteilung<br />
Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften,<br />
Unterhaltsvorschüsse, Wilhelmstraße 3, 70182 Stuttgart,<br />
Unter Telefon 0711/2 16-74 81 werden Sie an die zuständigen<br />
Gesprächspartnerinnen und -partner vermittelt.<br />
Umgangsrecht<br />
Ihr Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder<br />
Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und<br />
berechtigt. Großeltern und Geschwister haben ebenfalls ein<br />
Umgangsrecht, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Gleiches<br />
gilt für enge Bezugspersonen (zum Beispiel Stiefelternteile<br />
und Pflegeeltern) des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche<br />
Verantwortung tragen oder getragen haben.<br />
Das Umgangsrecht vereinbaren Sie frei miteinander. Selbstverständlich<br />
können Sie sich auch bei Schwierigkeiten in Bezug<br />
auf die Regelung des Umgangs beraten lassen – einzeln oder<br />
gemeinsam mit dem anderen Elternteil. Das ist besonders dann<br />
wichtig, wenn Sie den Eindruck haben, der Umgang könnte<br />
für das Kind schädliche Auswirkungen haben. In solchen Fällen,<br />
wie zum Beispiel bei Drogenkonsum oder Gewaltandrohung,<br />
kann das Familiengericht auf Antrag das Umgangsrecht – zum<br />
Wohle des Kindes – einschränken. Das Gericht ordnet dann<br />
zum Beispiel für einen bestimmten Zeitraum einen so genannten<br />
betreuten Umgang an. Der oder die Umgangsberechtigte<br />
darf das Kind dann nur unter Aufsicht und Betreuung einer<br />
speziell dafür geschulten Person sehen und mit ihm spielen.<br />
Die Beratungszentren Jugend und Familie des Jugendamts<br />
der Landeshauptstadt Stuttgart beraten Sie gerne in diesen<br />
Fragen. Unter Telefon 0711/2 16-51 00 werden Sie an das<br />
zuständige Beratungszentrum vermittelt.<br />
Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung<br />
und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen<br />
Wenn Sie mit dem Vater Ihres Kindes nicht verheiratet sind,<br />
erhalten Sie vom Jugendamt nach der Geburt des Kindes ein<br />
Beratungsangebot. Darin werden Sie auf die Möglichkeit hingewiesen,<br />
wie die für Ihr Kind und Sie wichtigen rechtlichen<br />
Angelegenheiten geregelt werden können. Nützen Sie dieses<br />
Angebot. Es enthält auch Name und Telefonnummer der entsprechenden<br />
Ansprechpartner/-innen des Jugendamts.<br />
Für Kinder, die bei Ihnen leben, egal ob ehelich oder nichtehelich,<br />
werden Sie vom Jugendamt bei der Geltendmachung von<br />
Unterhaltsansprüchen beraten und unterstützt. Dabei werden<br />
Ihnen Wege aufgezeigt, wie Sie die anstehenden Fragen eigenverantwortlich<br />
und eigeninitiativ lösen können. Eine zwischen<br />
den Eltern getroffene einvernehmliche Regelung zum Wohle<br />
des Kindes ist allen anderen Lösungen vorzuziehen.