80 10. GEWALT IN DER BEZIEHUNG 10.1 Häusliche Gewalt „Häusliche Gewalt“, Gewalt in Paarbeziehungen, kommt in jeder sozialen Schicht, in jedem Alter und in jeder Konfession vor. Sie umfasst Drohungen, Beleidigungen, Demütigungen und Erniedrigungen, ebenso wie Schläge, Tritte, Vergewaltigungen bis hin zu Mord und Totschlag. Gerade in Zeiten von Trennung oder Scheidung kommt es häufig zu gewalttätigen Übergriffen. Sollten Sie Opfer von Partnergewalt sein, zögern Sie nicht, die Polizei einzuschalten und Anzeige zu erstatten. Der Polizei- Notruf 110 ist rund um die Uhr zu erreichen. Die Polizei kann dem Gewalttäter/der Gewalttäterin die Schlüssel abnehmen und ihm/ihr für ein paar Tage einen Platzverweis aussprechen. Das Familiengericht kann dem Täter/der Täterin auch langfristig das Betreten der (gemeinsamen) Wohnung verbieten oder ein Annäherungsverbot und ein Verbot von Anrufen, Faxen, E-Mails und SMS aussprechen. 10.2 Stalking Stalking bezeichnet das beabsichtigte, beharrliche Verfolgen und Belästigen einer Person, so dass ihre Sicherheit bedroht und ihre Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird. Stalking ist kein einmaliges Geschehen, sondern ein Prozess, der nicht vorhersehbar ist. Hinter einem Stalker kann sich der Ex-Partner, ein Freund, ein Kollege oder ein völlig Unbekannter verbergen. Sollten Sie Opfer von Stalking sein, wenden Sie sich so früh wie möglich an die Polizei oder eine Beratungsstelle. Beratung bei häuslicher Gewalt oder Stalking erhalten Sie bei FrauenFanal, Senefelderstraße 60, 70176 Stuttgart, Telefon 0711/4 80 02 12 Beratung & Information für Frauen (BIF), Römerstraße 30, 70180 Stuttgart, Telefon 0711/6 49 45 50 Frauenberatungs- und Therapiezentrum Stuttgart e. V. (Fetz), Schloßstraße 98, 70176 Stuttgart, Telefon 0711/2 85 90 02 (zum Thema „Stalking“) Weißer Ring Stuttgart, Esslinger Straße 14, 70182 Stuttgart, Telefon 0711/2 48 69 42 Krisen- und Notfalldienst Stuttgart (KND), Furtbachstraße 6, 70178 Stuttgart, Telefon 0180/5 11 04 44 (0,14 Cent pro Minute), wochentags von 16 bis 24 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 12 bis 24 Uhr. Wenn Sie nicht in Ihrer Wohnung bleiben können, finden Sie Schutz in einem Frauenhaus: Autonomes Frauenhaus, Telefon 0711/54 20 21 Städtisches Frauenhaus, Telefon 0711/41 42 430
11. TREFFPUNKTE, FREIZEIT UND URLAUB INFORMATIONEN UND TIPPS FÜR ALLEINERZIEHENDE IN STUTTGART 81