SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal
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Urlaubssemester<br />
Während und nach einer Schwangerschaft können Sie sich für<br />
ein oder zwei Semester von der Uni beurlauben zu lassen. Bitte<br />
beachten Sie jedoch, dass die Beurlaubung weitere Konsequenzen<br />
nach sich zieht, zum Beispiel erfolgen in der Regel keine<br />
Zahlungen mehr nach dem BAföG. Der Anspruch auf Kindergeld<br />
für Sie selbst entfällt. Ausgenommen ist davon die Zeit der<br />
Mutterschutzfrist und eine Übergangszeit von maximal vier<br />
Monaten zwischen Ende der Mutterschutzfrist und der Studienfortführung.<br />
Sind Studierende erwerbstätig, werden sie während<br />
eines Urlaubssemesters voll sozialversicherungspflichtig.<br />
Bitte nutzen Sie das Beratungsangebot der Universitäten und<br />
Schwangerenberatungsstellen. (Adressen siehe Seite 10)<br />
Gleichstellungsreferentin der Uni Hohenheim, Rotraud<br />
Konca, Emil-Wolff-Straße 30, 70593 Stuttgart, Telefon<br />
0711/45 92 34 78, E-Mail: konca@uni-hohenheim.de,<br />
www.uni.hohenheim.de<br />
Gleichstellungsreferentin der Universität Stuttgart,<br />
Dr. Barbara Unteutsch, Geschwister-Scholl-Straße 24 B,<br />
70174 Stuttgart, Telefon 0711/68 58 21 56,<br />
E-Mail: unteutsch@verwaltung.uni-stuttgart.de,<br />
www.uni-stuttgart.de/gleichstellungsbeauftragte<br />
Gleichstellungsamt der Hochschule für Technik,<br />
Prof. Dr. Dorothee Koch, Telefon 0711/89 26-25 05,<br />
E-Mail: dorothee.koch@hft-stuttgart.de, Heike Mayer-Roth:<br />
Telefon 0711/89 26-25 69,<br />
E-Mail: heike.mayer-roth@hft-stuttgart.de<br />
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