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SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal

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3.9 Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten<br />

Alle Eltern und Alleinerziehende können beim Jugendamt der<br />

Stadt Stuttgart einen Antrag auf Übernahme der Gebühren für<br />

Tageseinrichtung, Kindergarten, Hort und Verlässliche Grundschule<br />

ihres Kindes stellen. Die Übernahme ist einkommensabhängig.<br />

Das gelbe Antragsformular ist in den meisten Einrichtungen<br />

direkt erhältlich oder kann beim Jugendamt unter den<br />

angegebenen Telefonnummern angefordert werden:<br />

Telefon 0711/2 16-43 42 (Familiennamen A-E)<br />

Telefon 0711/2 16-75 22 (Familiennamen F-Me)<br />

Telefon 0711/2 16-62 27 (Familiennamen Mi-Sir)<br />

Telefon 0711/2 16-55 77 (Familiennamen Sis-Z)<br />

Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Wilhelmstraße 3,<br />

70182 Stuttgart<br />

3.10 FamilienCard<br />

Alle Stuttgarter Familien, bei denen der Gesamtbetrag der<br />

Einkünfte 60.000 Euro jährlich nicht übersteigt, erhalten die<br />

FamilienCard. Familien mit vier und mehr Kindern erhalten die<br />

FamilienCard unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Sie<br />

wird ausgestellt für Kinder und Jugendliche bis einschließlich<br />

16 Jahre. Die FamilienCard beinhaltet ein Guthaben von 60 Euro<br />

jährlich pro Kind, das für bestimmte Angebote (zum Beispiel<br />

Schwimmbadbesuche, Wilhelma, Sportvereine, Fernsehturm)<br />

verwendet werden kann. Auf die Gebühren der Musikschule<br />

und auf die Elternbeiträge der Stadtranderholung (Waldheime)<br />

gibt es mit FamilienCard 20 Prozent Ermäßigung.<br />

Die FamilienCard ist in den Bürgerbüros und Bürgerinformationsstellen<br />

in den Bezirksrathäusern und in den Bürgerbüros<br />

der inneren Stadtbezirke der Landeshauptstadt Stuttgart sowie<br />

bei der Dienststelle Freiwillige Leistungen des Sozialamts in der<br />

Eberhardstraße 33 erhältlich. Diese Dienststellen laden auch die<br />

bereits ausgegebenen FamilienCards mit neuem Guthaben auf.<br />

Adressen der Bürgerbüros siehe Seite 91.<br />

3.11 BonusCard<br />

Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen<br />

erhalten oder sonst finanziell bedürftig sind, haben<br />

Sie die Möglichkeit, die BonusCard zu erhalten. Bei Vorlage der<br />

BonusCard gewähren viele Institutionen und Einrichtungen in<br />

der Stadt Ermäßigungen. Als Inhaber/-in der Bonuscard kann<br />

man einen Einkaufsausweis für die Stuttgarter Läden der<br />

Schwäbischen Tafel e. V. erhalten und dort günstige Lebensmittel<br />

erwerben. Außerdem erhalten Sie mit der BonusCard einen<br />

monatlichen Zuschuss für Busse und Bahnen der VVS.<br />

Ohne Antrag erhalten Personen, die bis zum 20. Januar des<br />

betreffenden Jahres Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung<br />

bezogen haben, die BonusCard automatisch zugeschickt.<br />

Andere Personen mit geringem Einkommen müssen die<br />

BonusCard bei der Dienststelle Freiwillige Leistungen des Sozialamts<br />

beantragen. Bitte bringen Sie eine Kopie Ihres Steuerbescheids,<br />

Ihrer Gehaltsabrechnung oder Ihres Arbeitslosengeldbescheides<br />

mit.<br />

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