SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal
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3.9 Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten<br />
Alle Eltern und Alleinerziehende können beim Jugendamt der<br />
Stadt Stuttgart einen Antrag auf Übernahme der Gebühren für<br />
Tageseinrichtung, Kindergarten, Hort und Verlässliche Grundschule<br />
ihres Kindes stellen. Die Übernahme ist einkommensabhängig.<br />
Das gelbe Antragsformular ist in den meisten Einrichtungen<br />
direkt erhältlich oder kann beim Jugendamt unter den<br />
angegebenen Telefonnummern angefordert werden:<br />
Telefon 0711/2 16-43 42 (Familiennamen A-E)<br />
Telefon 0711/2 16-75 22 (Familiennamen F-Me)<br />
Telefon 0711/2 16-62 27 (Familiennamen Mi-Sir)<br />
Telefon 0711/2 16-55 77 (Familiennamen Sis-Z)<br />
Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Wilhelmstraße 3,<br />
70182 Stuttgart<br />
3.10 FamilienCard<br />
Alle Stuttgarter Familien, bei denen der Gesamtbetrag der<br />
Einkünfte 60.000 Euro jährlich nicht übersteigt, erhalten die<br />
FamilienCard. Familien mit vier und mehr Kindern erhalten die<br />
FamilienCard unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Sie<br />
wird ausgestellt für Kinder und Jugendliche bis einschließlich<br />
16 Jahre. Die FamilienCard beinhaltet ein Guthaben von 60 Euro<br />
jährlich pro Kind, das für bestimmte Angebote (zum Beispiel<br />
Schwimmbadbesuche, Wilhelma, Sportvereine, Fernsehturm)<br />
verwendet werden kann. Auf die Gebühren der Musikschule<br />
und auf die Elternbeiträge der Stadtranderholung (Waldheime)<br />
gibt es mit FamilienCard 20 Prozent Ermäßigung.<br />
Die FamilienCard ist in den Bürgerbüros und Bürgerinformationsstellen<br />
in den Bezirksrathäusern und in den Bürgerbüros<br />
der inneren Stadtbezirke der Landeshauptstadt Stuttgart sowie<br />
bei der Dienststelle Freiwillige Leistungen des Sozialamts in der<br />
Eberhardstraße 33 erhältlich. Diese Dienststellen laden auch die<br />
bereits ausgegebenen FamilienCards mit neuem Guthaben auf.<br />
Adressen der Bürgerbüros siehe Seite 91.<br />
3.11 BonusCard<br />
Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen<br />
erhalten oder sonst finanziell bedürftig sind, haben<br />
Sie die Möglichkeit, die BonusCard zu erhalten. Bei Vorlage der<br />
BonusCard gewähren viele Institutionen und Einrichtungen in<br />
der Stadt Ermäßigungen. Als Inhaber/-in der Bonuscard kann<br />
man einen Einkaufsausweis für die Stuttgarter Läden der<br />
Schwäbischen Tafel e. V. erhalten und dort günstige Lebensmittel<br />
erwerben. Außerdem erhalten Sie mit der BonusCard einen<br />
monatlichen Zuschuss für Busse und Bahnen der VVS.<br />
Ohne Antrag erhalten Personen, die bis zum 20. Januar des<br />
betreffenden Jahres Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung<br />
bezogen haben, die BonusCard automatisch zugeschickt.<br />
Andere Personen mit geringem Einkommen müssen die<br />
BonusCard bei der Dienststelle Freiwillige Leistungen des Sozialamts<br />
beantragen. Bitte bringen Sie eine Kopie Ihres Steuerbescheids,<br />
Ihrer Gehaltsabrechnung oder Ihres Arbeitslosengeldbescheides<br />
mit.<br />
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