SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal
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Verteilung der Arbeitszeit angeben. Wenn Ihr Arbeitgeber/Ihre<br />
Arbeitgeberin Ihren Teilzeitantrag nicht bis spätestens einen<br />
Monat vor dem gewünschten Termin ablehnt, verringert sich<br />
die Arbeitszeit entsprechend Ihren Wünschen.<br />
Wichtig! Reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit nur befristet. Sie<br />
haben dann nach Ende der Befristung wieder automatisch<br />
Anspruch auf eine Ganztagsbeschäftigung. Eine Rückkehr von<br />
einer unbefristeten Teilzeitarbeitsstelle auf einen Vollzeitarbeitsplatz<br />
ist oft sehr schwierig.<br />
7.3 MiniJobs, Niedriglohnjobs<br />
Geringfügige Beschäftigung<br />
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das<br />
monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig 400 Euro nicht überschreitet.<br />
Als geringfügig Beschäftigte zahlen Sie in der Regel<br />
keine Versicherungsbeiträge, sondern erhalten das gesamte<br />
Gehalt ausbezahlt. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin überweist<br />
pauschal Beiträge zu Kranken-, Renten und Unfallversicherung<br />
und führt die Pauschalsteuer ab. Allerdings erwerben Sie so nur<br />
geringe Rentenansprüche. Um vollwertige Rentenansprüche<br />
aufzubauen, können Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten<br />
und so die Rentenversicherungsbeiträge aufstocken. So<br />
sichern Sie sich unter Umständen mit niedrigen eigenen Beiträgen<br />
vollwertige Pflichtbeitragszeiten und erwerben damit auch<br />
Anspruch auf Rehabilitation, Rente wegen verminderter<br />
Erwerbsfähigkeit oder vorgezogene Altersrenten. Lassen Sie<br />
sich beraten.<br />
Als Mini-Jobber/-in haben die gleichen Rechte wie alle anderen<br />
Arbeitnehmer/-innen, das heißt,<br />
Sie haben bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen<br />
Krankheit bis zu sechs Wochen lang Anspruch auf Entgeltfortzahlung.<br />
Für Zeiten des Mutterschutzes steht Ihnen Entgelt zu.<br />
Sie haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und zwar<br />
mindestens für die Dauer des gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Urlaubsanspruchs.<br />
Für Arbeitszeit, die wegen eines gesetzlichen Feiertags<br />
ausfällt, haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung.<br />
Mehrere Mini-Jobs werden zusammengezählt und fallen dann<br />
nicht mehr unter die Geringfügigkeitsregel.<br />
Niedriglohnjobs<br />
Mit der Einführung der Minijobregelungen wurde auch eine<br />
Gleitzonenregelung für den Niedriglohnbereich geschaffen.<br />
Arbeitnehmer/-innen sind in der so genannten Gleitzone<br />
beschäftigt, wenn ihr regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt<br />
mindestens mehr als 400 Euro und maximal 800 Euro beträgt.<br />
Beschäftigungen in der Gleitzone begründen grundsätzlich Versicherungspflicht<br />
in der Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung.<br />
Der Beitrag der/des Beschäftigten „gleitet“<br />
von rund vier Prozent, wenn Sie nur 400,01 Euro verdienen auf<br />
den vollen Arbeitnehmer/-innenanteil bei einem Einkommen<br />
von 800,00 Euro. Vor allem für die Rentenversicherung gilt,<br />
dass geringere Beiträge auch zu einer vom tatsächlichen Verdienst<br />
abweichenden – geringeren – Rentenanwartschaft führen.<br />
Mit einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber/der<br />
Arbeitgeberin können Sie auf die günstigere<br />
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