12.12.2012 Aufrufe

SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal

SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal

SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Verteilung der Arbeitszeit angeben. Wenn Ihr Arbeitgeber/Ihre<br />

Arbeitgeberin Ihren Teilzeitantrag nicht bis spätestens einen<br />

Monat vor dem gewünschten Termin ablehnt, verringert sich<br />

die Arbeitszeit entsprechend Ihren Wünschen.<br />

Wichtig! Reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit nur befristet. Sie<br />

haben dann nach Ende der Befristung wieder automatisch<br />

Anspruch auf eine Ganztagsbeschäftigung. Eine Rückkehr von<br />

einer unbefristeten Teilzeitarbeitsstelle auf einen Vollzeitarbeitsplatz<br />

ist oft sehr schwierig.<br />

7.3 Mini­Jobs, Niedriglohnjobs<br />

Geringfügige Beschäftigung<br />

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das<br />

monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig 400 Euro nicht überschreitet.<br />

Als geringfügig Beschäftigte zahlen Sie in der Regel<br />

keine Versicherungsbeiträge, sondern erhalten das gesamte<br />

Gehalt ausbezahlt. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin überweist<br />

pauschal Beiträge zu Kranken-, Renten und Unfallversicherung<br />

und führt die Pauschalsteuer ab. Allerdings erwerben Sie so nur<br />

geringe Rentenansprüche. Um vollwertige Rentenansprüche<br />

aufzubauen, können Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten<br />

und so die Rentenversicherungsbeiträge aufstocken. So<br />

sichern Sie sich unter Umständen mit niedrigen eigenen Beiträgen<br />

vollwertige Pflichtbeitragszeiten und erwerben damit auch<br />

Anspruch auf Rehabilitation, Rente wegen verminderter<br />

Erwerbsfähigkeit oder vorgezogene Altersrenten. Lassen Sie<br />

sich beraten.<br />

Als Mini-Jobber/-in haben die gleichen Rechte wie alle anderen<br />

Arbeitnehmer/-innen, das heißt,<br />

Sie haben bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen<br />

Krankheit bis zu sechs Wochen lang Anspruch auf Entgeltfortzahlung.<br />

Für Zeiten des Mutterschutzes steht Ihnen Entgelt zu.<br />

Sie haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und zwar<br />

mindestens für die Dauer des gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Urlaubsanspruchs.<br />

Für Arbeitszeit, die wegen eines gesetzlichen Feiertags<br />

ausfällt, haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung.<br />

Mehrere Mini-Jobs werden zusammengezählt und fallen dann<br />

nicht mehr unter die Geringfügigkeitsregel.<br />

Niedriglohnjobs<br />

Mit der Einführung der Minijobregelungen wurde auch eine<br />

Gleitzonenregelung für den Niedriglohnbereich geschaffen.<br />

Arbeitnehmer/-innen sind in der so genannten Gleitzone<br />

beschäftigt, wenn ihr regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt<br />

mindestens mehr als 400 Euro und maximal 800 Euro beträgt.<br />

Beschäftigungen in der Gleitzone begründen grundsätzlich Versicherungspflicht<br />

in der Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung.<br />

Der Beitrag der/des Beschäftigten „gleitet“<br />

von rund vier Prozent, wenn Sie nur 400,01 Euro verdienen auf<br />

den vollen Arbeitnehmer/-innenanteil bei einem Einkommen<br />

von 800,00 Euro. Vor allem für die Rentenversicherung gilt,<br />

dass geringere Beiträge auch zu einer vom tatsächlichen Verdienst<br />

abweichenden – geringeren – Rentenanwartschaft führen.<br />

Mit einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber/der<br />

Arbeitgeberin können Sie auf die günstigere<br />

65

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!