SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal
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30<br />
3.7 Arbeitslosengeld I<br />
Sie müssen verschiedene Bedingungen erfüllen, um einen<br />
Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Dazu gehört die<br />
zwölfmonatige Anwartschaftszeit, das heißt, dass Sie in den<br />
letzten zwei Jahren vor Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens 360<br />
Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt waren. Diese<br />
Anwartschaftszeit kann auch durch andere Zeiten erfüllt werden,<br />
wie zum Beispiel durch<br />
- die Zeit, in der Sie Mutterschaftsgeld bekommen haben,<br />
- die Zeit, in der Sie ein Kind bis zur Vollendung des dritten<br />
Lebensjahres erzogen haben, sofern Sie unmittelbar davor versicherungspflichtig<br />
beschäftigt waren oder Entgeltersatzleistungen<br />
(nach SGB III), zum Beispiel Arbeitslosen- oder Elterngeld,<br />
bezogen haben.<br />
Außerdem müssen Sie dem Arbeitsmarkt jederzeit zur<br />
Verfügung stehen, das heißt unter anderem,<br />
- dass Sie wöchentlich mindestens 15 Stunden lang eine versicherungspflichtige<br />
Tätigkeit ausüben können und dürfen,<br />
- dass die Betreuung Ihrer Kinder geregelt ist, wenn Sie eine<br />
Beschäftigung aufnehmen,<br />
- dass Sie bereit sind, jede zumutbare Arbeit anzunehmen.<br />
Die Dauer Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld hängt von<br />
Ihrem Alter und den zurückgelegten Versicherungszeiten in den<br />
letzten 5 Jahren ab. Wenn Sie unter 50 Jahre alt sind, beträgt<br />
die maximale Bezugsdauer ein Jahr.<br />
Elterngeld und Arbeitslosengeld<br />
Wollen Sie nach der Mutterschutzfrist wieder eine Erwerbstätigkeit<br />
ausüben und erfüllen die oben genannten Voraussetzungen,<br />
erhalten Sie zwar Arbeitslosengeld, dieses wird aber auf<br />
das Elterngeld angerechnet, soweit es das Mindestelterngeld<br />
von 300 Euro monatlich übersteigt. Zusätzlich zum Arbeitslosengeld<br />
wird also nur das Mindestelterngeld gewährt.<br />
.<br />
Wichtig:<br />
Wurde Ihr Arbeitsplatz gekündigt, müssen Sie sich sofort bei<br />
der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, auch wenn die<br />
Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen und Ihr Arbeitsverhältnis<br />
folglich noch nicht beendet ist! Sonst droht eine Sperrfrist.<br />
Agentur für Arbeit, Nordbahnhofstraße 30-34, 70191<br />
Stuttgart, Telefon 01801/55 51 11, www.arbeitsagentur.de<br />
3.8 Arbeitslosengeld II<br />
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurden zum 1. Januar 2005 zu<br />
einer neuen Leistung, der „Grundsicherung für Arbeitssuchende“<br />
zusammengelegt. Sie besteht aus Beratungshilfe und Geldleistungen.<br />
Hilfebedürftige Erwerbsfähige im Alter zwischen 15 und 65<br />
Jahren erhalten danach das Arbeitslosengeld II. Nicht erwerbsfähige<br />
Angehörige bekommen Sozialgeld.<br />
- Hilfebedürftig ist, wer kein ausreichendes Einkommen und<br />
Vermögen zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes hat.