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SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal

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Auskünfte erhalten Sie beim<br />

Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Abteilung<br />

Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften,<br />

Unterhaltsvorschüsse, Wilhelmstraße 3, 70182 Stuttgart.<br />

Unter Telefon 0711/2 16-74 81 erfahren Sie die zuständigen<br />

Gesprächspartnerinnen und -partner.<br />

Beistandschaft<br />

Sollte es Ihnen trotz Beratung und Unterstützung nicht möglich<br />

sein, die Probleme selbst zu regeln oder Sie dies nicht selbst in<br />

die Hand nehmen wollen, können Sie beim Jugendamt eine<br />

Beistandschaft beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie<br />

die alleinige elterliche Sorge haben oder dass sich das Kind bei<br />

gemeinsamer elterlicher Sorge in Ihrer Obhut befindet. Durch<br />

die Beistandschaft wird Ihre elterliche Sorge nicht eingeschränkt.<br />

Der Beistand wird Sie bei wichtigen Entscheidungen<br />

einbeziehen. Er versucht, mit dem Vater oder der Mutter zu<br />

einer außergerichtlichen Lösung zu kommen. Gelingt dies nicht<br />

und müssen die Ansprüche Ihres Kindes gerichtlich durchgesetzt<br />

werden, wird Ihr Kind vor Gericht durch den Beistand vertreten.<br />

Die Einrichtung und Beendigung der Beistandschaft<br />

müssen Sie schriftlich beim Jugendamt beantragen.<br />

Auskünfte erhalten Sie beim<br />

Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Abteilung<br />

Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften,<br />

Unterhaltsvorschüsse, Wilhelmstraße 3, 70182 Stuttgart,<br />

Unter Telefon 0711/2 16-74 81 erfahren Sie die zuständigen<br />

Gesprächspartnerinnen und -partner.<br />

4.4 Rechtsberatung, Beratungshilfe und<br />

Prozesskostenhilfe<br />

Wenn Sie nur wenig Einkommen haben, kann Ihnen außerhalb<br />

eines gerichtlichen Verfahrens auf Antrag kostenlose Rechtsberatung<br />

durch einen Anwalt/eine Anwältin in den Räumen<br />

des für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgerichtes gewährt<br />

werden.<br />

Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart<br />

Rechtsberatung nur Dienstag von 9 bis 11 Uhr und von<br />

14 bis 16 Uhr<br />

Amtsgericht Stuttgart-<strong>Bad</strong> <strong>Cannstatt</strong>, <strong>Bad</strong>straße 23,<br />

70372 Stuttgart, Rechtsberatung nur Mittwoch 14 bis 16 Uhr<br />

Zu diesen Zeiten können Sie sich ohne vorherige Anmeldung<br />

beraten lassen. Allerdings ist mit Wartezeiten zu rechnen. Da<br />

Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen<br />

müssen, bringen Sie am besten entsprechende Unterlagen mit.<br />

Dazu gehören zum Beispiel Lohnbescheinigungen, Sozialhilfebescheid,<br />

Bescheid des JobCenters, Mietvertrag, Energiekosten/Nebenkosten,<br />

Versicherungen, Schuldenaufstellung und<br />

Ähnliches.<br />

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