SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal
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Auskünfte erhalten Sie beim<br />
Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Abteilung<br />
Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften,<br />
Unterhaltsvorschüsse, Wilhelmstraße 3, 70182 Stuttgart.<br />
Unter Telefon 0711/2 16-74 81 erfahren Sie die zuständigen<br />
Gesprächspartnerinnen und -partner.<br />
Beistandschaft<br />
Sollte es Ihnen trotz Beratung und Unterstützung nicht möglich<br />
sein, die Probleme selbst zu regeln oder Sie dies nicht selbst in<br />
die Hand nehmen wollen, können Sie beim Jugendamt eine<br />
Beistandschaft beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie<br />
die alleinige elterliche Sorge haben oder dass sich das Kind bei<br />
gemeinsamer elterlicher Sorge in Ihrer Obhut befindet. Durch<br />
die Beistandschaft wird Ihre elterliche Sorge nicht eingeschränkt.<br />
Der Beistand wird Sie bei wichtigen Entscheidungen<br />
einbeziehen. Er versucht, mit dem Vater oder der Mutter zu<br />
einer außergerichtlichen Lösung zu kommen. Gelingt dies nicht<br />
und müssen die Ansprüche Ihres Kindes gerichtlich durchgesetzt<br />
werden, wird Ihr Kind vor Gericht durch den Beistand vertreten.<br />
Die Einrichtung und Beendigung der Beistandschaft<br />
müssen Sie schriftlich beim Jugendamt beantragen.<br />
Auskünfte erhalten Sie beim<br />
Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Abteilung<br />
Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften,<br />
Unterhaltsvorschüsse, Wilhelmstraße 3, 70182 Stuttgart,<br />
Unter Telefon 0711/2 16-74 81 erfahren Sie die zuständigen<br />
Gesprächspartnerinnen und -partner.<br />
4.4 Rechtsberatung, Beratungshilfe und<br />
Prozesskostenhilfe<br />
Wenn Sie nur wenig Einkommen haben, kann Ihnen außerhalb<br />
eines gerichtlichen Verfahrens auf Antrag kostenlose Rechtsberatung<br />
durch einen Anwalt/eine Anwältin in den Räumen<br />
des für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgerichtes gewährt<br />
werden.<br />
Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart<br />
Rechtsberatung nur Dienstag von 9 bis 11 Uhr und von<br />
14 bis 16 Uhr<br />
Amtsgericht Stuttgart-<strong>Bad</strong> <strong>Cannstatt</strong>, <strong>Bad</strong>straße 23,<br />
70372 Stuttgart, Rechtsberatung nur Mittwoch 14 bis 16 Uhr<br />
Zu diesen Zeiten können Sie sich ohne vorherige Anmeldung<br />
beraten lassen. Allerdings ist mit Wartezeiten zu rechnen. Da<br />
Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen<br />
müssen, bringen Sie am besten entsprechende Unterlagen mit.<br />
Dazu gehören zum Beispiel Lohnbescheinigungen, Sozialhilfebescheid,<br />
Bescheid des JobCenters, Mietvertrag, Energiekosten/Nebenkosten,<br />
Versicherungen, Schuldenaufstellung und<br />
Ähnliches.<br />
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