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SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal

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„MuK: Wir bauen ein Haus – Hilfen für Mütter und Kinder“<br />

e. V. Wohngelegenheiten<br />

MuK bietet in drei Häuser in den Stadtteilen Hofen, Plieningen<br />

und Vaihingen je acht Wohnungen für Schwangere und alleinerziehende<br />

Frauen mit Säuglingen oder Kleinkindern in Notsituationen.<br />

Jedes Haus hat außerdem eine Gemeinschaftswohnung<br />

im Erdgeschoss mit Zugang zu Garten und Spielplatz, die<br />

allen Bewohnerinnen offen steht. Die Vermittlung der Wohnungen<br />

erfolgt über alle Stuttgarter Schwangerenberatungsstellen,<br />

Adressen siehe Seite 10.<br />

Städtische Wohnanlagen für Alleinerziehende<br />

Das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart bietet in zwei<br />

Häusern volljährigen Alleinerziehenden mit Kindern bis zu sechs<br />

Jahren und Frauen ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat<br />

Wohnmöglichkeiten an. Die Alleinerziehenden werden hier<br />

auch beraten und unterstützt, um eine selbstbestimmte<br />

Lebensführung zu entwickeln und eine tragfähige Mutter-Kind-<br />

Beziehung aufzubauen.<br />

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Wohnung ist,<br />

dass Sie:<br />

die Grundversorgung des Kindes leisten können,<br />

interessiert sind, sich am Leben in der Hausgemeinschaft zu<br />

beteiligen,<br />

sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden,<br />

bereit sind, an Ihrer Lebenssituation zu arbeiten,<br />

nicht akut alkohol- oder drogenabhängig sind.<br />

Eckartstraße 20, 70191 Stuttgart, Telefon 0711/61 58 22-5<br />

und 6 15 82 26, wa.eckartstrasse@stuttgart.de<br />

Solitudestraße 49, 70499 Stuttgart (Bergheim),<br />

Telefon 0711/86 48 92, wa.solitudestrasse@stuttgart.de<br />

Wohnprojekte der Stiftung „Nestwerk“<br />

„Unterer Dornbusch“ und „Hackstraße 15“<br />

Die ambulant betreuten Wohnungen sind für Schwangere,<br />

Alleinerziehende und Paare mit Kindern, die wohnungslos oder<br />

von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Neben der sozialpädagogischen<br />

Begleitung gibt es hauswirtschaftliche Beratung. Ein<br />

Wohnberechtigungsschein A oder B ist erforderlich.<br />

Die Belegung erfolgt durch die Zentrale Fachstelle der<br />

Wohnungsnotfallhilfe, Sozialamt, Dagmar Nübel,<br />

Telefon 0711/2 16-55 31.

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