SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal
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„MuK: Wir bauen ein Haus – Hilfen für Mütter und Kinder“<br />
e. V. Wohngelegenheiten<br />
MuK bietet in drei Häuser in den Stadtteilen Hofen, Plieningen<br />
und Vaihingen je acht Wohnungen für Schwangere und alleinerziehende<br />
Frauen mit Säuglingen oder Kleinkindern in Notsituationen.<br />
Jedes Haus hat außerdem eine Gemeinschaftswohnung<br />
im Erdgeschoss mit Zugang zu Garten und Spielplatz, die<br />
allen Bewohnerinnen offen steht. Die Vermittlung der Wohnungen<br />
erfolgt über alle Stuttgarter Schwangerenberatungsstellen,<br />
Adressen siehe Seite 10.<br />
Städtische Wohnanlagen für Alleinerziehende<br />
Das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart bietet in zwei<br />
Häusern volljährigen Alleinerziehenden mit Kindern bis zu sechs<br />
Jahren und Frauen ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat<br />
Wohnmöglichkeiten an. Die Alleinerziehenden werden hier<br />
auch beraten und unterstützt, um eine selbstbestimmte<br />
Lebensführung zu entwickeln und eine tragfähige Mutter-Kind-<br />
Beziehung aufzubauen.<br />
Voraussetzung für die Aufnahme in eine Wohnung ist,<br />
dass Sie:<br />
die Grundversorgung des Kindes leisten können,<br />
interessiert sind, sich am Leben in der Hausgemeinschaft zu<br />
beteiligen,<br />
sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden,<br />
bereit sind, an Ihrer Lebenssituation zu arbeiten,<br />
nicht akut alkohol- oder drogenabhängig sind.<br />
Eckartstraße 20, 70191 Stuttgart, Telefon 0711/61 58 22-5<br />
und 6 15 82 26, wa.eckartstrasse@stuttgart.de<br />
Solitudestraße 49, 70499 Stuttgart (Bergheim),<br />
Telefon 0711/86 48 92, wa.solitudestrasse@stuttgart.de<br />
Wohnprojekte der Stiftung „Nestwerk“<br />
„Unterer Dornbusch“ und „Hackstraße 15“<br />
Die ambulant betreuten Wohnungen sind für Schwangere,<br />
Alleinerziehende und Paare mit Kindern, die wohnungslos oder<br />
von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Neben der sozialpädagogischen<br />
Begleitung gibt es hauswirtschaftliche Beratung. Ein<br />
Wohnberechtigungsschein A oder B ist erforderlich.<br />
Die Belegung erfolgt durch die Zentrale Fachstelle der<br />
Wohnungsnotfallhilfe, Sozialamt, Dagmar Nübel,<br />
Telefon 0711/2 16-55 31.