SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal
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Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und<br />
Jugend gibt es einen Online-Elterngeldrechner.<br />
(www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner)<br />
Weitere Informationen und Anträge<br />
L-Bank <strong>Bad</strong>en-Württemberg 76133 Karlsruhe, Telefon<br />
0800/6 64 54 71 (gebührenfrei), Fax 0721/1 50 31 91,<br />
E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de, www.l-bank.de<br />
Beim zuständigen Bürgerbüro (Adressen siehe Seite 91)<br />
Beratungsstellen für Schwangere (Adressen siehe Seite 10)<br />
3.2 Landeserziehungsgeld<br />
In <strong>Bad</strong>en-Württemberg wird für Kinder, die nach dem 1. Januar<br />
2007 geboren wurden, im Anschluss an das Elterngeld Landeserziehungsgeld<br />
gezahlt, also ab dem 13. oder 15. Lebensmonat<br />
des Kindes. Es kann maximal zehn Monate lang bezogen werden<br />
und beträgt bis zu 205 Euro pro Monat und Kind. Ab dem<br />
dritten Kind erhöht sich der Betrag auf bis zu 240 Euro. Landeserziehungsgeld<br />
ist eine einkommensabhängige Leistung. Die<br />
Einkommensgrenze für Alleinerziehende liegt bei 1.125 Euro im<br />
Monat (pauschaliertes Nettoeinkommen). Dieser Betrag erhöht<br />
sich um jeweils 230 Euro für jedes weitere Kind. Bei der Überschreitung<br />
dieser Einkommensgrenzen mindert sich das Landeserziehungsgeld<br />
stufenweise. Für Geburten ab dem 1. Januar<br />
2010 wird die Einkommensgrenze für Alleinerziehende auf<br />
1225 Euro angehoben. Für den Anspruch auf Landeserziehungsgeld<br />
gibt es weitere Voraussetzungen. Dazu gehört unter<br />
anderem, dass die Eltern ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />
Aufenthalt in <strong>Bad</strong>en-Württemberg haben und dass sie keine<br />
oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben. Außerdem ist die<br />
Staatsangehörigkeit maßgeblich.<br />
(Weitere Informationen und Antragsformulare)<br />
L-Bank <strong>Bad</strong>en-Württemberg, 76133 Karlsruhe, Telefon<br />
0800/6 64 54 71 (gebührenfrei), Fax 0721/1 50 31 91,<br />
E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de, www.l-bank.de<br />
Beim zuständigen Bürgerbüro (Adressen siehe Seite 91)<br />
Beratungsstellen für Schwangere (Adressen siehe Seite 10)<br />
3.3 Kindergeld<br />
Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld,<br />
wenn sie<br />
- in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt<br />
haben oder<br />
- im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt<br />
einkommenssteuerpflichtig sind oder entsprechend<br />
behandelt werden.<br />
In Deutschland wohnende Ausländer können Kindergeld erhalten,<br />
wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis besitzen.<br />
Auch wer eine Aufenthaltserlaubnis hat, kann unter Umständen<br />
Kindergeld bekommen. Das hängt von der Art der Aufenthaltserlaubnis<br />
ab. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Familienkasse.<br />
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt.<br />
Es beträgt monatlich