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SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal

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Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und<br />

Jugend gibt es einen Online-Elterngeldrechner.<br />

(www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner)<br />

Weitere Informationen und Anträge<br />

L-Bank <strong>Bad</strong>en-Württemberg 76133 Karlsruhe, Telefon<br />

0800/6 64 54 71 (gebührenfrei), Fax 0721/1 50 31 91,<br />

E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de, www.l-bank.de<br />

Beim zuständigen Bürgerbüro (Adressen siehe Seite 91)<br />

Beratungsstellen für Schwangere (Adressen siehe Seite 10)<br />

3.2 Landeserziehungsgeld<br />

In <strong>Bad</strong>en-Württemberg wird für Kinder, die nach dem 1. Januar<br />

2007 geboren wurden, im Anschluss an das Elterngeld Landeserziehungsgeld<br />

gezahlt, also ab dem 13. oder 15. Lebensmonat<br />

des Kindes. Es kann maximal zehn Monate lang bezogen werden<br />

und beträgt bis zu 205 Euro pro Monat und Kind. Ab dem<br />

dritten Kind erhöht sich der Betrag auf bis zu 240 Euro. Landeserziehungsgeld<br />

ist eine einkommensabhängige Leistung. Die<br />

Einkommensgrenze für Alleinerziehende liegt bei 1.125 Euro im<br />

Monat (pauschaliertes Nettoeinkommen). Dieser Betrag erhöht<br />

sich um jeweils 230 Euro für jedes weitere Kind. Bei der Überschreitung<br />

dieser Einkommensgrenzen mindert sich das Landeserziehungsgeld<br />

stufenweise. Für Geburten ab dem 1. Januar<br />

2010 wird die Einkommensgrenze für Alleinerziehende auf<br />

1225 Euro angehoben. Für den Anspruch auf Landeserziehungsgeld<br />

gibt es weitere Voraussetzungen. Dazu gehört unter<br />

anderem, dass die Eltern ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />

Aufenthalt in <strong>Bad</strong>en-Württemberg haben und dass sie keine<br />

oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben. Außerdem ist die<br />

Staatsangehörigkeit maßgeblich.<br />

(Weitere Informationen und Antragsformulare)<br />

L-Bank <strong>Bad</strong>en-Württemberg, 76133 Karlsruhe, Telefon<br />

0800/6 64 54 71 (gebührenfrei), Fax 0721/1 50 31 91,<br />

E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de, www.l-bank.de<br />

Beim zuständigen Bürgerbüro (Adressen siehe Seite 91)<br />

Beratungsstellen für Schwangere (Adressen siehe Seite 10)<br />

3.3 Kindergeld<br />

Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld,<br />

wenn sie<br />

- in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt<br />

haben oder<br />

- im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt<br />

einkommenssteuerpflichtig sind oder entsprechend<br />

behandelt werden.<br />

In Deutschland wohnende Ausländer können Kindergeld erhalten,<br />

wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis besitzen.<br />

Auch wer eine Aufenthaltserlaubnis hat, kann unter Umständen<br />

Kindergeld bekommen. Das hängt von der Art der Aufenthaltserlaubnis<br />

ab. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Familienkasse.<br />

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt.<br />

Es beträgt monatlich

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