SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal
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- Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des<br />
Arbeitsmarktes und in absehbarer Zeit täglich mindestens drei<br />
Stunden arbeiten kann.<br />
Als erwerbsfähig gilt auch, wer vorübergehend nicht arbeitet,<br />
weil die Aufnahme einer Arbeit unzumutbar wäre. Das ist zum<br />
Beispiel dann gegeben, wenn Eltern ein Kind unter drei Jahren<br />
betreuen und erziehen oder wenn wegen Alleinerziehung<br />
Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann.<br />
Die Geldleistungen bestehen aus<br />
- den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung<br />
- und dem notwendigen Lebensunterhalt.<br />
Angemessene Kosten heißt, dass es Mietobergrenzen gibt, die<br />
von der Personenzahl abhängen. Wer in einer „zu teuren“<br />
Wohnung lebt, wird unter Umständen aufgefordert, in eine billigere<br />
Wohnung umzuziehen. Wer bereits Arbeitslosengeld II<br />
bezieht oder in naher Zukunft beansprucht, sollte sich unbedingt<br />
vor dem Umzug in eine neue Wohnung vom JobCenter<br />
die Übernahme der künftigen Miete zusichern lassen.<br />
Zusätzlich zu den Mietkosten erhält jede Person im Haushalt<br />
finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt. Deren Höhe errechnet<br />
sich nach so genannten Regelsätzen. Zurzeit gilt für<br />
- Alleinstehende, Alleinerziehende 359 Euro<br />
- Eheleute, Partner über 18 Jahre, jeder 323 Euro<br />
- Kinder ab 14 Jahren 287 Euro<br />
- Kinder ab 6 bis einschließlich 13 Jahre 251 Euro<br />
- Kinder ab Geburt bis zum 6. Geburtstag 215 Euro<br />
Ergänzend zu diesen Regelsätzen können Sie Zuschläge für<br />
einen erhöhten Bedarf bekommen, wenn Sie schwanger oder<br />
alleinerziehend sind oder an einer Behinderung leiden beziehungsweise<br />
medizinisch begründete kostenaufwändige Ernährung<br />
brauchen.<br />
Einmalige Beihilfen gibt es nur für<br />
- eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt. Dazu<br />
gehören unter anderem Schwangerschafts- und Säuglingsbekleidung,<br />
Kinderwagen, Kinderbett, Pflegebedarf, Wickelauflage<br />
und ein Kleiderschrank für den Säugling.<br />
- eine Erstausstattung der Wohnung,<br />
- mehrtägige Klassenfahrten.<br />
Jedes Einkommen wird auf das anhand der Regelsätze errechnete<br />
Existenzminimum angerechnet, wobei es allerdings Freibeträge<br />
für Erwerbstätigkeit gibt. Eine Ausnahme bildet das<br />
Elterngeld. Der Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro wird nicht<br />
berücksichtigt.<br />
Schulbeihilfe:<br />
Arbeitslosengeld II Empfänger/innen und Anspruchsberechtige<br />
des Kinderzuschlags erhalten eine Schulbeihilfe in Höhe von<br />
100 Euro für jedes Kind. Die Schulbeihilfe wird jährlich am 1.<br />
August ausbezahlt.<br />
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