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SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal

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- Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des<br />

Arbeitsmarktes und in absehbarer Zeit täglich mindestens drei<br />

Stunden arbeiten kann.<br />

Als erwerbsfähig gilt auch, wer vorübergehend nicht arbeitet,<br />

weil die Aufnahme einer Arbeit unzumutbar wäre. Das ist zum<br />

Beispiel dann gegeben, wenn Eltern ein Kind unter drei Jahren<br />

betreuen und erziehen oder wenn wegen Alleinerziehung<br />

Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann.<br />

Die Geldleistungen bestehen aus<br />

- den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung<br />

- und dem notwendigen Lebensunterhalt.<br />

Angemessene Kosten heißt, dass es Mietobergrenzen gibt, die<br />

von der Personenzahl abhängen. Wer in einer „zu teuren“<br />

Wohnung lebt, wird unter Umständen aufgefordert, in eine billigere<br />

Wohnung umzuziehen. Wer bereits Arbeitslosengeld II<br />

bezieht oder in naher Zukunft beansprucht, sollte sich unbedingt<br />

vor dem Umzug in eine neue Wohnung vom JobCenter<br />

die Übernahme der künftigen Miete zusichern lassen.<br />

Zusätzlich zu den Mietkosten erhält jede Person im Haushalt<br />

finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt. Deren Höhe errechnet<br />

sich nach so genannten Regelsätzen. Zurzeit gilt für<br />

- Alleinstehende, Alleinerziehende 359 Euro<br />

- Eheleute, Partner über 18 Jahre, jeder 323 Euro<br />

- Kinder ab 14 Jahren 287 Euro<br />

- Kinder ab 6 bis einschließlich 13 Jahre 251 Euro<br />

- Kinder ab Geburt bis zum 6. Geburtstag 215 Euro<br />

Ergänzend zu diesen Regelsätzen können Sie Zuschläge für<br />

einen erhöhten Bedarf bekommen, wenn Sie schwanger oder<br />

alleinerziehend sind oder an einer Behinderung leiden beziehungsweise<br />

medizinisch begründete kostenaufwändige Ernährung<br />

brauchen.<br />

Einmalige Beihilfen gibt es nur für<br />

- eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt. Dazu<br />

gehören unter anderem Schwangerschafts- und Säuglingsbekleidung,<br />

Kinderwagen, Kinderbett, Pflegebedarf, Wickelauflage<br />

und ein Kleiderschrank für den Säugling.<br />

- eine Erstausstattung der Wohnung,<br />

- mehrtägige Klassenfahrten.<br />

Jedes Einkommen wird auf das anhand der Regelsätze errechnete<br />

Existenzminimum angerechnet, wobei es allerdings Freibeträge<br />

für Erwerbstätigkeit gibt. Eine Ausnahme bildet das<br />

Elterngeld. Der Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro wird nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Schulbeihilfe:<br />

Arbeitslosengeld II Empfänger/innen und Anspruchsberechtige<br />

des Kinderzuschlags erhalten eine Schulbeihilfe in Höhe von<br />

100 Euro für jedes Kind. Die Schulbeihilfe wird jährlich am 1.<br />

August ausbezahlt.<br />

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