SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal
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5.6 Drohende Wohnungslosigkeit<br />
Wenn Ihnen fristlos gekündigt wurde oder eine Räumungsklage<br />
wegen Mietschulden droht oder bereits erhoben wurde,<br />
können Sie Beratung und Unterstützung erhalten bei der<br />
Fachstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit,<br />
Sozialamt, Telefon 0711/2 16-62 66<br />
Wenn Sie wohnungslos sind und sofort eine Wohngelegenheit<br />
benötigen, können Sie vorübergehend in einem Sozialhotel<br />
untergebracht werden. Die Vermittlung erfolgt über die<br />
Zentrale Fachstelle der Wohnungsnotfallhilfe, Sozialamt,<br />
Telefon 0711/2 16-85 79<br />
5.7 Bau oder Kauf von Wohneigentum<br />
Die Landeshauptstadt Stuttgart und das Land <strong>Bad</strong>en-Württemberg<br />
unterstützen Alleinerziehende mit mindestens einem Kind<br />
unter 18 Jahren, wenn sie in Stuttgart Wohneigentum bauen<br />
oder erwerben wollen. Bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen<br />
gibt es zinsverbilligte Darlehen der L-Bank nach<br />
dem Landeswohnraumförderungsprogramm. Darüber hinaus<br />
besteht die Möglichkeit, nach dem städtischen Familienbauprogramm<br />
Baukosten- oder Zinszuschüsse zu erhalten.<br />
Wichtig zu wissen: Der Antrag muss vor Kaufvertragsabschluss<br />
beziehungsweise Baubeginn beim Amt für Liegenschaften<br />
und Wohnen gestellt werden.<br />
Da jeder Einzelfall anhand persönlicher Daten wie Einkommen,<br />
Eigenkapital und Finanzierungsbedarf geprüft wird, stehen die<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amts für Liegenschaften<br />
und Wohnen nach vorheriger Terminvereinbarung für eine ausführliche<br />
Beratung zur Verfügung.<br />
Amt für Liegenschaften und Wohnen,<br />
Dorotheenstraße 2, 70173 Stuttgart<br />
Ansprechpartner/-innen für die Eigentumsförderung:<br />
Familienname Telefon<br />
A-C 0711/2 16-22 98<br />
D-Kn 0711/2 16-21 17<br />
Ko-P 0711/2 16-68 51<br />
Q-Z 0711/2 16-22 14<br />
Die wichtigsten Informationen zum Landeswohnraumförderungsprogramm<br />
und städtischen Familienbauprogramm sind im<br />
Internet auf den Seiten der Landeshauptstadt Stuttgart unter<br />
www.stuttgart.de/wohnungswesen abrufbar. Weitere Informationen,<br />
Broschüren und Anträge zum Herunterladen stellt die<br />
L-Bank auf ihren Internetseiten unter www.l-bank.de bereit.<br />
Wohngeld<br />
Die Informationen zum Thema „Wohngeld“ finden Sie im<br />
Kapitel „Das liebe Geld“ (siehe Seite 35)<br />
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