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SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal

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5.6 Drohende Wohnungslosigkeit<br />

Wenn Ihnen fristlos gekündigt wurde oder eine Räumungsklage<br />

wegen Mietschulden droht oder bereits erhoben wurde,<br />

können Sie Beratung und Unterstützung erhalten bei der<br />

Fachstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit,<br />

Sozialamt, Telefon 0711/2 16-62 66<br />

Wenn Sie wohnungslos sind und sofort eine Wohngelegenheit<br />

benötigen, können Sie vorübergehend in einem Sozialhotel<br />

untergebracht werden. Die Vermittlung erfolgt über die<br />

Zentrale Fachstelle der Wohnungsnotfallhilfe, Sozialamt,<br />

Telefon 0711/2 16-85 79<br />

5.7 Bau oder Kauf von Wohneigentum<br />

Die Landeshauptstadt Stuttgart und das Land <strong>Bad</strong>en-Württemberg<br />

unterstützen Alleinerziehende mit mindestens einem Kind<br />

unter 18 Jahren, wenn sie in Stuttgart Wohneigentum bauen<br />

oder erwerben wollen. Bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen<br />

gibt es zinsverbilligte Darlehen der L-Bank nach<br />

dem Landeswohnraumförderungsprogramm. Darüber hinaus<br />

besteht die Möglichkeit, nach dem städtischen Familienbauprogramm<br />

Baukosten- oder Zinszuschüsse zu erhalten.<br />

Wichtig zu wissen: Der Antrag muss vor Kaufvertragsabschluss<br />

beziehungsweise Baubeginn beim Amt für Liegenschaften<br />

und Wohnen gestellt werden.<br />

Da jeder Einzelfall anhand persönlicher Daten wie Einkommen,<br />

Eigenkapital und Finanzierungsbedarf geprüft wird, stehen die<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amts für Liegenschaften<br />

und Wohnen nach vorheriger Terminvereinbarung für eine ausführliche<br />

Beratung zur Verfügung.<br />

Amt für Liegenschaften und Wohnen,<br />

Dorotheenstraße 2, 70173 Stuttgart<br />

Ansprechpartner/-innen für die Eigentumsförderung:<br />

Familienname Telefon<br />

A-C 0711/2 16-22 98<br />

D-Kn 0711/2 16-21 17<br />

Ko-P 0711/2 16-68 51<br />

Q-Z 0711/2 16-22 14<br />

Die wichtigsten Informationen zum Landeswohnraumförderungsprogramm<br />

und städtischen Familienbauprogramm sind im<br />

Internet auf den Seiten der Landeshauptstadt Stuttgart unter<br />

www.stuttgart.de/wohnungswesen abrufbar. Weitere Informationen,<br />

Broschüren und Anträge zum Herunterladen stellt die<br />

L-Bank auf ihren Internetseiten unter www.l-bank.de bereit.<br />

Wohngeld<br />

Die Informationen zum Thema „Wohngeld“ finden Sie im<br />

Kapitel „Das liebe Geld“ (siehe Seite 35)<br />

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