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SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal

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36<br />

Wenn Sie nur sehr wenig oder gar kein Einkommen haben,<br />

wird Ihr Wohngeldantrag in der Regel abgelehnt und Sie werden<br />

auf Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II,<br />

beziehungsweise XII) verwiesen. Falls Sie aber nachweisen können,<br />

dass Sie von Erspartem leben (Sparbuch oder Ähnliches)<br />

oder von anderen (zum Beispiel Eltern) finanziell unterstützt<br />

werden, kann Wohngeld bezahlt werden.<br />

Informationen und Antragsformulare gibt es beim<br />

Sozialamt, Abteilung Wohngeld, Sozialversicherungen,<br />

Eberhardstraße 33, 70173 Stuttgart<br />

Oder auch in allen Bezirksämtern<br />

Lesetipp:<br />

Die Broschüre „Wohngeld 2009“ liefert viele hilfreiche<br />

Berechnungsbeispiele und Hinweise. Sie kann direkt beim<br />

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,<br />

Referat Öffentlichkeitsarbeit, Invalidenstraße 44, D-10115<br />

Berlin, Telefon 03018/300-0, bestellt oder heruntergeladen<br />

werden (www.bmvbs.de), E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de<br />

3.16 Schulden<br />

Wenn Sie Ihre Schulden nicht mehr zurückzahlen können, kein<br />

Geld für die Miete übrig bleibt, Ihnen die Bank am Ende des<br />

Monats nichts mehr auszahlt, wenn Sie von Inkassounternehmen<br />

unter Druck gesetzt werden und so weiter, wenden Sie<br />

sich an die Schuldnerberatungsstelle. Dort werden Sie fachkundig<br />

beraten und mit allen Beteiligten werden Wege aus der<br />

Schuldenfalle gesucht. Die Beratung ist kostenlos. Die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.<br />

Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart<br />

Caritasverband für Stuttgart e. V., Evangelische Gesellschaft<br />

Stuttgart e. V., PräventSozial gGmbH, Eberhardstraße 33,<br />

70173 Stuttgart, Telefon 0711/216-47 74, erreichbar Montag,<br />

Mittwoch und Freitag, 9 bis 11.30 Uhr und Mittwoch,<br />

13.30 bis 16.30 Uhr, www.zsb-stuttgart.de

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