SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal
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Wenn Sie nur sehr wenig oder gar kein Einkommen haben,<br />
wird Ihr Wohngeldantrag in der Regel abgelehnt und Sie werden<br />
auf Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II,<br />
beziehungsweise XII) verwiesen. Falls Sie aber nachweisen können,<br />
dass Sie von Erspartem leben (Sparbuch oder Ähnliches)<br />
oder von anderen (zum Beispiel Eltern) finanziell unterstützt<br />
werden, kann Wohngeld bezahlt werden.<br />
Informationen und Antragsformulare gibt es beim<br />
Sozialamt, Abteilung Wohngeld, Sozialversicherungen,<br />
Eberhardstraße 33, 70173 Stuttgart<br />
Oder auch in allen Bezirksämtern<br />
Lesetipp:<br />
Die Broschüre „Wohngeld 2009“ liefert viele hilfreiche<br />
Berechnungsbeispiele und Hinweise. Sie kann direkt beim<br />
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,<br />
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Invalidenstraße 44, D-10115<br />
Berlin, Telefon 03018/300-0, bestellt oder heruntergeladen<br />
werden (www.bmvbs.de), E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de<br />
3.16 Schulden<br />
Wenn Sie Ihre Schulden nicht mehr zurückzahlen können, kein<br />
Geld für die Miete übrig bleibt, Ihnen die Bank am Ende des<br />
Monats nichts mehr auszahlt, wenn Sie von Inkassounternehmen<br />
unter Druck gesetzt werden und so weiter, wenden Sie<br />
sich an die Schuldnerberatungsstelle. Dort werden Sie fachkundig<br />
beraten und mit allen Beteiligten werden Wege aus der<br />
Schuldenfalle gesucht. Die Beratung ist kostenlos. Die Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.<br />
Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart<br />
Caritasverband für Stuttgart e. V., Evangelische Gesellschaft<br />
Stuttgart e. V., PräventSozial gGmbH, Eberhardstraße 33,<br />
70173 Stuttgart, Telefon 0711/216-47 74, erreichbar Montag,<br />
Mittwoch und Freitag, 9 bis 11.30 Uhr und Mittwoch,<br />
13.30 bis 16.30 Uhr, www.zsb-stuttgart.de