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25_Jahre_Alpenkonvention

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Das Verkehrsprotokoll der <strong>Alpenkonvention</strong> verbietet den Bau neuer hochrangiger<br />

Straßen durch die Alpen. Ein Weiterbau der Alemagna in Richtung<br />

Norden in den Bezirk Lienz ist daher nicht möglich.<br />

ben, fanden jährlich Workshops mit dem Schwerpunkt auf der juristischen Umsetzung<br />

ausgewählter Durchführungsprotokolle statt, und wurden 2016 erstmals<br />

die Ergebnisse des Workshops zum Energieprotokoll im Verlag Österreich veröffentlicht<br />

(Essl/Schmid, 2016; siehe dazu auch Hinweis in diesem Band auf Seite<br />

133). In <strong>Alpenkonvention</strong>skreisen taucht auch manchmal Kritik an der in Österreich<br />

anscheinend zu rechtslastig stattfindenden Umsetzung der <strong>Alpenkonvention</strong><br />

auf. Die Umsetzung eines Rechtskonstrukts findet nun aber einmal auf dem<br />

Rechtswege statt, ist von den Behörden anzuwenden, von Konsenswerbern Ernst<br />

zu nehmen und wird von NGOs als Instrument zur Durchsetzung von Interessen<br />

der Zivilgesellschaft gesehen. CIPRA Österreich weist in diesem Zusammenhang<br />

immer wieder auf die Dualität der <strong>Alpenkonvention</strong> als juristisches Instrument<br />

und Mittel für eine nachhaltige Alpenraumentwicklung durch entsprechende<br />

Projekte und zielgerichtete Rahmenbedingungen hin. Wenn die wirtschaftspolitischen<br />

Inhalte und Handlungsoptionen in den Durchführungsprotokollen nicht<br />

erkannt und aufgegriffen werden, ist das ein deutlicher Hinweis darauf, dass bestimmte<br />

(Wirtschafts-)<br />

Kreise die <strong>Alpenkonvention</strong><br />

als „Verhinderungsinstrument“<br />

hinstellen und damit<br />

nicht akzeptieren.<br />

Ohne Zweifel hat die<br />

<strong>Alpenkonvention</strong> bereits<br />

sehr früh eine<br />

präventive Wirkung<br />

entfaltet. So zum Beispiel<br />

in Hinblick auf<br />

große verkehrsinfrastrukturelle<br />

Projekte<br />

(Alemagna – Belluno/<br />

München; Ulm – Mailand),<br />

schitouristische<br />

Erschließungsprojekte<br />

vor dem Hintergrund von Artikel 11 Absatz 1 „Schutzgebiete“ im Protokoll „Naturschutz<br />

und Landschaftspflege“, „labile Gebiete“ im Artikel 14 Absatz 1 3. Anstrich<br />

im Protokoll „Bodenschutz“ oder zum Beispiel Artikel 6 Protokoll „Tourismus“<br />

ausgewogenes Verhältnis zwischen intensiven und extensiven Tourismusformen.<br />

Die <strong>Alpenkonvention</strong> trägt dazu bei, die Alpengesamtheit zu sehen und ihre Anliegen<br />

durch Kooperationen und Netzwerke zu stärken. Eine besondere Bedeutung<br />

nimmt darin das Gemeindenetzwerk „Allianz in den Alpen“ (Stand 2015: 92<br />

Mitglieder mit 274 Gemeinden alpenweit) und der Verein Alpenstädte ein (18<br />

120 <strong>25</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Alpenkonvention</strong>

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