25_Jahre_Alpenkonvention
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Das Verkehrsprotokoll der <strong>Alpenkonvention</strong> verbietet den Bau neuer hochrangiger<br />
Straßen durch die Alpen. Ein Weiterbau der Alemagna in Richtung<br />
Norden in den Bezirk Lienz ist daher nicht möglich.<br />
ben, fanden jährlich Workshops mit dem Schwerpunkt auf der juristischen Umsetzung<br />
ausgewählter Durchführungsprotokolle statt, und wurden 2016 erstmals<br />
die Ergebnisse des Workshops zum Energieprotokoll im Verlag Österreich veröffentlicht<br />
(Essl/Schmid, 2016; siehe dazu auch Hinweis in diesem Band auf Seite<br />
133). In <strong>Alpenkonvention</strong>skreisen taucht auch manchmal Kritik an der in Österreich<br />
anscheinend zu rechtslastig stattfindenden Umsetzung der <strong>Alpenkonvention</strong><br />
auf. Die Umsetzung eines Rechtskonstrukts findet nun aber einmal auf dem<br />
Rechtswege statt, ist von den Behörden anzuwenden, von Konsenswerbern Ernst<br />
zu nehmen und wird von NGOs als Instrument zur Durchsetzung von Interessen<br />
der Zivilgesellschaft gesehen. CIPRA Österreich weist in diesem Zusammenhang<br />
immer wieder auf die Dualität der <strong>Alpenkonvention</strong> als juristisches Instrument<br />
und Mittel für eine nachhaltige Alpenraumentwicklung durch entsprechende<br />
Projekte und zielgerichtete Rahmenbedingungen hin. Wenn die wirtschaftspolitischen<br />
Inhalte und Handlungsoptionen in den Durchführungsprotokollen nicht<br />
erkannt und aufgegriffen werden, ist das ein deutlicher Hinweis darauf, dass bestimmte<br />
(Wirtschafts-)<br />
Kreise die <strong>Alpenkonvention</strong><br />
als „Verhinderungsinstrument“<br />
hinstellen und damit<br />
nicht akzeptieren.<br />
Ohne Zweifel hat die<br />
<strong>Alpenkonvention</strong> bereits<br />
sehr früh eine<br />
präventive Wirkung<br />
entfaltet. So zum Beispiel<br />
in Hinblick auf<br />
große verkehrsinfrastrukturelle<br />
Projekte<br />
(Alemagna – Belluno/<br />
München; Ulm – Mailand),<br />
schitouristische<br />
Erschließungsprojekte<br />
vor dem Hintergrund von Artikel 11 Absatz 1 „Schutzgebiete“ im Protokoll „Naturschutz<br />
und Landschaftspflege“, „labile Gebiete“ im Artikel 14 Absatz 1 3. Anstrich<br />
im Protokoll „Bodenschutz“ oder zum Beispiel Artikel 6 Protokoll „Tourismus“<br />
ausgewogenes Verhältnis zwischen intensiven und extensiven Tourismusformen.<br />
Die <strong>Alpenkonvention</strong> trägt dazu bei, die Alpengesamtheit zu sehen und ihre Anliegen<br />
durch Kooperationen und Netzwerke zu stärken. Eine besondere Bedeutung<br />
nimmt darin das Gemeindenetzwerk „Allianz in den Alpen“ (Stand 2015: 92<br />
Mitglieder mit 274 Gemeinden alpenweit) und der Verein Alpenstädte ein (18<br />
120 <strong>25</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Alpenkonvention</strong>