25_Jahre_Alpenkonvention
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gen zweifelsohne eine Vorreiterrolle in der rechtlichen Anwendung der <strong>Alpenkonvention</strong><br />
ein. Allerdings herrscht hinsichtlich der Anwendung der <strong>Alpenkonvention</strong><br />
in vielerlei Hinsicht eine Intransparenz.<br />
Der Status quo, ob und wenn ja in welcher Form die <strong>Alpenkonvention</strong> tatsächlich<br />
in Verfahren „eine Rolle spielt“, ist weitestgehend unerforscht. Die jeweiligen<br />
„Nachforschungen und Erhebungen“ brachten keine aussagekräftigen/eindeutigen<br />
Ergebnisse. Diesbezüglich ist es sinnvoll bzw. geradezu unabdingbar, diese<br />
Fakten näher zu hinterfragen. Ob und inwieweit gar eine Studie in Auftrag zu<br />
geben ist, sollte einer breiten Diskussion unterzogen werden.<br />
Die <strong>Alpenkonvention</strong> ist (wie auch CIPRA Österreich) nach wie vor nicht bekannt.<br />
Zudem ist den meisten BürgerInnen des Alpenraums das Konstrukt der <strong>Alpenkonvention</strong><br />
fremd. Das liegt mit Sicherheit auch daran, dass völkerrechtliche Verträge<br />
für viele nicht bzw. kaum greifbar sind. Vielfach werden durch die derzeitigen<br />
Aktivitäten nur Personen angesprochen, die bereits mit der <strong>Alpenkonvention</strong><br />
regelmäßig zu tun haben bzw. aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in Kontakt<br />
kommen.<br />
Überlegenswert sind daher weitere Projekte, die in einem einfachen (leicht<br />
nachvollziehbaren) Bezug zur <strong>Alpenkonvention</strong> stehen und auf die Zivilgesellschaft<br />
abzielen. Derzeit werden auf der Homepage des Ständigen Sekretariats<br />
der <strong>Alpenkonvention</strong> unter anderem die Aktivitäten und Projekte „Fotowettbewerb“,<br />
„Auszeichnung für junge Akademiker“, „Mountain LEX“, „Wir sind Alpen“,<br />
„Games“ und „Berge lesen“ präsentiert. Diese sind zwar zum Teil geeignet, Leute<br />
aus anderen Bereichen anzusprechen, sind jedoch aus verschiedenen Gesichtspunkten<br />
unzureichend.<br />
Beispielsweise sei darüber hinaus als Anregung das Projekt alte Tiroler Getreidesorten<br />
genannt, das durchaus ausgebaut werden könnte in „alte alpine Getreidesorten“<br />
und so z.B. Art 16 des Protokolls „Naturschutz und Landschaftspflege“<br />
sowie Art 9 Protokoll „Berglandwirtschaft“ entspricht. Damit könnte ein aktiver<br />
Beitrag zur sichtbaren Umsetzung der <strong>Alpenkonvention</strong> geleistet werden. Auch<br />
wenn sich die <strong>Alpenkonvention</strong> primär an die Vertragsparteien richtet, ist es zielführend,<br />
solche Projekte aktiv zu „pushen“.<br />
Des Weiteren sind auch Veranstaltungen publikumswirksam. Es werden zwar<br />
bisher Veranstaltungen zu Fachthemen organisiert; allerdings sind die TeilnehmerInnen<br />
oftmals bereits in die Tätigkeiten der <strong>Alpenkonvention</strong> involviert. Dieser<br />
Bereich könnte – ähnlich wie der Bereich Aktivitäten und Projekte – noch<br />
ausgebaut werden.<br />
„Es benötigt eine Offensive in der Wahrnehmbarkeit.“<br />
Schließlich ist es sinnvoll, verstärkt Projekte im Zusammenhang mit Universitäten<br />
zu starten und die <strong>Alpenkonvention</strong> aktiv in Vorlesungen und Seminaren einzubinden.<br />
Dies kann auch fächerübergreifend (Rechtswissenschaften, Biologie,<br />
98 <strong>25</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Alpenkonvention</strong>