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25_Jahre_Alpenkonvention

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setzung der <strong>Alpenkonvention</strong> auf die Finanzierung vordringlicher gemeinsamer<br />

Maßnahmen hingewiesen (CIPRA, 1996). Darin wird die Einrichtung eines öffentlichen<br />

Alpenfonds vorgeschlagen. Der Einsicht, dass der Mehrwert der <strong>Alpenkonvention</strong><br />

durch umgesetzte Projekte sichtbar gemacht werden muss, mag zwar<br />

vorhanden gewesen sein, wurde aber bis heute nicht zum Durchbruch verholfen.<br />

Das in Österreich derzeit dem BMLFUW zur Verfügung stehende <strong>Jahre</strong>sbudget<br />

beträgt € 315.000,- (inkl. Finanzierungsbeitrag für das Ständige Sekretariat in<br />

Innsbruck), während der Vorsitzjahre 2017/2018 € 450.000,-, was weniger als<br />

ein Viertel des vom deutschen Vorsitz veranschlagten Budgetrahmens ausmacht.<br />

Ein möglichst unbürokratischer Budgetansatz für Kleinstprojekte zum Anstoßen<br />

einer nachhaltigen Orts- und Regionalentwicklung könnte viel bewirken. In diese<br />

Bresche wird nun die EUSALP springen, wo von politischer Seite die möglichst<br />

rasche Finanzierung und Umsetzung von Projekten erwartet wird. Der Alpentross<br />

wird also weiterziehen:<br />

i Pionierphase des professionellen Alpenschutzes<br />

i <strong>Alpenkonvention</strong><br />

i EUSALP<br />

Leider hat der Wille nicht mehr gereicht, die drei noch ausstehenden Protokolle<br />

Wasserhaushalt, Luftreinhaltung und Abfallwirtschaft auszuverhandeln.<br />

Statt sich nun um den Kern der Umsetzung der Protokolle zu kümmern, werden<br />

inhaltsleere soft-policy-Deklarationen verabschiedet (zum Beispiel Nachhaltige<br />

Raumentwicklung, Grünes Wirtschaften), welche alsbald die tatsächliche Umsetzung<br />

der Protokollinhalte vergessen lassen werden. Der Mainstream der alpenpolitischen<br />

Entwicklungen wird in den Aktionsgruppen der EUSALP kreiert werden,<br />

die <strong>Alpenkonvention</strong> vielleicht noch als Wissenspool und umweltpolitisches<br />

Korrektiv benötigt. Sehr schnell wird die (berechtigte) Frage auftauchen, wozu<br />

parallele Arbeitsgruppen von <strong>Alpenkonvention</strong> und EUSALP zu ein und demselben<br />

Thema bestehen? Da kommt es dann auf das Selbstverständnis der für die<br />

<strong>Alpenkonvention</strong> verantwortlichen Vertragsparteien an, ob sie die Inhalte der <strong>Alpenkonvention</strong><br />

im Anlassfall verteidigen werden.<br />

Sind die Hoffnungen und Versprechungen in den Bereichen Verkehr,<br />

Alpiner Freiraumschutz und touristische Entwicklung aufgegangen?<br />

Wie schon eingangs ausgeführt, waren für die Alpen-NGOs 1988/89 vorrangig<br />

die Themenbereiche Alpine Raumordnung, touristische Übererschließung und<br />

die Verkehrsbelastung ausschlaggebend dafür, dass sie sich auf den Prozess der<br />

<strong>Alpenkonvention</strong> eingelassen haben. Es würde aus heutiger Sicht der Arbeit der<br />

NGOs nicht gerecht werden, würde man diese nur auf das oben genannte Aufgabenspektrum<br />

reduzieren wollen. Nicht-Regierungsorganisationen weisen in der<br />

122 <strong>25</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Alpenkonvention</strong>

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