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25_Jahre_Alpenkonvention

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Die Rechtsservicestelle <strong>Alpenkonvention</strong><br />

bei CIPRA Österreich<br />

Die über viele <strong>Jahre</strong> geplante und diskutierte Stollenbahn<br />

durch den Nationalpark Hohe Tauern zum Mölltaler Gletscher<br />

ist nach der <strong>Alpenkonvention</strong> nicht realisierbar.<br />

Mit dem österreichweiten In-Kraft-Treten der Rahmenkonvention bzw. aller<br />

Durchführungsprotokolle in den <strong>Jahre</strong>n 1995 bzw. 2002 hat sich Österreich zur<br />

konsequenten Umsetzung des Übereinkommens verpflichtet.<br />

Die vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft<br />

unterstützte Rechtsservicestelle <strong>Alpenkonvention</strong> bei CIPRA Österreich<br />

setzt sich mit Fragen der rechtliche Auslegung der <strong>Alpenkonvention</strong>, insbesondere<br />

ihrer Protokolle auseinander.<br />

Ziel der Rechtsservicestelle ist es, vorhandene Berührungsängste mit der <strong>Alpenkonvention</strong><br />

sowie Wissens- und Anwendungsdefizite abzubauen, um in weiterer<br />

Folge Entscheidungsprozesse zu erleichtern und eventuell zu beschleunigen.<br />

Ein erlesener Kreis unabhängiger RechtsexpertInnen aus Wissenschaft, Verwaltung<br />

und Rechtsanwaltschaft<br />

bildet den Kern dieses für den<br />

Alpenraum einzigartigen und ehrenamtlich<br />

tätigen Gremiums.<br />

Konkret umfasst die Serviceleistung<br />

seitens der ExpertInnen eine<br />

erste, unverbindliche und allgemeine<br />

Auskunft zur rechtlichen<br />

Auslegung bzw. Umsetzung der<br />

<strong>Alpenkonvention</strong>. Mit dieser kostenlos<br />

arbeitenden Einrichtung<br />

wird sowohl Behörden, NGOs,<br />

Bürgerinitiativen als auch Privatpersonen<br />

eine rechtlich fundierte Hilfestellung gegeben. Die Auskunft ersetzt<br />

jedoch keinesfalls behördliche Ermittlungsverfahren oder etwa Gutachten von<br />

Sachverständigen. Auch nimmt das Expertengremium weder Projektbeurteilungen<br />

noch Überprüfungen von Bescheiden vor.<br />

Seit 2009 hat die Rechtsservicestelle <strong>Alpenkonvention</strong> 40 Stellungnahmen zu<br />

konkreten Anfragen abgegeben und die Anfragen nehmen laufend zu. Darunter<br />

befinden sich brisante Fälle wie die schitouristischen Erschließungsprojekte<br />

durch das Ruhegebiet „Kalkkögel“ (Tirol), die geplante Stollenbahn durch den<br />

Nationalpark Hohe Tauern zum Mölltaler Gletscher (Salzburg), das Naturschutzgebiet<br />

„Warscheneck-Nord“ (Oberösterreich), die Naturschutzgebiete „Kleinfragant“<br />

und „Wurten-West“ (Kärnten) oder auch zum Heliskiing in Vorarlberg.<br />

Durch die laufende Befassung mit der rechtlichen Implementierung der Inhalte<br />

der Durchführungsprotokolle der <strong>Alpenkonvention</strong>, besitzt die Rechtsservicestelle<br />

mittlerweile ein über <strong>Jahre</strong> exzellent aufgebautes Know-how.<br />

132 <strong>25</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Alpenkonvention</strong>

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