06.07.2017 Aufrufe

25_Jahre_Alpenkonvention

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bild oben: Die Rekultivierung „alter alpiner Getreidesorten“,<br />

wie etwa der Obernberger Schwarzhafer,<br />

bereichert nicht nur die Landschaft, sondern kann<br />

auch als ein Umsetzungsprojekt der <strong>Alpenkonvention</strong><br />

bezeichnet werden.<br />

Bild rechts: Händisch erfolgt die Ernte dieser alten<br />

alpinen Getreidesorte in Puschlin bei Fließ (T).<br />

Forstwirtschaft, Landschaftsplanung, …) und vor allem auch länder- und staatenübergreifend<br />

geschehen.<br />

Ein weiteres „Problem der <strong>Alpenkonvention</strong>“ liegt mittlerweile auch darin, dass<br />

zahlreiche Bestimmungen durch EU-Recht abgedeckt sind. Provokant ausgedrückt:<br />

„Es stellt sich die Frage, ob es die <strong>Alpenkonvention</strong> in Zukunft noch brauchen<br />

wird.“ Ein Vorteil des EU-Rechtes liegt nämlich in der in weiten Bereichen unmittelbaren<br />

Wirkung im EU-Recht begründet. Des Weiteren ist der Rechtsschutz<br />

in der Europäischen Union im Vergleich zur <strong>Alpenkonvention</strong> zweckmäßiger/<br />

effektiver, weil Fragen zur Auslegung der Protokolle einen tauglichen Vorlagegegenstand<br />

in Anwendung des § 167 AEUV darstellen (können). Die Empfehlungen<br />

des Überprüfungsausschusses hingegen sind zudem nicht (einmal) bindend.<br />

Wenn die <strong>Alpenkonvention</strong> daher nicht endlich aktiv gelebt wird, wird sie früher<br />

oder später ein Schattendasein fristen, da die Bestimmungen durch EU-Recht<br />

<strong>25</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Alpenkonvention</strong><br />

99

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!