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Immobilienwirtschaft Kolumne Immobilien im Visier des Fiskus Veranstaltungen Auswirkung des SNB-Entscheides Am Donnerstag, 19. März <strong>2015</strong> diskutieren im «Au Premier» im Hauptbahnhof Zürich Marc Bros de Puechredon, CEO BAK Basel Economics, und Martin Neff, Chefökonom der Raiffeisen Gruppe, unter der Leitung von Moderator Beat Seger, KPMG, am SPG Intercity Talk über «Die Auswirkungen des SNB- Entscheides auf den Schweizer Immobilienmarkt».Die Veranstaltung beginnt um 08.00 Uhr und dauert bis 09.00 Uhr, gefolgt von einem Frühstücksbuffet, offeriert von SPG Intercity Zurich. Anmeldung bis 16. März <strong>2015</strong> per Mail an SPGIntercity- Talk@spgintercity.ch. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Platzzahl ist beschränkt. PwC IMMOBILIENforum <strong>2015</strong> Am Dienstag, 3. März <strong>2015</strong> von 18.00 bis 19.30 Uhr lädt PwC Interessierte zum Immobilienforum <strong>2015</strong> ins Folium, Sihlcity, Zürich. Auf dem Programm stehen ein «Tax Update» von Victor Meyer und das «Rechnungslegungs-Update» von Markus Schmid. Im Weiteren widmet sich das Immobilienforum dem Thema «Digital» und dessen Einfluss auf die Immobilienbranche. Die Teilnahmegebühr beträgt 100 CHF. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Detailinformationen und Anmeldung unter www.pwc.ch. Gross ist der Appetit des Fiskus auf Schweizer Immobilien und ihre Eigentümer. Da im besten Wortsinn immobil, gibt es für sie kein Entrinnen. Wertstabil und ertragsfreudig generiert die Immobilie beträchtliches Steueraufkommen. Sie haben ihre Traumimmobilie entdeckt und bezahlen für den Erwerb neben dem Kaufpreis auch Handänderungssteuern, Notariats- und Grundbuchgebühren. Sie bewohnen sie mit Begeisterung und entrichten auf ihren Wert jährlich Vermögenssteuern, spezielle Grundsteuern und auf den Eigenmietwert Einkommenssteuern. Da Sie neben diesem Familienheim auch noch eine Ferienwohnung besitzen, gilt dies für Sie gleich zweimal, und zwar auch für den Eigenmietwert, obwohl Sie jeweils nur ein Eigenheim aufs Mal geniessen können. Verkaufen Sie das Familienhaus, unterliegt der Wertzuwachs Agenda und Lokaltreffen wipswiss <strong>2015</strong> wipswiss, das Netzwerk für weibliche Führungskräfte der Immobilienbranche, plant <strong>2015</strong> den weiteren Ausbau des Netzwerks. Vorgesehen sind die Lancierung eines Mentoringprogramms sowie der Spezialanlass im Hotel Chedi in Andermatt am 28. August <strong>2015</strong>. Auf der Agenda stehen weiterhin Lokaltreffen in Zürich, Bern, der Romandie und im Tessin. Die folgenden Termine sind bereits fixiert: Lokaltreffen in Bern, Hotel Schweizerhof • Donnerstag, 19. März <strong>2015</strong> • Donnerstag, 18. Juni <strong>2015</strong> • Donnerstag, 22. Oktober <strong>2015</strong> Lokaltreffen in Zürich, TIME Lounge • Donnerstag, 19. März <strong>2015</strong> • Donnerstag, 18. Juni <strong>2015</strong> • Donnerstag, 22. Oktober <strong>2015</strong> der Grundstückgewinnsteuer, ausser Sie reinvestieren den Erlös in eine andere primäre Wohnimmobilie. Wiederum fallen Handänderungssteuern, Notariats- und Grundbuchgebühren an. Verschenken oder vererben Sie Ihr Feriendomizil, ist ausser beim Ehegatten und den Nachkommen die Erbschafts- oder Schenkungssteuer fällig. Und demnächst allenfalls die weit massivere Bundeserbschaftssteuer. Sind Sie zudem glücklicher Erbe von einem Stück Land, das Sie parzellieren, mit mehreren Wohneinheiten –notabene mehrwertsteuerpflichtig – bebauen und verkaufen, so können Sie steuerlich zum Liegenschaftshändler werden, und es kommen beim Verkauf zur Grundstückgewinn- und Einkommenssteuer auch noch die Sozialabgaben wie beispielsweise AHV dazu. Die Liste ist lang, die Besteuerung intensiv. Ist das noch zu rechtfertigen? Was ist politisch zu fordern? Als Pendant zur Grundstückgewinnbesteuerung ist der Abzug von Grundstückverlusten auch für Privatpersonen zuzulassen; die Vermögenssteuer oder die Erbschaftsund Schenkungssteuer sind abzuschaffen, die Bundeserbschaftssteuer ist jedenfalls abzulehnen; und gewerbsmässiger Handel mit Liegenschaften ist nur dann anzunehmen, wenn selbständiger Erwerb tatsächlich vorliegt. Die Immobilie bietet sich als Besteuerungsobjekt an, ja, aber bitte mit Mass! Lokaltreffen in Genf (Details folgen) • Mittwoch, 25. März <strong>2015</strong> Um Anmeldung unter: http://wipswiss.ch/de/veranstaltungen wird gebeten. *Dr. Maja Bauer-Balmelli Die Autorin ist Steuerexpertin, Partnerin bei Tax Advisors und Vizepräsidentin von wipswiss. immobilia Februar <strong>2015</strong> | 25