21.12.2018 Aufrufe

2018-11-00

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Rechtsfragen · Bäderbetrieb | AB Archiv des Badewesens <strong>11</strong>/<strong>2018</strong> 662<br />

u. a. davon ab, ob die Kosten des Auftrages<br />

ordnungsgemäß geschätzt worden<br />

sind.<br />

Grundsätzlich kommt eine Aufhebung<br />

der Vergabe u. a. wegen Vorliegens eines<br />

schweren Grundes in Betracht. Ein<br />

solcher Grund kann vorliegen, wenn<br />

das Vergabeverfahren zu keinem wirtschaftlich<br />

akzeptablen Ergebnis geführt<br />

hat. Dies setzt eine deutliche<br />

Überschreitung des durch den Auftraggeber<br />

geschätzten Auftragswertes<br />

voraus. Dies gilt aber nur, wenn die<br />

Kosten ordnungsgemäß geschätzt wurden.<br />

Die Vergabekammer des Bundes<br />

hat in ihrem Beschluss vom 15. Juni<br />

<strong>2018</strong> – VK 1-47/18 – ausgeführt, dass<br />

es dem Auftraggeber obliege, diesen<br />

Nachweis zu führen. Für eine ordnungsgemäße<br />

Kostenschätzung müsse er danach<br />

Methoden wählen, die ein wirklichkeitsnahes<br />

Schätzungsergebnis erwarten<br />

lassen. Dabei begegne es keinen<br />

grundsätzlichen Bedenken, sich<br />

bei der Schätzung ebenfalls auf Einzelpreise<br />

aus Datenbanken zu beziehen.<br />

Allerdings müssten bei der Schätzung<br />

auch die über die Bauzeit naturgemäß<br />

anfallenden Risiken im Hinblick<br />

auf Preissteigerungen sowie der<br />

zusätzliche organisatorische Aufwand<br />

infolge einer Generalunternehmerleistung<br />

berücksichtigt werden.<br />

Bei der Kostenschätzung ist eine sorgfältige<br />

und wirklichkeitsnahe Herangehensweise<br />

erforderlich. Der Auftraggeber<br />

erfüllt seine Darlegungs- und<br />

Beweislast für eine ordnungsgemäße<br />

Kostenschätzung nicht, wenn er sich<br />

bei deren Erstellung einzig auf Preise<br />

aus Datenbanken bezieht. Es muss immer<br />

der im Einzelfall konkret anfallende<br />

Aufwand betrachtet werden. Dabei<br />

sind auch zu erwartende Preissteigerungen<br />

über die Dauer des Projektes<br />

zu berücksichtigen. Zudem gilt zu beachten,<br />

dass sich die einschlägigen Datenbanken<br />

auf Werte aus der Vergangenheit<br />

beziehen.<br />

Hohe Anforderungen an<br />

Auftraggeber<br />

Die Entscheidung der Vergabekammer<br />

Südbayern vom 2. Januar <strong>2018</strong> – Z3-<br />

3-3194-1-47-08/17 – hat bestimmte<br />

Anforderungen an Auftraggeber in<br />

Vergabeverfahren weiter konkretisiert.<br />

1. Wesentliches Merkmal von Verhandlungsverfahren<br />

ist grundsätzlich, dass<br />

über die eingereichten Erstangebote<br />

verhandelt und den Bietern anschließend<br />

die Möglichkeit zur Einreichung<br />

finaler Angebote ermöglicht wird. Ausnahmsweise<br />

kann der öffentliche Auftraggeber<br />

den Auftrag aber auch auf<br />

der Grundlage der Erstangebote ver-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!