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2018-11-00

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Planung · Bäderbau | AB Archiv des Badewesens <strong>11</strong>/<strong>2018</strong> 656<br />

ein. Die Berechnungen erfolgen in Abgleich<br />

zu einem in den Berechnungsprogrammen<br />

hinterlegten Referenzgebäude,<br />

das auf den Grundlagen der DIN<br />

V 18599 basiert. 1) In diesem normativ<br />

vorgegebenen Rechenweg liegt die<br />

Schwäche der Berechnungen der EnEV.<br />

Eines der Hauptziele der EnEV ist bspw.,<br />

eine Vergleichbarkeit zwischen gleichen<br />

Gebäudetypen herzustellen. Dies<br />

soll es Mietern ermöglichen, vor der<br />

Anmietung von Büroflächen oder einer<br />

Wohnung auswählen und vergleichen<br />

zu können. Für ein kommunales<br />

Hallenbad ist dieser Aspekt nahezu unerheblich,<br />

da es vor Ort vermutlich ohnehin<br />

keine Alternative geben wird.<br />

Begreift man die EnEV als Hilfsmittel<br />

der Planung, um Gebäude energetisch<br />

zu optimieren, fällt schnell auf, dass<br />

für die anzunehmenden Zonen, die für<br />

Schwimmbäder gewählt werden müssen,<br />

gar keine bäderspezifischen Parameter<br />

hinterlegt sind, und dass mit viel<br />

zu guten Randbedingungen in die Berechnung<br />

gegangen wird. Hinzu kommt,<br />

dass der Energiebedarf aus Produktionsprozessen<br />

– und dazu zählen die<br />

Deutsche Energie-Agentur bzw. der<br />

Verordnungsgeber die Erzeugung von<br />

Warmwasser in einem Hallenbad – gar<br />

nicht erst eingerechnet wird. 2) Somit<br />

ergibt die Bilanzierung nach EnEV für<br />

Hallenbäder ein völlig unzureichendes<br />

und unvollständiges Bild zum Energiebedarf<br />

ab. 3)<br />

Niedrigstenergiestandard<br />

im Schwimmbadbau<br />

Auf europäischer Ebene wurde mit der<br />

Veröffentlichung der EU-Gebäuderichtlinie<br />

vom 30. Mai <strong>2018</strong> 4) die Einführung<br />

des Niedrigstenergiestandards<br />

als Ziel eingeführt. Als erster<br />

Schritt zu klimaneutralen Gebäuden<br />

sollen innerhalb der EU bis 2030 die<br />

Treibhausemissionen um 40 % gegenüber<br />

1990 reduziert werden. Im gleichen<br />

Zeitraum wird der Anteil der erneuerbaren<br />

Energien auf 32 % gesteigert<br />

und der Primärenergieverbrauch<br />

um 32,5 % gegenüber einer Referenzentwicklung<br />

reduziert. 5)<br />

Da in der aktuellen Fassung der EnEV<br />

(vom 28.10.2015) noch keine Vorgaben<br />

hinsichtlich des Niedrigenergiestandards<br />

vorliegen, wird auf die absehbare<br />

Zusammenlegung der EnEV und des<br />

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes<br />

(EEWärmeG) zum GebäudeEnergieGesetz<br />

(GEG) verwiesen. Einzig Schleswig-Holstein<br />

hat bereits einzuhaltende<br />

Ziele definiert. Der einzuhaltende<br />

Wert an den Jahres-Primärenergiebedarf<br />

wird mit 20 % unter EnEV-Standard<br />

festgelegt, und der Transmissionswärmeverlust<br />

muss den Vergleichswert<br />

um mindestens 30 % unterschreiten.<br />

Für Schwimmbäder bleibt es somit<br />

bei einer besonderen Situation, da<br />

zur Erfüllung der EnEV-Werte weder<br />

schwimmbadtaugliche Rechenansätze<br />

noch Zonierungen vorliegen.<br />

Passivhausstandard<br />

Als eine weitere Möglichkeit des energieoptimierten<br />

Bauens zeigte sich in<br />

den vergangenen Jahren die Entwicklung<br />

des Passivhaus Institutes aus<br />

Darmstadt, das seine Erfahrungen aus<br />

dem Wohnungsbau auf Schwimmbäder<br />

übertrug. Eine aktuelle Veröffentlichung<br />

der Deutschen Bundesstiftung<br />

Umwelt und des Passivhaus Institutes<br />

widmet sich unter dem Titel „Passivhaus-Konzept<br />

für Hallenbäder: Leitfaden“<br />

auf 63 Seiten nun diesem Thema.<br />

Dieser Leitfaden wurde auf Grundlage<br />

der Erfahrungen zu den in den letzten<br />

Jahren errichteten Hallenbädern in Lünen<br />

und Bamberg 6) erarbeitet und stellt<br />

alle wesentlichen Themen zum Bau und<br />

zum Unterhalt eines Hallenbades aus<br />

bauphysikalischer, haustechnischer<br />

und organisatorischer Sicht zusammen.<br />

Im Ergebnis enthält der Leitfaden<br />

vieles, was durch die normalen<br />

normativen Vorgaben ohnehin im Rahmen<br />

der Planung erbracht werden muss.<br />

Dazu zählen z. B. die Wärmebrückenfreiheit<br />

der Konstruktionen, die nach<br />

DIN 4108-2 und EnEV § 7 grundsätzlich<br />

geboten ist, oder die Anforderungen<br />

an die Luftdichtheit der Konstruktion,<br />

die wiederum als Anforderung in<br />

der EnEV im § 6 verankert ist.<br />

Um den Heizwärmebedarf weiter zu<br />

verringern, empfiehlt der Leitfaden eine<br />

Reduzierung des U-Wertes noch unter<br />

die Anforderung der EnEV, was den<br />

Weg zu noch höheren Dämmstärken<br />

öffnet. Ziel ist dabei, die raumseitige<br />

Oberflächentemperatur zu erhöhen, einem<br />

Ausfall von Tauwasser auf kühleren<br />

Flächen vorzubeugen und auf<br />

diesem Weg die relative Raumluftfeuchte<br />

im Hallenbad zu erhöhen, um<br />

so durch eine geringere Entfeuchtungsleistung<br />

den Energiebedarf zu senken.<br />

Aus einigen Vorschlägen des Leitfadens<br />

ergeben sich jedoch auch neue<br />

Fragen für den ausführenden Planer.<br />

So empfiehlt der Leitfaden, so wenige<br />

Strangentlüftungen wie möglich auszuführen,<br />

da jede Durchdringung des<br />

Daches eine wärmetechnische Schwachstelle<br />

darstellt. Zugleich sollen möglichst<br />

alle Dachflächen nach außen entwässert<br />

und die Dämmebenen homogen<br />

ohne Gefälle ausgeführt werden.<br />

Was bei kleinen Privatwohnhäusern<br />

noch funktioniert, stellt bei großen<br />

Hallen eine bautechnische Herausforderung<br />

dar. Zum einem wird Wasser<br />

bei einem Null-Grad-Dach nicht zu der<br />

außen liegenden Entwässerung gelangen,<br />

und zum anderen sind dann Flachdächer<br />

nur noch als Sonderkonstruktion<br />

umsetzbar, da die Vorgaben der<br />

Flachdachrichtlinien sich so nicht umsetzen<br />

lassen. Für den Planer und Bauherren<br />

bedeutet das die grundsätzliche<br />

Anforderung einer haftungsrechtlichen<br />

Absicherung für den Versagensfall.<br />

Eine weitere Empfehlung, die den Energiebedarf<br />

senken soll, geht darauf ein,<br />

dass die Reinigungsarbeiten in den<br />

Hallenbädern in die normale öffentliche<br />

Betriebszeit verlegt werden sollten,<br />

um auf diese Weise den Energiebedarf<br />

zur Beleuchtung zu verringern.<br />

In Teilen von Vorreinigungen oder Um-

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