03.04.2019 Aufrufe

Die Wirtschaft Köln - Ausgabe 01 /2019

Mehr Wissen, besser entscheiden, erfolgreich unternehmen: Die Wirtschaft Köln bietet Ihnen mit exklusiven Einblicken in Branchen, Märkte und Betriebe sechs Mal jährlich einen spannenden Mix aus aktuellen Nachrichten der Kölner Wirtschaft, Unternehmensportraits und Interviews mit Entscheidern der Region.

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Sonderthema Recht & Steuern | Geld & Geschäft |<br />

beziehen, wie zum Beispiel anonymisierte<br />

Daten. <strong>Die</strong> Verordnung ergänzt die DS-<br />

GVO, welche die Bearbeitung personenbezogener<br />

Daten regelt. <strong>Die</strong> DSGVO verbietet<br />

den EU-Mitgliedstaaten bereits, Datenlokalisierungsbeschränkungen<br />

zum Schutz<br />

personenbezogener Daten aufzustellen.<br />

<strong>Die</strong>se Hindernisse sollen nun auch für<br />

nicht personenbezogene Daten überwunden<br />

werden. Aber auch bei nicht personenbezogenen,<br />

anonymisierten Daten<br />

muss man weiterhin genauer hinschauen:<br />

Können diese durch entsprechende<br />

Technologie wieder in personenbezogene<br />

Daten umgewandelt werden, dann unterfallen<br />

sie wieder dem Geltungsbereich der<br />

DSGVO.<br />

Bei Datensätzen, die personenbezogene<br />

und nicht personenbezogene Daten beinhalten,<br />

regelt die DSGVO den Teil mit personenbezogenen<br />

Daten und die neue Verordnung<br />

über den freien Verkehr nicht<br />

personenbezogener Daten die nicht personenbezogenen<br />

Daten. Mit der neuen<br />

Verordnung soll also keine Pflicht zur<br />

Trennung personenbezogener und nicht<br />

personenbezogener Daten statuiert werden,<br />

was hohe Kosten für Unternehmen<br />

nach sich ziehen würde.<br />

Ausblick auf die<br />

nächsten Jahre<br />

Zunächst müssen die Mitgliedstaaten ihre<br />

Lokalisationsgebote überprüfen und ggf.<br />

aufheben, damit auch Unternehmen prüfen<br />

können, ob sie Daten, die sie bisher im<br />

Inland speichern, künftig in ein anderes<br />

EU-Land verlagern können. Praktische<br />

Konsequenzen werden sich somit erst in<br />

einigen Jahren auftun. Außerdem wird<br />

die Europäische Kommission die Umsetzung<br />

der Verhaltensregeln in vier Jahren<br />

überprüfen und gegebenenfalls zusätzliche<br />

Maßnahmen vorschlagen. W<br />

Foto: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft<br />

Gastautor: Dr. Michael Rath<br />

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft<br />

SPD PLANT RECHT<br />

AUF HOMEOFFICE<br />

Sozialdemokraten versuchen Abwärtstrend zu stoppen<br />

Recht auf Homeoffice soll gesetzlich verankert werden.<br />

Geht es nach Plänen der SPD, sollen Arbeitnehmer künftig einfacher von zu Hause<br />

aus arbeiten können. <strong>Die</strong> Sozialdemokraten arbeiten gerade an einer „Sozialstaatsreform<br />

2025“, mit der sich die Partei von den Hartz-IV-Reformen unter Ex-Bundeskanzler<br />

Gerhard Schröder lösen will.<br />

Jeder soll das Recht haben, von zu Hause<br />

aus zu arbeiten. So sieht es ein Strategiepapier<br />

der SPD vor. „Wir werden ein<br />

Recht auf mobiles Arbeiten und Homeoffice<br />

gesetzlich verankern, damit mehr<br />

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

von den digitalen Vorteilen profitieren<br />

können“, heißt es in dem Strategiepapier.<br />

Nach Ansicht der Sozialdemokraten<br />

könnten bereits heute theoretisch rund<br />

40 Prozent der Beschäftigten ihrer Arbeit<br />

per Internet von zu Hause aus nachgehen.<br />

Tatsächlich bekämen zurzeit nur<br />

etwa zwölf Prozent der Arbeitnehmer den<br />

Foto: © Monkey Business – stock.adobe.com<br />

Wunsch nach flexiblerer Arbeit vom Homeoffice<br />

aus erfüllt. Laut Studien macht<br />

die Arbeit von zu Hause glücklicher als<br />

im Büro, allerdings auch häufiger krank.<br />

Um zu verhindern, dass die Arbeitszeit<br />

zu Hause ausufert, wollen die Sozialdemokraten<br />

außerdem die Arbeitnehmer<br />

besser davor schützen, ständig für berufliche<br />

Themen erreichbar sein zu müssen.<br />

Darüber hinaus sieht der Plan der<br />

SPD vor, dass Arbeitnehmer Überstunden<br />

oder Gutschriften durch Fort- und Weiterbildungen<br />

auf einem persönlichen Zeitkonto<br />

einzahlen können. <strong>Die</strong>ses Guthaben<br />

soll dann eingesetzt werden, um die<br />

gemachten Überstunden sowie Fort- und<br />

Weiterbildungen nachträglich in Freizeit<br />

umzuwandeln. <strong>Die</strong> Partei will nun ausloten,<br />

welche Vereinbarungen gemeinsam<br />

mit den Koalitionspartnern CDU und<br />

CSU umgesetzt werden können. Ob die<br />

SPD-Pläne noch in dieser Legislaturperiode<br />

umgesetzt werden können, ist allerdings<br />

fraglich.<br />

Darüber hinaus arbeitet die SPD weiterhin<br />

an einer „Sozialstaatsreform 2025“.<br />

Parteichefin Andrea Nahles plant, mit<br />

dieser Reform die unter SPD-Kanzler Gerhard<br />

Schröder eingeführte Hartz-IV-Reform<br />

zu überwinden. Hierzu plant die<br />

SPD ein sogenanntes Bürgergeld, das<br />

Hartz IV ersetzen soll. Zudem sieht das<br />

Strategiepapier eine Kindergrundsicherung<br />

vor. Dabei sollen alle Leistungen<br />

zusammengefasst werden, um das System<br />

zu vereinfachen. Besonders Alleinerziehende<br />

sollen davon profitieren. W<br />

Christian Esser<br />

www.diewirtschaft-koeln.de 37

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