TRENDYone | Das Magazin - Augsburg - November 2018
Bäckerei Balletshofer: Regionale Produkte aus unserer Heimat; Miss & Mister Augsburg Wahl: Das sind die Gewinner; die schönsten Weihnachtsmärkte der Region; Sprachassistenten im Überblick
Bäckerei Balletshofer: Regionale Produkte aus unserer Heimat; Miss & Mister Augsburg Wahl: Das sind die Gewinner; die schönsten Weihnachtsmärkte der Region; Sprachassistenten im Überblick
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Leben & Wohnen<br />
Zweitwohnsitz anmelden:<br />
<strong>Das</strong> müssen Sie beachten<br />
Ein Zweitwohnsitz kann in den verschiedensten Lebensaltern und<br />
-situationen notwendig werden: Ob während des Studiums in einer<br />
anderen Stadt, aufgrund eines weit vom Hauptwohnsitz entfernten<br />
Arbeitsplatzes oder auch schlichtweg wegen einer Ferienwohnung, die nur<br />
zur Urlaubszeit genutzt wird. Wir klären auf, was Sie bei der Anmeldung des<br />
Zweitwohnsitzes beachten müssen und welche Kosten auf Sie zukommen.<br />
sollte dies im Vorfeld telefonisch mit<br />
der zuständigen Behörde geklärt werden.<br />
Die Anmeldung erfolgt in der Regel<br />
persönlich, Sie benötigen für die Anmeldung:<br />
Was ist der Hauptwohnsitz, was der<br />
Zweitwohnsitz?<br />
Die meisten Menschen leben grundsätzlich<br />
an einem Ort, sodass die Frage<br />
nach einem Zweitwohnsitz sich in der<br />
Regel nicht stellt. Andere wiederum<br />
müssen aus beruflichen oder privaten<br />
Gründen einen Zweitwohnsitz anmelden.<br />
Wie sich dieser von dem Hauptwohnsitz<br />
unterscheidet, wird unterschiedlich<br />
definiert. Im Steuerrecht<br />
handelt es sich bei einem Hauptwohnsitz<br />
um den „Mittelpunkt der Lebensinteressen“,<br />
während man im Mietrecht<br />
von dem Ort spricht, an dem<br />
sich „eine Person mehr als die<br />
Hälfte des Jahres aufhält“.<br />
Und hier wird es schwierig, den<br />
beiden genannten Definitionen<br />
zu folgen, denn Personen, die beispielsweise<br />
aus beruflichen Gründen<br />
einen Zweitwohnsitz innehaben, halten<br />
sich i.d.R. über die Hälfte des Jahres am<br />
Arbeitsort auf. Hier spielt jedoch der<br />
Lebensmittelpunkt die größere Rolle,<br />
sodass die Wohnung am Arbeitsort als<br />
Zweitwohnsitz definiert wird. Ähnlich<br />
verhält es sich mit Studierenden, die<br />
nur während des Semesters am Studienort,<br />
grundsätzlich aber noch bei<br />
den Eltern wohnen.<br />
Wann muss ein Zweitwohnsitz angemeldet<br />
werden?<br />
ES BESTEHT MELDEPFLICHT<br />
FÜR DEN ZWEITWOHNSITZ.<br />
Es besteht grundsätzlich die Meldepflicht<br />
eines Zweitwohnsitzes, dabei<br />
ist es nicht entscheidend, ob es sich um<br />
gemietete Wohnräume oder um Eigentum<br />
handelt. Hierzu zählen auch Ferienwohnungen<br />
und -häuser, auch diese<br />
müssen Sie als Zweitwohnsitzt bei<br />
dem entsprechenden Einwohnermeldeamt<br />
(am jeweiligen Ort der Hauptbzw.<br />
Nebenwohnung) innerhalb vom<br />
zwei Wochen anmelden. Oftmals ist die<br />
Anmeldung ohne Strafgebühren auch<br />
über diese Frist hinaus möglich, jedoch<br />
• Lichtbildausweis (Personalausweis<br />
oder Reisepass)<br />
• Vermieterbescheinigung (bzw.<br />
Eigentumsnachweis)<br />
• Ausgefülltes Meldeformular<br />
• Ggf. Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden<br />
der Kinder.<br />
Über die jeweiligen Unterlagen können<br />
Sie sich aber ebenfalls beim jeweiligen<br />
Amt informieren, telefonisch oder auf<br />
der Homepage. <strong>Das</strong> erspart Ihnen unnötige<br />
Wege und doppelte Besuche,<br />
weil Sie eventuell wichtige Unterlagen<br />
vergessen haben. Häufig vergessen<br />
wird oft die Vermieterbescheinigung<br />
bzw. der Eigentumsnachweis,<br />
da dieser erst seit kurzem<br />
gesetzlich gefordert ist. Ohne dieses<br />
Dokument ist die Anmeldung<br />
jedoch in keinem Falle möglich.<br />
Kosten, Vor- und Nachteile eines<br />
Zweitwohnsitzes<br />
Neben den offensichtlichen Kosten<br />
einer Zweitwohnung können weitere<br />
Kosten, wie zum Beispiel die Zweitwohnsitzsteuer<br />
(je nach Gemeinde),