Taxi Times München - Juli 2019
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EICHRECHT<br />
Individuelle<br />
Umrüstungen<br />
von <strong>Taxi</strong>-Exoten<br />
sind vorerst nicht<br />
mehr möglich.<br />
EICHBEHÖRDE STOPFT EIN<br />
EXOTENSCHLUPFLOCH<br />
Seit der Eichrechtsnovelle von 2017 konnten eigentlich nur noch <strong>Taxi</strong>s mit<br />
herstellerseitig legitimiertem Signalgeber zugelassen werden. Doch in Bayern wurde<br />
ein Schlupfloch genutzt – das seit 1. <strong>Juli</strong> <strong>2019</strong> nun wieder geschlossen ist.<br />
Die Konformitätsbewertungsstelle<br />
(KBS) beim Bayerischen Landesamt<br />
für Maß und Gewicht setzt seit<br />
dem 1. <strong>Juli</strong> das Ziel um, die Anforderungen<br />
an die Umrüstbetriebe einheitlicher zu<br />
gestalten. Das führt dazu, dass die Auswahl<br />
eichfähiger <strong>Taxi</strong>s in Deutschland wieder<br />
einmal stark eingeschränkt wird. Erst 2017<br />
hatte eine Novellierung der Mess- und Eichverordnung<br />
dazu geführt, dass zunächst<br />
nur noch <strong>Taxi</strong>s mit Werksumrüstung von<br />
den Eichbehörden akzeptiert wurden. Ohne<br />
Konformitätserklärung des Fahrzeugherstellers<br />
bekam kein <strong>Taxi</strong>umbau eine Freigabe.<br />
Das traf vor allem jene Unternehmer,<br />
die sich in der Vergangenheit einen Porsche<br />
oder Audi in Hellelfenbein gegönnt haben.<br />
DER WEG DES SIGNALS<br />
Das Problem der Umrüster lag ab diesem<br />
Zeitpunkt darin, dass die Eichbehörde eine<br />
genaue Beschreibung des Signalwegs verlangte,<br />
welche dokumentierte, wo das elektronische<br />
Geschwindigkeitssignal<br />
abgenommen werden darf und dass es<br />
zuverlässig in jedem Betriebszustand die<br />
Daten an den Taxameter sendet.<br />
Beim Signalabgriff muss sichergestellt<br />
sein, dass keine unerwünschten Nebeneffekte<br />
auftreten. Unter Umständen kann der<br />
Eingriff ins Bordnetz einen Einfluss auf die<br />
Sicherheitssysteme des Fahrzeugs haben,<br />
weil ABS, ESP, Lenkung etc. alle auf ein<br />
zuverlässiges Geschwindigkeitssignal<br />
angewiesen sind. Wird das Signal durch<br />
einen unsachgemäßen Abgriff manipuliert,<br />
könnten unter Umständen also auch Bremse<br />
oder die Lenkung nicht mehr wie<br />
gewohnt arbeiten. Für die Hersteller bedeutet<br />
diese Freigabe einen hohen Aufwand,<br />
womit sich die geringe Anzahl an herstellerseitigen<br />
Signalfreigaben erklärt.<br />
Und dennoch gab es einen Weg, wie man<br />
sein Traumtaxi auf die Straße bringen<br />
konnte. Umrüster, die technisch dazu in der<br />
Lage waren, die Daten zu dokumentieren,<br />
konnten dann mit ihrem eigenen Namen<br />
als Hersteller des Gesamtsystems und bei<br />
der Übernahme der Haftung durchaus die<br />
<strong>Taxi</strong>zulassung für Exoten erlangen.<br />
Die KBS hatte dieses Schlupfloch bislang<br />
akzeptiert, ist nun aber der Meinung,<br />
strenger bewerten zu müssen. Seit dem<br />
1. <strong>Juli</strong> gilt deshalb ganz konkret, dass die<br />
Signaleignung nur die Zentrale des Fahrzeugherstellers<br />
oder der Aussteller der EU-<br />
Übereinstimmungserklärung mit Namen<br />
und Anschrift bestätigen kann.<br />
Mit einem Schlag ist die deutsche <strong>Taxi</strong>landschaft<br />
damit wieder den werkseitig mit<br />
<strong>Taxi</strong>umrüstung erhältlichen Fahrzeugen<br />
vorbehalten. Immerhin haben viele von den<br />
aktuellen Modellreihen, die optional mit<br />
einem <strong>Taxi</strong>paket bestellbar sind, eine gute<br />
Chance, auch als Gebrauchtwagen ein<br />
neues Fahrzeugleben als <strong>Taxi</strong> zu beginnen.<br />
Umrüstungen von gebrauchten Fahrzeugen,<br />
wie beispielsweise Ford, Opel, Mercedes<br />
und VW, sollen noch möglich sein.<br />
ÄRGERLICH FÜR DIE UMRÜSTER<br />
Es mag nur wenige <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
betreffen, denn die große Mehrheit an <strong>Taxi</strong>unternehmern<br />
schafft ihre Modelle mehr<br />
unter vorrangig rationellen denn unter<br />
emotionalen Aspekten an. Für die betroffenen<br />
Umrüster ist die Umstellung sicherlich<br />
mehr als ärgerlich. Ihr Service hatte sich<br />
mittlerweile bundesweit herumgesprochen.<br />
Nun müssen Sie ihren Kunden aus ganz<br />
Deutschland einen Korb geben. sg<br />
FOTO: Gregor Anthes<br />
Dr. Hans Bake v. Bakin<br />
Erst- und Verlängerungsuntersuchung <strong>Taxi</strong>-Mietwagen-Lkw-Bus<br />
• Mo, Di, Do und Fr: 8-12 Uhr<br />
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und nach Vereinbarung<br />
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TAXI JULI / <strong>2019</strong><br />
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