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GRÜN IM DORF Bauerngärten und Dorfplätze in Brandenburg

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14 | Kulturgeschichte des Dorfgrüns<br />

Königliche Anleitung zur Pflanzung von Nutzgehölzen <strong>in</strong><br />

der Mark aus dem Jahre 1779 (Titelblatt)<br />

Grün im Dorf<br />

Die kurmärkische Kriegs- <strong>und</strong> Domänenkammer<br />

berichtet im Jahre 1739, dass die Gärten schon<br />

„... mit so vielen Obst-Bäumen besetzet, dass sich<br />

daran ke<strong>in</strong> Mangel f<strong>in</strong>det“. E<strong>in</strong>e bee<strong>in</strong>druckende<br />

Vielzahl an Obstsorten ist <strong>in</strong> der Lausitz für das Jahr<br />

1821 nachgewiesen. Die Liste der Pomologischen<br />

Gesellschaft zählte damals 89 Apfel-, 93 Birnen-,<br />

25 Pflaumen-, 53 Süßkirsch-, 18 Sauerkirsch- sowie<br />

33 Pfirsich- <strong>und</strong> 15 Aprikosensorten. Es gab lokale<br />

Obstzüchtungen wie die Apfelsorte „Warraschke“,<br />

die Sauerkirsche „Gubens Ehre“ oder die Süßkirsche<br />

„Große Germersdorfer“.<br />

Die Bepflanzung der als „Communicationswege“<br />

bezeichneten Dorfwege mit Alleen begann 1713,<br />

als Friedrich Wilhelm I. <strong>in</strong> der Kurmark Weiden-,<br />

Maulbeer- <strong>und</strong> Obstbäume entlang der Wege pflanzen<br />

ließ. 1754 wurden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Großaktion 161.000<br />

Straßenbäume gepflanzt, vorher standen an Post-<br />

<strong>und</strong> Heerstraßen nur 38.000 Bäume. Mit den wechselständig,<br />

im Reihenabstand von 2 Ruthen (ca. 7,5<br />

Meter) gepflanzten Alleen sollten die Wege auch im<br />

W<strong>in</strong>ter sichtbar markiert werden. Zusätzlich zu dieser<br />

Verkehrsleitfunktion dienten die Alleen der Versorgung<br />

der ländlichen Bevölkerung mit frischem<br />

Obst. Die Weidenruten nutzte man <strong>in</strong> vielfältiger<br />

Weise für handwerkliche Zwecke.<br />

l<strong>in</strong>ks: Verordneter Obstbau - Aktennotiz von 1779, <strong>in</strong> der es<br />

heißt: „Die von verschiedenen preußischen Gärtnern angezeigten<br />

Weigerungen <strong>in</strong> der Bepflanzung der öffentlichen Wege mit<br />

Obstbäumen.“ Die adm<strong>in</strong>istrativ angeordnete Bepflanzung öffentlicher<br />

Wege mit Obstgehölzen wurde kontrolliert, Verstöße<br />

wurden geahndet. Die Dorfschulzen waren zur Überprüfung<br />

der Pflanzungen angewiesen <strong>und</strong> hafteten dafür sogar mit privatem<br />

Vermögen.

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