Bust Angst vor Kontrolle: 17-Jähriger isst Joint – Wohnungsdurchsuchung Schweiz Endlich medizinisches Cannabis ohne Ausnahmegenehmigung Bern – Die Schweizer Regierung will Ärzte dazu ermächtigen, Cannabis für medizinische Zwecke zu verschreiben – und zwar ohne bislang dafür nötige Genehmigung. Der Bundesrat hat dem Parlament eine revidierte Fassung des Betäubungsmittelgesetzes zur Beratung vorgelegt. Cannabis, ob zu Erholungs- oder medizinischen Zwecken, ist in der Schweiz seit 1951 verboten. rerscheinverbot und Jugendstrafe am inneren Auge vorbei, als er die Polizisten erblickte, die ihm zum Zweck einer Kontrolle entgegen kamen. Den Joint, den er gerade noch genüßlich rauchte, schluckte er deshalb kurzerhand runter. Leider gab er genau das hinterher gegenüber den Beamten zu, was die ganze Aktion rückblickend gesehen relativ unnötig macht, zumal er noch Reste des Joints im Mund hatte. Tatsächlich folgte daraufhin nach richterlicher Anordnung zum allem Überfluss noch eine Wohnungsdurchsuchung, bei der, schockschwere Not, eine geringe Menge Marihuana gefunden wurde. Katastrophe! Bleibt zu hoffen, dass das nun anstehende Strafverfahren den Lebenslauf des jungen Manns nicht allzu negativ beeinträchtigt... Illertissen – Teenager sein in Bayern – das heißt in erster Linie saufen bis der Arzt kommt. Mit dem Weizen am Hals ist man fein raus, da wird auch gern ein Auge zugedrückt, wenn man die ohnehin schon niedrige Altersgrenze noch um ein paar Jährchen verpasst. Aber wehe man zieht zur Abwechslung mal an der Marihuana-Zigarette! Dann ist der Spaß ganz schnell vorbei und man riskiert, dass der eigene Lebenslauf mal so richtig durcheinandergewirbelt wird. Einem 17-Jährigen in Illertissen zogen vielleicht schon die entsprechenden Schreckensbilder von Füh- Ärztinnen und Ärzte können jedoch Cannabismedikamente verschreiben, wenn sie vom Bundesamt für Gesundheit eine ensprechende Ausnahme erhalten. Die Schweizer Regierung ist jedoch inzwischen der Ansicht, dass dieses Verfahren den Zugang zur Behandlung erschwert, den Beginn von Therapien verzögert und angesichts der wachsenden Zahl von Anfragen nicht mehr angemessen ist. Im Jahr <strong>20</strong>19 wurden lediglich 3.000 Ausnahmegenehmigungen für Patienten erteilt, die an Krebs, neurologischen Erkrankungen oder Multipler Sklerose erkrankt waren. Die Regierung will das Betäu- HIGH LOW HIGH & LOW – Gewinner & Verlierer GROW-BUSINESS Viele Branchen hatten und haben aufgrund der Corona-Beschränkungen mit Durststrecken zu kämpfen. Es gibt aber auch Felder, die sogar profitieren, wie beispielsweise Fahrradhersteller. Und auch das Grow-Business konnte kräftig zulegen – aus Angst vor Lieferengpässen haben offenbar viele Konsumenten mit dem Eigenanbau angefangen. CANNABIS-MESSEN Als Verlierer der Corona-Pandemie sind durch die Veranstaltungsverbote vor allem die Cannabismessen auszumachen. Zusätzlich zogen manche Veranstalter wie etwa die Mary Jane Berlin mit ihrer Verschiebungs-Orgie oder die noch nie in echt stattgefundene Hempsfair mit einer quatschigen „Online-Messe“ mit Personalausweisüberprüfung der Besucher auch noch den Zorn vieler Aussteller auf sich. bungsmittelgesetz nun dahingehend ändern, dass die Entscheidung über die Verschreibung von Medikamenten auf Cannabisbasis direkt von Arzt und Patient getroffen werden kann. Das Verbot von Freizeit-Cannabis bliebe unangetastet und die Ärzte wären verpflichtet, Daten über den Gebrauch von Cannabis für die Behandlungen zu sammeln. Swissmedic, die nationale medizinische Aufsichtsbehörde, wäre für die Zulassung und Überwachung des Anbaus, die Herstellung und das Inverkehrbringen von Cannabis zur medizinischen Verwendung zuständig. Die Regierung will auch den kommerziellen Export von diesem erlauben. Die geplante Gesetzesänderung fand breite Unterstützung. Alle politischen Parteien, mit Ausnahme der rechtsgerichteten Schweizerischen Volkspartei, gaben ihre Zustimmung. 14 HIGHWAY <strong>05</strong>/<strong>20</strong>
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