UVB Jahresbericht 2010 - Unternehmensverbände Berlin ...
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Bundes, der Bundesagentur für Arbeit und der<br />
Länder danach zu bewerten sind, welchen Beitrag<br />
sie zur Fachkräftesicherung leisten.<br />
Freizügigkeit am Arbeitsmarkt<br />
Ab Mai 2011 tritt die vollständige Freizügigkeit<br />
am Arbeitsmarkt innerhalb der erweiterten EU<br />
(mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien) in<br />
Kraft. Diese beinhaltet Chancen, die es zu identifizieren<br />
und zu nutzen gilt. <strong>Berlin</strong> und Brandenburg<br />
können gut ausgebildete Fachkräfte aus<br />
unseren osteuropäischen Nachbarstaaten, die<br />
teils auch über längere Berufserfahrungen im<br />
Ausland und entsprechende gute Sprachkenntnisse<br />
verfügen, gut gebrauchen. Sie können zum<br />
Anreiz für Unternehmen werden, neue Investitionen<br />
zu tätigen, um von hier aus international<br />
zu operieren. So könnten in der gesamten Wirtschaftsregion<br />
neue Arbeitsplätze entstehen und<br />
das Wohlstandsniveau auf beiden Seiten der<br />
Grenze würde weiter wachsen.<br />
Neuregelung der SGB II – Hinzuverdienstmöglichkeiten<br />
unzureichend<br />
Ein weiteres Handlungsfeld für die Rekrutierung<br />
von Arbeitskräften ist das soziale Sicherungssystem<br />
mit seinen Regelungen von Hinzuverdienstmöglichkeiten<br />
für Bezieher von Arbeits losen -<br />
geld II. Das SGB II ist in der gegenwärtigen Form<br />
ein System, das nur die soziale Leistung und<br />
nicht die Aufnahme einer Beschäftigung in den<br />
Vordergrund stellt. Der Einkommensverlauf von<br />
Aufstockern verleitet gerade dazu, sich im Transferbezug<br />
einzurichten und mit wenig zusätzlicher<br />
Arbeit (z.B. Minijob oder Schwarzarbeit)<br />
das Haushaltsbudget zu erhöhen. Die Anreize,<br />
den Transferbezug zu beenden, sind gering. Im<br />
Vordergrund darf nicht die soziale Leistung,<br />
sondern muss die Arbeitsaufnahme und schnelle<br />
Vermittlung in Beschäftigung stehen. Reicht das<br />
Einkommen aus Beschäftigung nicht zur Sicherung<br />
des Lebensunterhalts, sind ergänzende soziale<br />
Leistungen zu gewähren. Die Neuregelung<br />
der Bundesregierung über Hinzuverdienste zum<br />
1.1.2011 sieht aber lediglich vor, dass Aufstocker<br />
vom Arbeitseinkommen zwischen 800 ¤ und<br />
1.000 ¤ zukünftig 20 % statt 10 % behalten<br />
können.<br />
Die BDA hatte sich dafür eingesetzt, dass die<br />
ersten 200 ¤ des Hinzuverdienstes auf die Fürsorgeleistungen<br />
anzurechnen sind und im Gegenzug<br />
die Freibeträge für Einkommen bis 800 ¤<br />
(Alleinstehende) bzw. 1.000 ¤ jeweils zu verdoppeln<br />
sind, um die Anreize einer Vollzeittätigkeit<br />
deutlich zu erhöhen. Die Fehlsteuerung der bestehenden<br />
Freibetragsregelung, an der die Neuregelung<br />
zum 1.1.2011 wohl nichts ändern wird,<br />
zeigt sich darin, dass heute fast 60 % der 1,3 Mio.<br />
erwerbstätigen Hilfebedürftigen ein Erwerbseinkommen<br />
von lediglich 400 ¤ haben, viele hiervon<br />
sogar nur den anrechnungsfreien Betrag von<br />
100 ¤. Auch mit der Neuregelung bleibt es für<br />
viele Hilfebedürftige nach wie vor attraktiver,<br />
von erarbeiteten 200 ¤ die 120 ¤ Freibetrag zu<br />
behalten als mit vierfacher Arbeitsleistung und<br />
dementsprechenden Verdienst von 800 ¤ nur<br />
über weitere 120 ¤ mehr zu verfügen.<br />
<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
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