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UVB Jahresbericht 2010 - Unternehmensverbände Berlin ...

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Bundes, der Bundesagentur für Arbeit und der<br />

Länder danach zu bewerten sind, welchen Beitrag<br />

sie zur Fachkräftesicherung leisten.<br />

Freizügigkeit am Arbeitsmarkt<br />

Ab Mai 2011 tritt die vollständige Freizügigkeit<br />

am Arbeitsmarkt innerhalb der erweiterten EU<br />

(mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien) in<br />

Kraft. Diese beinhaltet Chancen, die es zu identifizieren<br />

und zu nutzen gilt. <strong>Berlin</strong> und Brandenburg<br />

können gut ausgebildete Fachkräfte aus<br />

unseren osteuropäischen Nachbarstaaten, die<br />

teils auch über längere Berufserfahrungen im<br />

Ausland und entsprechende gute Sprachkenntnisse<br />

verfügen, gut gebrauchen. Sie können zum<br />

Anreiz für Unternehmen werden, neue Investitionen<br />

zu tätigen, um von hier aus international<br />

zu operieren. So könnten in der gesamten Wirtschaftsregion<br />

neue Arbeitsplätze entstehen und<br />

das Wohlstandsniveau auf beiden Seiten der<br />

Grenze würde weiter wachsen.<br />

Neuregelung der SGB II – Hinzuverdienstmöglichkeiten<br />

unzureichend<br />

Ein weiteres Handlungsfeld für die Rekrutierung<br />

von Arbeitskräften ist das soziale Sicherungssystem<br />

mit seinen Regelungen von Hinzuverdienstmöglichkeiten<br />

für Bezieher von Arbeits losen -<br />

geld II. Das SGB II ist in der gegenwärtigen Form<br />

ein System, das nur die soziale Leistung und<br />

nicht die Aufnahme einer Beschäftigung in den<br />

Vordergrund stellt. Der Einkommensverlauf von<br />

Aufstockern verleitet gerade dazu, sich im Transferbezug<br />

einzurichten und mit wenig zusätzlicher<br />

Arbeit (z.B. Minijob oder Schwarzarbeit)<br />

das Haushaltsbudget zu erhöhen. Die Anreize,<br />

den Transferbezug zu beenden, sind gering. Im<br />

Vordergrund darf nicht die soziale Leistung,<br />

sondern muss die Arbeitsaufnahme und schnelle<br />

Vermittlung in Beschäftigung stehen. Reicht das<br />

Einkommen aus Beschäftigung nicht zur Sicherung<br />

des Lebensunterhalts, sind ergänzende soziale<br />

Leistungen zu gewähren. Die Neuregelung<br />

der Bundesregierung über Hinzuverdienste zum<br />

1.1.2011 sieht aber lediglich vor, dass Aufstocker<br />

vom Arbeitseinkommen zwischen 800 ¤ und<br />

1.000 ¤ zukünftig 20 % statt 10 % behalten<br />

können.<br />

Die BDA hatte sich dafür eingesetzt, dass die<br />

ersten 200 ¤ des Hinzuverdienstes auf die Fürsorgeleistungen<br />

anzurechnen sind und im Gegenzug<br />

die Freibeträge für Einkommen bis 800 ¤<br />

(Alleinstehende) bzw. 1.000 ¤ jeweils zu verdoppeln<br />

sind, um die Anreize einer Vollzeittätigkeit<br />

deutlich zu erhöhen. Die Fehlsteuerung der bestehenden<br />

Freibetragsregelung, an der die Neuregelung<br />

zum 1.1.2011 wohl nichts ändern wird,<br />

zeigt sich darin, dass heute fast 60 % der 1,3 Mio.<br />

erwerbstätigen Hilfebedürftigen ein Erwerbseinkommen<br />

von lediglich 400 ¤ haben, viele hiervon<br />

sogar nur den anrechnungsfreien Betrag von<br />

100 ¤. Auch mit der Neuregelung bleibt es für<br />

viele Hilfebedürftige nach wie vor attraktiver,<br />

von erarbeiteten 200 ¤ die 120 ¤ Freibetrag zu<br />

behalten als mit vierfacher Arbeitsleistung und<br />

dementsprechenden Verdienst von 800 ¤ nur<br />

über weitere 120 ¤ mehr zu verfügen.<br />

<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

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