UVB Jahresbericht 2010 - Unternehmensverbände Berlin ...
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on, soll zudem eine regelmäßige Anpassung dieses<br />
Vergabemindestlohns möglich sein.<br />
Über den Umweg des Vergaberechts wird damit<br />
versucht, einem flächendeckenden Mindestlohn<br />
Vorschub zu leisten. Dabei ist das Vergaberecht<br />
nicht vorgesehen und auch nicht geeignet zur<br />
Durchsetzung von allgemeinen politischen, sozialen<br />
oder gesellschaftspolitischen Zielen. Zudem<br />
begegnen die aktuellen Entwicklungen verfassungsrechtlichen<br />
Bedenken. Die Festsetzung<br />
von Löhnen ist Sache der Tarifvertragsparteien.<br />
Mit vergaberechtlichen Mindestlohnregelungen<br />
greift der Landesgesetzgeber massiv in den<br />
durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Bereich der<br />
Koalitionen ein. Auch auf Landesebene gilt der<br />
Vorrang der Tarifautonomie vor staatlicher<br />
Lohn festsetzung. Schließlich missachten ver -<br />
gabespezifische Mindestlohnregelungen auf<br />
Landesebene, dass der Bundesgesetzgeber bereits<br />
abschließend Regelungen zu Mindestlöhnen<br />
erlassen hat. Bei dem Mindestarbeitsbedingungengesetz,<br />
dem Tarifvertragsgesetz und dem<br />
Arbeitnehmerentsendegesetz handelt es sich<br />
um ein Gesamtkonzept, mit dem die Möglich -<br />
keiten zur Regelung von Mindestlöhnen und die<br />
Erstreckung von Tarifverträgen auf Dritte umfassend<br />
geregelt werden sollten. Die aufgeführten<br />
Gesetze erlauben bewusst keinen generellen<br />
branchenübergreifenden Mindestlohn, was dem<br />
Landesgesetzgeber keinen Spielraum belässt.<br />
<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
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