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UVB Jahresbericht 2010 - Unternehmensverbände Berlin ...

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on, soll zudem eine regelmäßige Anpassung dieses<br />

Vergabemindestlohns möglich sein.<br />

Über den Umweg des Vergaberechts wird damit<br />

versucht, einem flächendeckenden Mindestlohn<br />

Vorschub zu leisten. Dabei ist das Vergaberecht<br />

nicht vorgesehen und auch nicht geeignet zur<br />

Durchsetzung von allgemeinen politischen, sozialen<br />

oder gesellschaftspolitischen Zielen. Zudem<br />

begegnen die aktuellen Entwicklungen verfassungsrechtlichen<br />

Bedenken. Die Festsetzung<br />

von Löhnen ist Sache der Tarifvertragsparteien.<br />

Mit vergaberechtlichen Mindestlohnregelungen<br />

greift der Landesgesetzgeber massiv in den<br />

durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Bereich der<br />

Koalitionen ein. Auch auf Landesebene gilt der<br />

Vorrang der Tarifautonomie vor staatlicher<br />

Lohn festsetzung. Schließlich missachten ver -<br />

gabespezifische Mindestlohnregelungen auf<br />

Landesebene, dass der Bundesgesetzgeber bereits<br />

abschließend Regelungen zu Mindestlöhnen<br />

erlassen hat. Bei dem Mindestarbeitsbedingungengesetz,<br />

dem Tarifvertragsgesetz und dem<br />

Arbeitnehmerentsendegesetz handelt es sich<br />

um ein Gesamtkonzept, mit dem die Möglich -<br />

keiten zur Regelung von Mindestlöhnen und die<br />

Erstreckung von Tarifverträgen auf Dritte umfassend<br />

geregelt werden sollten. Die aufgeführten<br />

Gesetze erlauben bewusst keinen generellen<br />

branchenübergreifenden Mindestlohn, was dem<br />

Landesgesetzgeber keinen Spielraum belässt.<br />

<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

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