UVB Jahresbericht 2010 - Unternehmensverbände Berlin ...
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EBENE 1 – Mittelbedarf<br />
vember <strong>2010</strong> wurde das Gesetz zur nachhaltigen<br />
und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz)<br />
im Bundestag verabschiedet. Das<br />
Gesetz sieht auf der Einnahmenseite die Anhebung<br />
des einheitlichen Beitragssatzes zum 1. Januar<br />
2011 von 14,9 % auf 15,5 % vor. Dabei werden<br />
der Arbeitgeberanteil von 7,3 % und der Versichertenanteil<br />
von 8,2 % festgeschrieben. Alle<br />
künftigen Kostensteigerungen werden nicht<br />
mehr über Beitragssatzerhöhungen finanziert.<br />
Stattdessen müssen die Kassen, die mit Zuweisungen<br />
aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen,<br />
Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern<br />
erheben. Die bisherige Deckelung des Zusatzbeitrags<br />
entfällt. Zugleich wird ein Sozialausgleich<br />
eingeführt, um die Belastung des einzelnen Versicherten<br />
durch den Zusatzbeitrag auf maximal<br />
2 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens<br />
zu begrenzen. Dieser Ausgleich erfolgt aus<br />
Steuermitteln und läuft für Arbeitnehmer direkt<br />
66<br />
Ausgabenvolumen <strong>2010</strong>: 173 Mrd. Euro<br />
Arbeitnehmer Arbeitgeber Staat<br />
Beiträge Zusatzbeiträge<br />
Beiträge Steuern<br />
EBENE 2 – Mittelherkunft<br />
Gesundheitsfonds<br />
Risikoadjustierte<br />
Zuweisungen<br />
EBENE 3 – Mittelverteilung<br />
Krankenkassen<br />
Vergütung<br />
EBENE 4 – Mittelverwendung Leistungserbringer (Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker, etc.)<br />
Wie soll die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Zukunft finanziert werden – über prozentuale Beiträge vom<br />
Lohn oder über einkommensunabhängige Pauschalen? Zurzeit konzentriert sich die politische Diskussion in <strong>Berlin</strong> auf<br />
die Mittelherkunft (Ebene 2). Wer jedoch die GKV-Finanzierung nachhaltig reformieren will, sollte auch die Ebenen<br />
Mittelbedarf, Mittelverteilung und Mittelverwendung im Blick behalten.<br />
Quelle: AOK-BV<br />
GKV-Finanzierung – ein komplexes Gefüge<br />
<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
bei ihrem Arbeitgeber und für Rentner bei den<br />
Rentenversicherungsträgern.<br />
Auf der Ausgabenseite sieht das GKV-Finanzierungsgesetz<br />
vor, dass die Verwaltungskosten der<br />
Krankenkassen 2011 und 2012 nicht zunehmen<br />
dürfen. Die Vergütung der Vertragsärzte und das<br />
Vergütungsniveau in Hausarztverträgen werden<br />
2011 und 2012 begrenzt. In den gleichen Jahren<br />
steigen die Krankenhausvergütungen in Höhe<br />
der halben statt der vollen Grundlohnrate. Die<br />
Wartezeit für Versicherte mit einem Einkommen<br />
oberhalb der Versicherungspflichtgrenze vor einem<br />
Wechsel zur privaten Krankenversicherung<br />
wird von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt.<br />
Aus Sicht der <strong>UVB</strong> fällt die Bewertung des Gesetzes<br />
ambivalent aus. Zu begrüßen ist, dass mit<br />
der Festschreibung des einheitlichen Beitragssatzes<br />
zumindest eine teilweise Abkopplung der<br />
Krankheitskostenfinanzierung von den Arbeitskosten<br />
gelingt und die Steuerfinanzierung eine<br />
gerechtere Grundlage für die Finanzierung des<br />
Sozialausgleichs darstellt.<br />
Unbefriedigend ist, dass die für 2011 erwartete<br />
Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
überwiegend mit der Beitragssatzanhebung<br />
geschlossen wird, während auf der<br />
Ausgabenseite lediglich vorübergehende Begrenzungen<br />
der Ausgabenzuwächse bei den<br />
Leistungserbringern vorgenommen werden.<br />
Die Abwicklung des Sozialausgleichs über die<br />
Arbeitgeber wird erhebliche Mehrbelastungen<br />
für die Entgeltabrechnung in den Betrieben bringen.<br />
Neue monatliche Nachweispflichten über<br />
die Höhe des erfolgten Sozialausgleichs, neue<br />
Meldepflichten bei Beschäftigten mit weiteren<br />
beitragspflichtigen Einnahmen, ein neues Mel-