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UVB Jahresbericht 2010 - Unternehmensverbände Berlin ...

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EBENE 1 – Mittelbedarf<br />

vember <strong>2010</strong> wurde das Gesetz zur nachhaltigen<br />

und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz)<br />

im Bundestag verabschiedet. Das<br />

Gesetz sieht auf der Einnahmenseite die Anhebung<br />

des einheitlichen Beitragssatzes zum 1. Januar<br />

2011 von 14,9 % auf 15,5 % vor. Dabei werden<br />

der Arbeitgeberanteil von 7,3 % und der Versichertenanteil<br />

von 8,2 % festgeschrieben. Alle<br />

künftigen Kostensteigerungen werden nicht<br />

mehr über Beitragssatzerhöhungen finanziert.<br />

Stattdessen müssen die Kassen, die mit Zuweisungen<br />

aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen,<br />

Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern<br />

erheben. Die bisherige Deckelung des Zusatzbeitrags<br />

entfällt. Zugleich wird ein Sozialausgleich<br />

eingeführt, um die Belastung des einzelnen Versicherten<br />

durch den Zusatzbeitrag auf maximal<br />

2 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens<br />

zu begrenzen. Dieser Ausgleich erfolgt aus<br />

Steuermitteln und läuft für Arbeitnehmer direkt<br />

66<br />

Ausgabenvolumen <strong>2010</strong>: 173 Mrd. Euro<br />

Arbeitnehmer Arbeitgeber Staat<br />

Beiträge Zusatzbeiträge<br />

Beiträge Steuern<br />

EBENE 2 – Mittelherkunft<br />

Gesundheitsfonds<br />

Risikoadjustierte<br />

Zuweisungen<br />

EBENE 3 – Mittelverteilung<br />

Krankenkassen<br />

Vergütung<br />

EBENE 4 – Mittelverwendung Leistungserbringer (Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker, etc.)<br />

Wie soll die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Zukunft finanziert werden – über prozentuale Beiträge vom<br />

Lohn oder über einkommensunabhängige Pauschalen? Zurzeit konzentriert sich die politische Diskussion in <strong>Berlin</strong> auf<br />

die Mittelherkunft (Ebene 2). Wer jedoch die GKV-Finanzierung nachhaltig reformieren will, sollte auch die Ebenen<br />

Mittelbedarf, Mittelverteilung und Mittelverwendung im Blick behalten.<br />

Quelle: AOK-BV<br />

GKV-Finanzierung – ein komplexes Gefüge<br />

<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

bei ihrem Arbeitgeber und für Rentner bei den<br />

Rentenversicherungsträgern.<br />

Auf der Ausgabenseite sieht das GKV-Finanzierungsgesetz<br />

vor, dass die Verwaltungskosten der<br />

Krankenkassen 2011 und 2012 nicht zunehmen<br />

dürfen. Die Vergütung der Vertragsärzte und das<br />

Vergütungsniveau in Hausarztverträgen werden<br />

2011 und 2012 begrenzt. In den gleichen Jahren<br />

steigen die Krankenhausvergütungen in Höhe<br />

der halben statt der vollen Grundlohnrate. Die<br />

Wartezeit für Versicherte mit einem Einkommen<br />

oberhalb der Versicherungspflichtgrenze vor einem<br />

Wechsel zur privaten Krankenversicherung<br />

wird von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt.<br />

Aus Sicht der <strong>UVB</strong> fällt die Bewertung des Gesetzes<br />

ambivalent aus. Zu begrüßen ist, dass mit<br />

der Festschreibung des einheitlichen Beitragssatzes<br />

zumindest eine teilweise Abkopplung der<br />

Krankheitskostenfinanzierung von den Arbeitskosten<br />

gelingt und die Steuerfinanzierung eine<br />

gerechtere Grundlage für die Finanzierung des<br />

Sozialausgleichs darstellt.<br />

Unbefriedigend ist, dass die für 2011 erwartete<br />

Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

überwiegend mit der Beitragssatzanhebung<br />

geschlossen wird, während auf der<br />

Ausgabenseite lediglich vorübergehende Begrenzungen<br />

der Ausgabenzuwächse bei den<br />

Leistungserbringern vorgenommen werden.<br />

Die Abwicklung des Sozialausgleichs über die<br />

Arbeitgeber wird erhebliche Mehrbelastungen<br />

für die Entgeltabrechnung in den Betrieben bringen.<br />

Neue monatliche Nachweispflichten über<br />

die Höhe des erfolgten Sozialausgleichs, neue<br />

Meldepflichten bei Beschäftigten mit weiteren<br />

beitragspflichtigen Einnahmen, ein neues Mel-

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