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UVB Jahresbericht 2010 - Unternehmensverbände Berlin ...

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Stabile Sozialversicherungsbeiträge<br />

bewähren sich in der Krise<br />

Auch die sozialen Sicherungssysteme der Bundesrepublik<br />

Deutschland hatten in der Finanzund<br />

Wirtschaftskrise eine Bewährungsprobe zu<br />

bestehen. Dabei ist einmal mehr deutlich geworden,<br />

dass stabile Sozialversicherungsbeiträge einen<br />

wertvollen Beitrag zur Beschäftigungssicherung<br />

leisten können. Durch die Stabilisierung<br />

der Beitragsbelastung für die Unternehmen und<br />

weitere beschäftigungswirksame Maßnahmen,<br />

insbesondere den Erleichterungen bei der Kurzarbeit,<br />

wurden von der Bundesregierung Rahmenbedingungen<br />

gesetzt, die es den Unternehmen<br />

ermöglicht haben, ihre Stammbeschäftigten<br />

auch während der Finanz- und Wirtschaftskrise<br />

zu halten. Anders als in früheren Krisen<br />

kam es damit nicht zu einer Negativspirale aus<br />

steigenden Beiträgen und steigender Arbeitslosigkeit.<br />

Unverständlich ist vor diesem Hintergrund die<br />

Entscheidung der Koalitionspartner, den Beitragssatz<br />

zur gesetzlichen Krankenversicherung<br />

zum 1. Januar 2011 von 14,9 % auf 15,5 % anzuheben.<br />

Verbunden mit der ebenfalls zum 1. Januar<br />

2011 vorgesehenen Anhebung des Beitragssatzes<br />

zur Arbeitslosenversicherung von 2,8 % auf<br />

3,0 % ergibt sich damit eine Anhebung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags<br />

auf 40,4 %.<br />

Das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel, den<br />

Gesamtsozialversicherungsbeitrag dauerhaft<br />

unter 40 % zu halten, wird damit verfehlt.<br />

Rentenversicherung:<br />

Rentengarantie verhindert<br />

Absenkung des Beitragssatzes<br />

Auf der Grundlage des Rentenversicherungsberichts<br />

<strong>2010</strong>, den das Bundeskabinett am 17. November<br />

<strong>2010</strong> beschlossen hat, wird es in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung bis einschließlich<br />

2013 beim derzeitigen Beitragssatz von 19,9 %<br />

bleiben. Ab 2014 wird eine Absenkung des Beitragssatzes<br />

auf 19,3 % in Aussicht gestellt. Dass<br />

diese Absenkung nicht wesentlich früher erfolgen<br />

kann, ist mehreren Eingriffen in die Rentenformel<br />

geschuldet. Der letzte dieser Eingriffe,<br />

die im Jahr 2009 beschlossene Rentengarantie,<br />

sieht vor, dass die Renten auch dann nicht gekürzt<br />

werden, wenn die durchschnittlichen Einkommen<br />

der Erwerbstätigen sinken. Die Rentengarantie<br />

ist zum 1. Juli <strong>2010</strong> in den alten Bundesländern<br />

zum Tragen gekommen, wo es trotz einer<br />

negativen Lohnentwicklung von 0,96 % keine<br />

Rentenkürzung gab. In den neuen Bundesländern<br />

hat die Rentengarantie demgegenüber keine<br />

Wirkung entfaltet, da die Lohnentwicklung<br />

hier mit plus 0,61 % positiv ausfiel.<br />

Die systemwidrige Rentengarantie hat nicht nur<br />

Mehrausgaben für die Rentenversicherung von<br />

1,7 Mrd. Euro verursacht, sondern auch das Vertrauen<br />

in eine stetige, berechenbare und verlässliche<br />

Rentenpolitik beschädigt. Der nunmehr<br />

dritte Eingriff in die Rentenformel seit 2005 erweckt<br />

den Eindruck einer Rentenpolitik, die sich<br />

weniger den demographischen Erfordernissen<br />

und vielmehr wahltaktischen Erwägungen verpflichtet<br />

fühlt. Umso wichtiger ist es, dass die<br />

Absicht, die durch die Rentengarantie verursachten<br />

Mehrausgaben bei zukünftigen Rentenerhöhungen<br />

dadurch auszugleichen, dass die<br />

<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

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