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UVB Jahresbericht 2010 - Unternehmensverbände Berlin ...

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echtssicher getroffen und ihm deshalb nicht<br />

aufgebürdet werden. Die Bekämpfung von Korruption<br />

und Kriminalität muss auch durch eine<br />

gezielte Videoüberwachung erfolgen können,<br />

wenn ein konkreter Verdacht auf eine bestimmte<br />

Straftat vorliegt. Ein rigoroses Verbot ist nicht<br />

akzeptabel.<br />

Bekämpfung von Vertrags- und Gesetzesverletzungen<br />

ist ein wesentliches Anliegen von Arbeitnehmern<br />

und Arbeitgebern. Sie muss gewährleistet<br />

bleiben. Datenschutz steht nicht in Widerspruch<br />

zur Einhaltung unternehmensinterner<br />

Regeln (Compliance), sondern ist Teil dieser unternehmensinternen<br />

Regelbefolgung und muss<br />

diese unterstützen.<br />

Anspruch auf Familienpflegezeit<br />

überflüssig und bürokratisch<br />

Der Vorschlag des Bundesministeriums für Familie,<br />

Senioren, Frauen und Jugend für ein Familienpflegezeitgesetz<br />

ist überflüssig und bürokratisch.<br />

In einer Vielzahl von Tarifverträgen und<br />

Betriebsvereinbarungen wurde bereits eine Familienpflegezeit<br />

interessengerecht geregelt. Darüber<br />

hinaus gibt es sowohl im Pflegezeit- als<br />

auch im Teilzeit- und Befristungsgesetz weitere<br />

Ansprüche auf Arbeitszeitreduzierung. Der Vorschlag<br />

blendet die Probleme und Folgen der betrieblichen<br />

Organisation der Pflegezeit aus und<br />

ist aus personalwirtschaftlicher Sicht nicht praxistauglich.<br />

Gleiches gilt für die vorgeschlagene<br />

Finanzierung über Arbeitszeitkonten, die große<br />

betriebsorganisatorische Probleme mit sich bringen.<br />

Arbeitgeber würden mit neuer Bürokratie<br />

belastet. Auch eine Ausdehnung des Kündigungsschutzes<br />

im Umweg über die Pflegezeit<br />

ist nicht hinnehmbar.<br />

80<br />

<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

Befristungsrecht endlich<br />

modernisieren<br />

Befristete Arbeitsverhältnisse sind ein unverzichtbarer<br />

Jobmotor des deutschen Arbeitsmarktes.<br />

Für Arbeitsuchende sind sie ein erfolgversprechender<br />

Weg für einen Erst- oder Wiedereinstieg,<br />

gerade nach längerer Arbeitslosigkeit.<br />

Die Regierung muss nun ihrem in der Koalitionsvereinbarung<br />

fixierten Versprechen, das Erst -<br />

einstellungserfordernis bei der sachgrundlosen<br />

Befristung abzuschaffen, endlich Taten folgen<br />

lassen. Das Ersteinstellungsgebot ist durch eine<br />

Karenzzeit abzulösen, die entsprechend den Befristungsrichtlinien<br />

auf europäischer Ebene drei<br />

Monate betragen kann. Davon würden vor allem<br />

jüngere Arbeitsuchende profitieren. Um Arbeitslosigkeit<br />

zu verhindern, sollte bei der Zulässigkeit<br />

erleichterter Befristungen von Arbeitsverträgen<br />

auf eine „drohende“ Arbeitslosigkeit abgestellt<br />

werden. Das Alter des Arbeitssuchenden<br />

sollte dabei keine Rolle mehr spielen. Änderungen<br />

des Arbeitsvertrages müssen auch bei einer<br />

Verlängerung der Befristung zugelassen werden,<br />

um den Interessen beider Arbeitsvertragsparteien<br />

gerecht zu werden.<br />

Rechtsvertrauen auf europäischer<br />

Ebene sichern<br />

Auf europäischer Ebene erwächst mit der EU-<br />

Kommission und dem Europäischen Gerichtshof<br />

(EuGH) ein immer wichtigerer Mitspieler bei der<br />

Gestaltung der Arbeitsrechtsbeziehungen in<br />

Deutschland. Faktisch hat sich der EuGH zwischen<br />

Fachobergericht und Verfassungsgericht<br />

für die 27 Staaten der Europäischen Union etabliert.<br />

Wie alle Institutionen entwickelt der EuGH<br />

eine Tendenz, seine Kompetenz tief in nationales

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