UVB Jahresbericht 2010 - Unternehmensverbände Berlin ...
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echtssicher getroffen und ihm deshalb nicht<br />
aufgebürdet werden. Die Bekämpfung von Korruption<br />
und Kriminalität muss auch durch eine<br />
gezielte Videoüberwachung erfolgen können,<br />
wenn ein konkreter Verdacht auf eine bestimmte<br />
Straftat vorliegt. Ein rigoroses Verbot ist nicht<br />
akzeptabel.<br />
Bekämpfung von Vertrags- und Gesetzesverletzungen<br />
ist ein wesentliches Anliegen von Arbeitnehmern<br />
und Arbeitgebern. Sie muss gewährleistet<br />
bleiben. Datenschutz steht nicht in Widerspruch<br />
zur Einhaltung unternehmensinterner<br />
Regeln (Compliance), sondern ist Teil dieser unternehmensinternen<br />
Regelbefolgung und muss<br />
diese unterstützen.<br />
Anspruch auf Familienpflegezeit<br />
überflüssig und bürokratisch<br />
Der Vorschlag des Bundesministeriums für Familie,<br />
Senioren, Frauen und Jugend für ein Familienpflegezeitgesetz<br />
ist überflüssig und bürokratisch.<br />
In einer Vielzahl von Tarifverträgen und<br />
Betriebsvereinbarungen wurde bereits eine Familienpflegezeit<br />
interessengerecht geregelt. Darüber<br />
hinaus gibt es sowohl im Pflegezeit- als<br />
auch im Teilzeit- und Befristungsgesetz weitere<br />
Ansprüche auf Arbeitszeitreduzierung. Der Vorschlag<br />
blendet die Probleme und Folgen der betrieblichen<br />
Organisation der Pflegezeit aus und<br />
ist aus personalwirtschaftlicher Sicht nicht praxistauglich.<br />
Gleiches gilt für die vorgeschlagene<br />
Finanzierung über Arbeitszeitkonten, die große<br />
betriebsorganisatorische Probleme mit sich bringen.<br />
Arbeitgeber würden mit neuer Bürokratie<br />
belastet. Auch eine Ausdehnung des Kündigungsschutzes<br />
im Umweg über die Pflegezeit<br />
ist nicht hinnehmbar.<br />
80<br />
<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
Befristungsrecht endlich<br />
modernisieren<br />
Befristete Arbeitsverhältnisse sind ein unverzichtbarer<br />
Jobmotor des deutschen Arbeitsmarktes.<br />
Für Arbeitsuchende sind sie ein erfolgversprechender<br />
Weg für einen Erst- oder Wiedereinstieg,<br />
gerade nach längerer Arbeitslosigkeit.<br />
Die Regierung muss nun ihrem in der Koalitionsvereinbarung<br />
fixierten Versprechen, das Erst -<br />
einstellungserfordernis bei der sachgrundlosen<br />
Befristung abzuschaffen, endlich Taten folgen<br />
lassen. Das Ersteinstellungsgebot ist durch eine<br />
Karenzzeit abzulösen, die entsprechend den Befristungsrichtlinien<br />
auf europäischer Ebene drei<br />
Monate betragen kann. Davon würden vor allem<br />
jüngere Arbeitsuchende profitieren. Um Arbeitslosigkeit<br />
zu verhindern, sollte bei der Zulässigkeit<br />
erleichterter Befristungen von Arbeitsverträgen<br />
auf eine „drohende“ Arbeitslosigkeit abgestellt<br />
werden. Das Alter des Arbeitssuchenden<br />
sollte dabei keine Rolle mehr spielen. Änderungen<br />
des Arbeitsvertrages müssen auch bei einer<br />
Verlängerung der Befristung zugelassen werden,<br />
um den Interessen beider Arbeitsvertragsparteien<br />
gerecht zu werden.<br />
Rechtsvertrauen auf europäischer<br />
Ebene sichern<br />
Auf europäischer Ebene erwächst mit der EU-<br />
Kommission und dem Europäischen Gerichtshof<br />
(EuGH) ein immer wichtigerer Mitspieler bei der<br />
Gestaltung der Arbeitsrechtsbeziehungen in<br />
Deutschland. Faktisch hat sich der EuGH zwischen<br />
Fachobergericht und Verfassungsgericht<br />
für die 27 Staaten der Europäischen Union etabliert.<br />
Wie alle Institutionen entwickelt der EuGH<br />
eine Tendenz, seine Kompetenz tief in nationales