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Gesellschaft
Gesellschaft
nachstehenden Sätzen
ohne Einschränkung zugestimmt
haben.
Zum Thema „Gleichberechtigung“
schreibt
Modersohn: „Man redet
jetzt viel von Gleichberechtigung
der Geschlechter,
man weiß es
besser als Gott es gewollt
und gewusst hat.
Gott hat es in das Wesen
des Weibes hineingelegt,
Pfarrer Ernst Modersohn dass es sich anlehnen
muss, dass es Hilfe und
Stütze braucht. Wie unweiblich werden die Frauen, die es
auf allen Gebieten versuchen, es den Männern gleichzutun.
So unzeitgemäß es auch erscheinen mag, eine Frau aufzufordern,
untertan zu sein, es bleibt doch der Schlüssel zu einer
glücklichen und gesegneten Ehe.“ Zur „Verantwortung
in der Ehe“ liest man ähnliches: „Ich sage dir, liebes Kind:
Gib immer, immer nach! Sieh, du trägst ja nicht die Verantwortung.
Die Verantwortung trägt dein Mann. Wie herrlich
ist das, die ganze Verantwortung dem Manne überlassen
zu dürfen! Wie herrlich, sich an ihn anlehnen zu dürfen in
dem Gefühl des Geborgenseins! Darum lass ihm getrost die
Verantwortung, die er als das Haupt zu tragen hat. Sei ihm
untertan!“
Zu den Frauenrechten sagt er: „Wenn du etwas hörst
von Frauenrechten, von denen ja heute die Welt voll ist,
dann lass mich dir ein Wort deiner Mutter sagen. Die hat
in solchen Fällen manchmal gesagt: O ich bin sehr für
die Frauenrechte! Ich habe das Recht, mich von meinem
Manne lieben zu lassen, ich habe das Recht, ihm die ganze
Verantwortung zu übertragen. Wie gut habe ich es bei
diesen Frauenrechten. Wenn ich selber für alles sorgen und
an alles denken müsste, dann würde ich ganz unglücklich
sein; aber nun habe ich das Frauenrecht, mich an meinen
Mann anzulehnen und ihn handeln zu lassen. Von meinen
Frauenrechten lass ich mir nicht das Geringste nehmen!“
Foto: wikipedia commons
Auf das Thema „Kirchliche Trauungen“ aufmerksam
wurde ich durch eine Nachrichtenmeldung, wonach deren
Anzahl in den letzten Jahrzehnten in erheblichem Maße abgenommen
habe. Etliche mit meinen Bekannten geführten
Gespräche zu dem Sachverhalt ergaben, dass viele schon
„ewig lange“ nicht mehr an einer solchen teilnahmen. Und
einige meinten, dass es leicht erklärbar sei: „Den Kirchen
laufen doch die Mitglieder weg.“ Im weiteren Gesprächsverlauf
wurde geäußert, dass vor zehn Jahren beim
Bekanntwerden vieler Missbrauchsfälle in kirchlichen
Betreuungseinrichtungen die Zahl der Austritte stark angestiegen
sei. Und tatsächlich führten diese zu einem massiven
Vertrauensschwund in die Institution Kirche.
Doch das ist nur eine von etlichen Begründungen für
den Mitgliederrückgang in den beiden großen Kirchen.
Schon vor mehr als fünfzig Jahren ging nämlich unter dem
damaligen Zeitgeist – Stichwort: „68er Generation“ – und
dem damit verbundenen Wertewandel die Zahl der Zugehörigen
zurück. Als Hauptgrund muss inzwischen freilich
der sogenannte Demographische Wandel genannt werden.
Die rückläufigen Geburtenzahlen können die Sterbefälle
der älteren Einwohner mit einer ausgeprägten Kirchenbindung
nie und nimmer ausgleichen. Nicht vernachlässigt
werden kann auch die Zahl derjenigen, die sich die
Zahlung der Kirchensteuer ersparen wollen und deshalb
austreten. Dazu kehrt eine nicht gerade kleine Anzahl der
Kirche den Rücken, um sich einer alternativen Glaubensgemeinschaft
anzuschließen. In einer Studie der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD) aus 2014 fanden unter
den Befragten drei Aussagen die meiste Zustimmung: Die
Kirche ist unglaubwürdig; die Kirche ist mir gleichgültig;
ich brauche keine Religion fürs Leben.
Dies alles führte dazu, dass die Mitgliederzahl der Kirchen
in den letzten 30 Jahren um sage und schreibe 14,4
Millionen schrumpfte. Bei den evangelischen Christen sank
die Anzahl von 29,4 Millionen (1990) auf 20,7 Millionen
(2019). Bei den katholischen Christen von 28,3 auf 22,6
Millionen. Bischof Dr. Georg Bätzing aus Limburg, derzeit
Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, sagt hierzu:
„An den statistischen Zahlen gibt es nichts schönzureden.
Sie zeigen, dass wir trotz unseres konkreten pastoralen und
sozialen Handelns eine Vielzahl von Menschen nicht mehr
für das kirchliche Leben motivieren.“ Der Ratsvorsitzende
der EKD, Landesbischof Heinrich Bedfort-Strohm, teilt
diese Auffassung: „Jeder einzelne Austritt schmerzt, nicht
zuletzt, weil alle Mitarbeitenden hochmotiviert arbeiten.“ Er
kündigt an, dass man „die Gründe für die zuletzt erhöhten
Austrittszahlen in einer (weiteren) eigenen Studie“ erforschen
wolle.
Doch die Vielzahl der Austritte lässt nur bedingt Rückschlüsse
auf die Bereitschaft, kirchlich zu heiraten, zu.
Auch unter denjenigen, die den Kirchen als Mitglieder die
Treue halten, schwindet das Bedürfnis für eine Eheschließung
vor dem Altar von Jahr zu Jahr mehr. Seit dreißig
Jahren werden in Deutschland nahezu unverändert jährlich
rund 400.000 Paare
auf dem Standesamt
getraut. Davon gaben
sich im Jahr 2019 vor
einem katholischen
Priester lediglich
38.537 das „Ja-Wort“;
dreißig Jahre zuvor
waren es immerhin
noch 116.332. Bei den
Evangelischen ist das
Ausmaß ähnlich. Noch
nicht einmal jedes
vierte Paar lässt sich
heutzutage von den
traditionellen Werten
begeistern.
Die eingangs zitierten
„Bräuche um 1900
im Netpherland“ unterschieden
sich noch
in erheblichem Maße
von dem, was in den
damaligen Großstädten
üblich war. Dass
sich die Verhältnisse inzwischen auf vielen Feldern angeglichen
haben, das belegen auch die Zahlen aus dem
hiesigen Kirchenkreis, die mir freundlicherweise vom
Kreiskirchenamt übermittelt wurden. Bis in die Mitte der
70er-Jahre lag die Zahl der evangelischen Trauungen in
Wittgenstein und im Siegerland durchweg deutlich über
der Tausendermarke. Im Jahr 1990 gaben sich immerhin
noch 916 Paare das Ja-Wort in der Kirche. Doch „von nun
an ging`s bergab“ – um mit Hildegard Knef zu sprechen.
Die nachfolgenden Zahlen sprechen für sich: 649 (1995);
437 (2000); 337 (2010); 246 (2019).
Bis in die 1960er Jahre gab es in unserer Region noch
einen starken gesellschaftlichen Druck, kirchlich zu heiraten.
Diese Triebfeder ist inzwischen so gut wie nirgendwo
mehr zu entdecken. Seit vor einem halben Jahrhundert
die Kuppelei-Paragraphen reformiert wurden, leben immer
mehr Paare ganz ohne Trauschein zusammen – und
kaum jemand nimmt Anstoß daran. Wenn diese dann irgendwann
das Standesamt aufsuchen, weil sie möglicherweise
in günstigere Steuerklassen kommen möchten, dann
ist die Motivation für eine zusätzliche kirchliche Trauung
zumeist kaum noch vorhanden.
Weitgehend unbekannt sein dürfte, dass seit dem Jahr
2009 eine kirchliche Hochzeit auch ohne vorherige standesamtliche
Trauung möglich ist. Bis zu diesem Zeitpunkt
beging ein Geistlicher für eine solche Eheschließung ohne
Trauschein noch eine Ordnungswidrigkeit. Eine derart geschlossene
Ehe hat rechtlich gesehen allerdings keinerlei
Bedeutung; das Paar gilt im besten Fall als verlobt und
wird wie eine nichteheliche Gemeinschaft behandelt. Die
Foto: IStock
Die „einzig richtige“ Trauung fand in der Kirche statt.
großen Kirchen sehen solche Hochzeiten nicht gerne und
halten an dem üblichen Verfahren fest. Man muss beinahe
schon mit der Lupe suchen um einen entsprechend leutseligen
Geistlichen und ein derart getrautes Paar zu finden.
Einen Vorteil haben die Beiden freilich: Wer lediglich in
der Kirche geheiratet hat, muss sich nicht scheiden lassen.
Jeder kann ungehindert eine neue Beziehung eingehen.
Zu Ende gedacht beinhaltet diese Regelung wahrhaftig
die Absurdität, dass man kirchlich den einen, standesamtlich
aber einen anderen Partner heiraten kann – ohne sich
der Bigamie schuldig zu machen. Wahnsinn! Ob dies irgendwo
schon praktiziert wurde, ist mir nicht bekannt. Der
Abwärtstrend bei den kirchlichen Trauungen indes wird –
und da bin ich mir ganz sicher – durch diese abenteuerliche
Möglichkeit nicht gebremst.
Ulli Weber
orthopädie
schuhtechnik
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