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Gesellschaft

Gesellschaft

nachstehenden Sätzen

ohne Einschränkung zugestimmt

haben.

Zum Thema „Gleichberechtigung“

schreibt

Modersohn: „Man redet

jetzt viel von Gleichberechtigung

der Geschlechter,

man weiß es

besser als Gott es gewollt

und gewusst hat.

Gott hat es in das Wesen

des Weibes hineingelegt,

Pfarrer Ernst Modersohn dass es sich anlehnen

muss, dass es Hilfe und

Stütze braucht. Wie unweiblich werden die Frauen, die es

auf allen Gebieten versuchen, es den Männern gleichzutun.

So unzeitgemäß es auch erscheinen mag, eine Frau aufzufordern,

untertan zu sein, es bleibt doch der Schlüssel zu einer

glücklichen und gesegneten Ehe.“ Zur „Verantwortung

in der Ehe“ liest man ähnliches: „Ich sage dir, liebes Kind:

Gib immer, immer nach! Sieh, du trägst ja nicht die Verantwortung.

Die Verantwortung trägt dein Mann. Wie herrlich

ist das, die ganze Verantwortung dem Manne überlassen

zu dürfen! Wie herrlich, sich an ihn anlehnen zu dürfen in

dem Gefühl des Geborgenseins! Darum lass ihm getrost die

Verantwortung, die er als das Haupt zu tragen hat. Sei ihm

untertan!“

Zu den Frauenrechten sagt er: „Wenn du etwas hörst

von Frauenrechten, von denen ja heute die Welt voll ist,

dann lass mich dir ein Wort deiner Mutter sagen. Die hat

in solchen Fällen manchmal gesagt: O ich bin sehr für

die Frauenrechte! Ich habe das Recht, mich von meinem

Manne lieben zu lassen, ich habe das Recht, ihm die ganze

Verantwortung zu übertragen. Wie gut habe ich es bei

diesen Frauenrechten. Wenn ich selber für alles sorgen und

an alles denken müsste, dann würde ich ganz unglücklich

sein; aber nun habe ich das Frauenrecht, mich an meinen

Mann anzulehnen und ihn handeln zu lassen. Von meinen

Frauenrechten lass ich mir nicht das Geringste nehmen!“

Foto: wikipedia commons

Auf das Thema „Kirchliche Trauungen“ aufmerksam

wurde ich durch eine Nachrichtenmeldung, wonach deren

Anzahl in den letzten Jahrzehnten in erheblichem Maße abgenommen

habe. Etliche mit meinen Bekannten geführten

Gespräche zu dem Sachverhalt ergaben, dass viele schon

„ewig lange“ nicht mehr an einer solchen teilnahmen. Und

einige meinten, dass es leicht erklärbar sei: „Den Kirchen

laufen doch die Mitglieder weg.“ Im weiteren Gesprächsverlauf

wurde geäußert, dass vor zehn Jahren beim

Bekanntwerden vieler Missbrauchsfälle in kirchlichen

Betreuungseinrichtungen die Zahl der Austritte stark angestiegen

sei. Und tatsächlich führten diese zu einem massiven

Vertrauensschwund in die Institution Kirche.

Doch das ist nur eine von etlichen Begründungen für

den Mitgliederrückgang in den beiden großen Kirchen.

Schon vor mehr als fünfzig Jahren ging nämlich unter dem

damaligen Zeitgeist – Stichwort: „68er Generation“ – und

dem damit verbundenen Wertewandel die Zahl der Zugehörigen

zurück. Als Hauptgrund muss inzwischen freilich

der sogenannte Demographische Wandel genannt werden.

Die rückläufigen Geburtenzahlen können die Sterbefälle

der älteren Einwohner mit einer ausgeprägten Kirchenbindung

nie und nimmer ausgleichen. Nicht vernachlässigt

werden kann auch die Zahl derjenigen, die sich die

Zahlung der Kirchensteuer ersparen wollen und deshalb

austreten. Dazu kehrt eine nicht gerade kleine Anzahl der

Kirche den Rücken, um sich einer alternativen Glaubensgemeinschaft

anzuschließen. In einer Studie der Evangelischen

Kirche in Deutschland (EKD) aus 2014 fanden unter

den Befragten drei Aussagen die meiste Zustimmung: Die

Kirche ist unglaubwürdig; die Kirche ist mir gleichgültig;

ich brauche keine Religion fürs Leben.

Dies alles führte dazu, dass die Mitgliederzahl der Kirchen

in den letzten 30 Jahren um sage und schreibe 14,4

Millionen schrumpfte. Bei den evangelischen Christen sank

die Anzahl von 29,4 Millionen (1990) auf 20,7 Millionen

(2019). Bei den katholischen Christen von 28,3 auf 22,6

Millionen. Bischof Dr. Georg Bätzing aus Limburg, derzeit

Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, sagt hierzu:

„An den statistischen Zahlen gibt es nichts schönzureden.

Sie zeigen, dass wir trotz unseres konkreten pastoralen und

sozialen Handelns eine Vielzahl von Menschen nicht mehr

für das kirchliche Leben motivieren.“ Der Ratsvorsitzende

der EKD, Landesbischof Heinrich Bedfort-Strohm, teilt

diese Auffassung: „Jeder einzelne Austritt schmerzt, nicht

zuletzt, weil alle Mitarbeitenden hochmotiviert arbeiten.“ Er

kündigt an, dass man „die Gründe für die zuletzt erhöhten

Austrittszahlen in einer (weiteren) eigenen Studie“ erforschen

wolle.

Doch die Vielzahl der Austritte lässt nur bedingt Rückschlüsse

auf die Bereitschaft, kirchlich zu heiraten, zu.

Auch unter denjenigen, die den Kirchen als Mitglieder die

Treue halten, schwindet das Bedürfnis für eine Eheschließung

vor dem Altar von Jahr zu Jahr mehr. Seit dreißig

Jahren werden in Deutschland nahezu unverändert jährlich

rund 400.000 Paare

auf dem Standesamt

getraut. Davon gaben

sich im Jahr 2019 vor

einem katholischen

Priester lediglich

38.537 das „Ja-Wort“;

dreißig Jahre zuvor

waren es immerhin

noch 116.332. Bei den

Evangelischen ist das

Ausmaß ähnlich. Noch

nicht einmal jedes

vierte Paar lässt sich

heutzutage von den

traditionellen Werten

begeistern.

Die eingangs zitierten

„Bräuche um 1900

im Netpherland“ unterschieden

sich noch

in erheblichem Maße

von dem, was in den

damaligen Großstädten

üblich war. Dass

sich die Verhältnisse inzwischen auf vielen Feldern angeglichen

haben, das belegen auch die Zahlen aus dem

hiesigen Kirchenkreis, die mir freundlicherweise vom

Kreiskirchenamt übermittelt wurden. Bis in die Mitte der

70er-Jahre lag die Zahl der evangelischen Trauungen in

Wittgenstein und im Siegerland durchweg deutlich über

der Tausendermarke. Im Jahr 1990 gaben sich immerhin

noch 916 Paare das Ja-Wort in der Kirche. Doch „von nun

an ging`s bergab“ – um mit Hildegard Knef zu sprechen.

Die nachfolgenden Zahlen sprechen für sich: 649 (1995);

437 (2000); 337 (2010); 246 (2019).

Bis in die 1960er Jahre gab es in unserer Region noch

einen starken gesellschaftlichen Druck, kirchlich zu heiraten.

Diese Triebfeder ist inzwischen so gut wie nirgendwo

mehr zu entdecken. Seit vor einem halben Jahrhundert

die Kuppelei-Paragraphen reformiert wurden, leben immer

mehr Paare ganz ohne Trauschein zusammen – und

kaum jemand nimmt Anstoß daran. Wenn diese dann irgendwann

das Standesamt aufsuchen, weil sie möglicherweise

in günstigere Steuerklassen kommen möchten, dann

ist die Motivation für eine zusätzliche kirchliche Trauung

zumeist kaum noch vorhanden.

Weitgehend unbekannt sein dürfte, dass seit dem Jahr

2009 eine kirchliche Hochzeit auch ohne vorherige standesamtliche

Trauung möglich ist. Bis zu diesem Zeitpunkt

beging ein Geistlicher für eine solche Eheschließung ohne

Trauschein noch eine Ordnungswidrigkeit. Eine derart geschlossene

Ehe hat rechtlich gesehen allerdings keinerlei

Bedeutung; das Paar gilt im besten Fall als verlobt und

wird wie eine nichteheliche Gemeinschaft behandelt. Die

Foto: IStock

Die „einzig richtige“ Trauung fand in der Kirche statt.

großen Kirchen sehen solche Hochzeiten nicht gerne und

halten an dem üblichen Verfahren fest. Man muss beinahe

schon mit der Lupe suchen um einen entsprechend leutseligen

Geistlichen und ein derart getrautes Paar zu finden.

Einen Vorteil haben die Beiden freilich: Wer lediglich in

der Kirche geheiratet hat, muss sich nicht scheiden lassen.

Jeder kann ungehindert eine neue Beziehung eingehen.

Zu Ende gedacht beinhaltet diese Regelung wahrhaftig

die Absurdität, dass man kirchlich den einen, standesamtlich

aber einen anderen Partner heiraten kann – ohne sich

der Bigamie schuldig zu machen. Wahnsinn! Ob dies irgendwo

schon praktiziert wurde, ist mir nicht bekannt. Der

Abwärtstrend bei den kirchlichen Trauungen indes wird –

und da bin ich mir ganz sicher – durch diese abenteuerliche

Möglichkeit nicht gebremst.

Ulli Weber

orthopädie

schuhtechnik

Inh. Claudia Kastl e.K.

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