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Die Mitglieder des Berufsverbandes<br />

der Deutschen Kieferorthopäden (BDK),<br />

dem bundesweit 2400 Fachzahnärzte<br />

der Kieferorthopädie angehören,<br />

haben am Wochenende in Berlin Dr.<br />

Gundi Mindermann zur neuen Bundesvorsitzenden<br />

gewählt. Dr. Christian<br />

Scherer, Vorstandsvorsitzender<br />

der Kieferorthopädie Treuhand eG,<br />

wurde zweiter Vorsitzender des Verbandes.<br />

Dr. Mindermann, die langjährige<br />

BDK-Landesvorsitzende von<br />

Niedersachsen, in einer ersten Stellungnahme:<br />

„Wir werden künftig<br />

Dr. Gundi Mindermann, Bundesvor- alles unternehmen, um weitere polisitzende<br />

Berufsverband der Deuttisch<br />

motivierte Zugriffe auf die<br />

schen Kieferorthopäden (BDK)<br />

Kieferorthopäden zu verhindern und<br />

den deutschen Kieferorthopäden<br />

wieder jenen Stellenwert im Gesundheitssystem als Fachzahnärzte<br />

zu verschaffen, der ihnen durch ihre besondere<br />

Qualifikation zukommt. Der zuverlässigen Versorgung unserer<br />

Patienten soll wieder der Vorrang eingeräumt werden.“<br />

14<br />

BERUFSVERBAND DER DEUTSCHEN<br />

KIEFERORTHOPÄDEN (BDK), BERLIN:<br />

Dr. Gundi Mindermann bei Richtungswahl zur neuen Vorsitzenden gekürt –<br />

Kieferorthopäden künftig nicht mehr Spielball von Krankenkassen und Politik –<br />

Der zuverlässigen Versorgung der Patienten soll wieder der Vorrang eingeräumt werden<br />

Das klare Votum von 85 Prozent der Delegierten für die<br />

neue Doppelspitze Mindermann/Scherer ist auch Ausdruck<br />

für die wirtschaftliche Notlage der kieferorthopädischen<br />

Praxen in weiten Teilen Deutschlands, die durch das neue<br />

KIEFERORTHOPÄDEN:<br />

CHRONOLOGIE DES RECHTSSTREITS<br />

Laut Beschluss vom 5. Januar 2005 des Landessozialgerichts<br />

Niedersachsen-Bremen (LSG) hatten die Kieferorthopäden<br />

einen entscheidenden Erfolg im Streit mit den Krankenkassen<br />

um die Vergütung kieferorthopädischer Leistungen<br />

errungen (Az.: L 3 KA 237/04 ER). In einem vom BDK<br />

unterstützten Eilverfahren hatte das LSG einen Unterlassungsanspruch<br />

gegen unrichtige Behauptungen der AOK<br />

Niedersachsen zuerkannt. Die AOK Niedersachsen hatte<br />

ihre Versicherten so informiert, dass die Kosten einer kieferorthopädischen<br />

Behandlung im Falle eines kollektiven<br />

Zulassungsverzichts bei neuen Fällen nicht übernommen<br />

werden könnten. Nachdem das Sozialgericht Hannover<br />

Anträge von Dr. Gundi Mindermann noch abgelehnt hatte,<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

Gesundheitsmodernisierungsgesetz<br />

(GMG) vom 1. Januar 2004 ausgelöst<br />

worden ist. Sowohl Mindermann<br />

wie Scherer hatten ihre Kassenverträge<br />

gekündigt, da eine zufriedenstellende<br />

und qualifizierte Patientenbetreuung<br />

seit der BEMA-Novellierung<br />

für die Facharztpraxen betriebswirtschaftlich<br />

nicht mehr zu<br />

erbringen ist. „Wir sind angetreten,<br />

um den Kieferorthopäden wieder<br />

die wirtschaftliche Basis zu sichern<br />

und zugleich den Patienten eine<br />

bestmögliche Versorgung auf Dauer<br />

bieten zu können.“<br />

Dr. Christian Scherer,<br />

2. Vorsitzender Berufsverband der<br />

Deutschen Kieferorthopäden (BDK)<br />

Mindermann verfügt über langjährige<br />

berufspolitische Erfahrungen und<br />

ist seit 1999 Vorsitzende des German Board, einer Kooperation<br />

zwischen den kieferorthopädischen Facharztpraxen und<br />

der Wissenschaft. Scherer, der neugewählte zweite Vorsitzende,<br />

ist Kieferorthopäde und Diplomkaufmann. Er wird<br />

sich vor allem der betriebswirtschaftlichen Professionalisierung<br />

des Berufsverbandes widmen.<br />

Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK), 20.06.2005<br />

www.bdk-ev.de<br />

stellte das LSG nunmehr fest, dass die von der AOK Niedersachsen<br />

getätigten Aussagen unrichtig sind und bei Androhung<br />

eines Ordnungsgeldes von 100.000 Euro nicht<br />

mehr aufgestellt werden dürfen. Zur Begründung hatte das<br />

Gericht klargestellt, dass ein Kieferorthopäde, der seine<br />

Zulassung in einem mit einem anderen Kieferorthopäden<br />

aufeinander abgestimmten Verfahren zurückgegeben hat,<br />

berechtigt ist, Versicherte zu Lasten der Krankenkasse zu<br />

behandeln. Der Inhalt des § 95 b Abs. 3 SGB V sei sowohl<br />

nach seinem Wortlaut als auch nach den gesetzgeberischen<br />

Materialien eindeutig; die Vorschrift verbiete auch keine<br />

Mehrkostenvereinbarungen.<br />

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