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Die derzeit grassierenden Zeitungsmeldungen zum Qualitätsmanagement<br />

oder Anschreiben von Qualitätsmanagement-<br />

Anbietern dienen vor allem zwei Zwecken: Verwirrung zu<br />

stiften oder Geschäfte zu machen, warnt die zzq. Es gibt<br />

demnach schlicht noch keine Vorgaben zum einrichtungsinternen<br />

Qualitätsmanagement für Vertragszahnärzte, auch<br />

Sanktionen sind nicht vorgesehen. Zwar werden im GMG,<br />

das am 01.01.2004 in Kraft trat, Vertragsärzte und -zahnärzte<br />

zur Einführung eines praxisinternen Qualitätsmanagements<br />

verpflichtet (§ 135 a SGB V). Nach § 136 a und b<br />

bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) durch<br />

Richtlinien die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes<br />

Qualitätsmanagement. Entsprechende<br />

Richtlinien sind vom GBA aber noch nicht beschlossen worden,<br />

es ist auch keine Terminsetzung seitens des Gesetzgebers<br />

dafür vorgesehen. So ist auf den Internetseiten des<br />

GBA zu lesen: "Beschlüsse zu diesen Bereichen (§ 135 a und<br />

GEMEINSAME ERKLÄRUNG ZUR TELEMATIK<br />

Die für die Umsetzung der elektronischen Gesundheitskarte<br />

(eGK) zuständigen Vertragspartner auf Seiten der Leistungserbringer<br />

haben auch unter dem Aspekt, dass ein Regierungswechsel<br />

an der Einführung der Karte nichts ändern wird, vier<br />

zentrale Forderungen gestellt:<br />

– Priorität muss die Ausrichtung am Nutzen des Patienten haben.<br />

– Alle Prozesse in der Telematik müssen an erster Stelle den<br />

Erfordernissen des Datenschutzes und der Datensicherheit<br />

entsprechen. Dazu zählen insbesondere die Datenhoheit des<br />

Patienten, die Beachtung des Grundsatzes der Datenminimierung<br />

und der uneingeschränkte Schutz der Schweigepflicht<br />

der Heil- und Gesundheitsberufe.<br />

- Die Prozesse und Arbeitsabläufe im Gesundheitswesen<br />

dürfen für ihre Anwender durch die Telematik auf keinen<br />

Fall behindert oder erschwert werden. Es ist im Gegenteil<br />

www.bzaek.de<br />

QUALITÄTSMANAGEMENT: REGELUNG IN WEITER FERNE!<br />

b) werden für die vertragsärztliche Versorgung vom Unterausschuss<br />

‚Qualitätsbeurteilung und -sicherung' vorbereitet.<br />

Ein entsprechender Unterausschuss für den Bereich der<br />

vertragszahnärztlichen Behandlung ist noch in Gründung".<br />

Dieser Sachverhalt wird auch von der KZBV bestätigt, der<br />

Erlass von Richtlinien zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement<br />

steht weiterhin nicht auf der Tagesordnung<br />

des GBA. Dennoch ist das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement<br />

für die BZÄK ein wichtiges Thema. Beim Werkstattgespräch<br />

zu QM im Oktober 2004 wurden verschiedene<br />

QM-Systeme vorgestellt. In einer Resolution wurde festgestellt,<br />

dass es kein QM-Systeme gibt, das allgemein für jede<br />

Praxis empfohlen werden könnte. Eine IDZ-Information, die<br />

eine Übersicht über verschiedene QM-Systeme geben wird<br />

und anhand von Kriterien eine Beurteilung für die eigene<br />

Praxis zulassen soll, ist in Vorbereitung.<br />

BZÄK Klartext 04/05<br />

PRAXISBEGEHUNGEN: WOLF WILL SPUK BEENDEN<br />

Zum Thema Praxisbegehungen nach dem Medizin-Produkte-Gesetz<br />

kündigt Dr. Ingo Wolf, alter und wohl auch neuer<br />

FDP-Fraktionschef im NRW-Landtag - oder sogar Minister,<br />

ein rasches Ende des Spukes an. In einem Schreiben an seinen<br />

Parteikollegen und Landtagskandidaten Dr. Burkhard<br />

Branding (Westfalen-Lippe) erklärt er, das Verfahren nach<br />

den Wahlen „schnellstmöglich auf den Prüfstand stellen<br />

und möglichst beenden“ zu wollen. Es sei für die FDP „vornehmstes<br />

Ziel, Bürokratie abzubauen und der Wirtschaft<br />

und insbesondere dem Mittelstand in NRW mehr Luft zum<br />

Atmen zu geben“. Man darf nun also gespannt sein, was<br />

"schnellstmöglich" in politischem Sinne bedeutet...<br />

BZÄK Klartext 04/05<br />

eine Vereinfachung und Erleichterung der Prozesse anzustreben.<br />

Die eingesetzten Systeme müssen für die Patienten<br />

als auch für die Heilberufler sicher und handhabbar gestaltet<br />

werden.<br />

- Der Nutzen der Telematikinfrastruktur muss die Kosten<br />

unter Berücksichtigung o.a. Grundsätze übersteigen.<br />

BZÄK – Klartext, 05/05<br />

Thomas Simoneit · Versicherungs- & Finanzmakler,<br />

Vermögens- und Anlageberatung · Praxisvermittlung<br />

Stedebrink 8 · 30559 Hannover<br />

Telefon: 0511/6004151 · Fax: 0511/6004152<br />

E-Mail: thomas.simoneit@htp-tel.de<br />

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ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

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