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L<br />
Letzte Chance zur<br />
Sicherung der<br />
Ausbildungsprämie<br />
Viele Arbeitnehmer sind beruflich von den Folgen der Corona-Krise betroffen.<br />
Auch (potentielle) Auszubildende hatten im Jahr 2020 Schwierigkeiten,<br />
eine Ausbildung zu beginnen oder weiterhin eine qualifizierte<br />
Ausbildung zu erhalten. Mit dem Bundesprogramm »Ausbildungsplätze<br />
sichern« steuert die Bundesregierung dem entgegen, um Ausbildungsbetriebe<br />
zur Ausbildung von qualifizierten Fachkräften zu motivieren.<br />
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge für 2020 werden mit einer<br />
Prämie gefördert, die sogenannte Ausbildungsprämie.<br />
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis<br />
zu 249 Beschäftigten. Des Weiteren muss in dem Unternehmen in der<br />
ersten Hälfte des Jahres 2020 mindestens ein Monat lang Kurzarbeit<br />
durchgeführt worden, oder der Umsatz muss in den Monaten April und<br />
Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April<br />
und Mai 2019 eingebrochen sein. Bei Unternehmen, die nach April 2019<br />
gegründet worden sind, werden statt der Monate April und Mai 2019 die<br />
Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich herangezogen.<br />
Eine Förderung setzt voraus, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Unternehmen sein Ausbildungsniveau<br />
im Jahr 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht<br />
verringert hat. Verglichen werden die Anzahl der Ausbildungsverträge,<br />
die für <strong>das</strong> Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossen worden sind, mit dem<br />
Durchschnitt der über die letzten drei Jahre (2017–2019) abgeschlossenen<br />
Ausbildungsverträge. Gefördert wird bei Erfüllung der Voraussetzungen<br />
durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von EUR 2.000 für jeden für<br />
<strong>das</strong> Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag.<br />
Darüber hinaus gibt es die Ausbildungsprämie Plus in Höhe von<br />
EUR 3.000 je Ausbildungsvertrag. Dieser Zuschuss wird für jeden über<br />
<strong>das</strong> frühere Ausbildungsniveau zusätzlich für <strong>das</strong> Ausbildungsjahr 2020<br />
abgeschlossenen Ausbildungsvertrag anstelle der Förderung von EUR<br />
2.000 gewährt. Unternehmen, die erstmalig Auszubildende beschäftigen,<br />
haben somit Anspruch auf die höhere Förderung. Die Auszahlung<br />
erfolgt in beiden Fällen nach dem Ende der erfolgreich abgeschlossenen<br />
Probezeit. Für die Ausbildungsprämie (Plus) werden Berufsausbildungsverträge<br />
als Ausbildungsjahr 2020 gewertet, die in der Zeit zwischen dem<br />
1. August 2020 und 15. Februar <strong>2021</strong> beginnen. Kurzfristig kann es sich<br />
daher durchaus noch lohnen, für die Zukunft vorzusorgen und jungen<br />
Menschen den Weg einer Ausbildung im Unternehmen zu ermöglichen,<br />
zumal die Bundesregierung in <strong>2021</strong> mit positiven Konjunkturaussichten<br />
rechnet.<br />
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IMPRESSUM:<br />
Verlag/Herausgeber:<br />
M.E. Verlag GmbH & Co. KG, Michael Ebeling<br />
Anschrift für Redaktion und Verlag:<br />
Hauptstraße 21, 33378 Rheda-Wiedenbrück,<br />
Tel. 05242 / 40810, Fax 05242 / 408150<br />
info@meverlag.de · www.<strong>das</strong>-stadtgespraech.de<br />
Mitarbeiter an dieser <strong>Ausgabe</strong>:<br />
Birgit Ebeling, Eva Lange, Annika Ehlert<br />
Thomas Beller, Sarina Schiller, Eileen Schmidt<br />
Anzeigenleitung: Birgit Ebeling & Sarina Schiller<br />
Titelbild: Barbara Behr behr-pixelart.de<br />
Druck: Bonifatius GmbH, Karl-Schurz-Str. 26,<br />
33100 Paderborn<br />
Verteilung: durch Boten<br />
Verbreitete Auflage: 22.500 an die Haushalte<br />
in Rheda-Wiedenbrück (einschl. der Ortsteile),<br />
kostenlos<br />
Druckauflage: 22.750 Exemplare<br />
Erscheinungsweise: monatlich<br />
Es gilt die Preisliste 02/2017<br />
Preise unverändert seit 07/2011<br />
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Christoph Werner<br />
Der Autor ist Steuerberater<br />
in der Kanzlei<br />
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