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VERMESSUNGSKUNDE IV

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4 DIGITALE GELÄNDEMODELLE (DGM) 30<br />

4.2 Digitales Höhenmodell<br />

• Als digitales Höhenmodell bezeichnet man die Menge der digital gespeicherten<br />

Höhenwerte, die als Funktion der Lage der Punkte, die Höhenstruktur des Geländes<br />

hinreichend genau repräsentieren.<br />

• Bei der Speicherung der Daten ist als zusätzliche Information aufzunehmen, in<br />

welcher Form die Daten vorliegen.<br />

Liegen nur die Messungsdaten vor, ist zu vermerken, in welcher Art die Vermessung<br />

(z. B. Rasteraufnahme oder Aufnahme des Geländeprtofils) erfolgt ist, und<br />

es ist eine Überarbeitung der Messungsdaten erforderlich.<br />

Liegen bereits abgeleitete Daten vor, so können diese direkt weiterverarbeitet werden.<br />

• Man nutzt dabei oft Polynome, die die Abhängigkeit der Höhe von den Lagekoordinaten<br />

wiedergeben. Die Bestimmung der Koeffizienten dieser Polynome erfolgt<br />

über die aufgenommenen dreidimensionalen Koordinaten und der Auflösung des<br />

zugehörigen Gleichungssystems nach der Methode der kleinsten Quadrate (Ausgleichungsrechnung).<br />

H(X, Y )=a00 + a10X + a01Y + a20X 2 + a22XY + a02Y 2 + ... (11)<br />

wobei H die Höhe, X und Y die Lagekoordinaten und aij die unbekannten Koeffizienten<br />

darstellen.<br />

4.3 Digitales Landschaftsmodell<br />

• Das digitale Landschaftsmodell umfasst die digitale Speicherung der als Grundriss<br />

bezeichneten Informationen.<br />

• Jedem Punkt wird als zusätzliche Information beigegeben, um welche Art von<br />

Punkt es sich handelt.<br />

Die Speicherung dieser Information wird sinnvollerweise in der Art durchgeführt,<br />

wie es bei geographischen Informationssystemen vorgenommen wird. Bei der ALK<br />

und auch bei ATKIS werden die Informationen objektweise gespeichert. Das bedeutet,<br />

dass dem Objekt die Information über die Art des Objektes beigegeben ist<br />

und die zugehörige Geometrie mit dem Objekt verknüpft wird.<br />

Vermessungskunde für das 4. Semester (Stand: 2. April 2005)

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