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VERMESSUNGSKUNDE IV

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1 GRUNDLAGEN DER TACHYMETRIE 9<br />

• Zur Abschätzung des Höhenfehlers einer Höhenlinie nutzt man die Koppesche<br />

Formel.<br />

Nach Koppe berechnet sich die Standardabweichung der Höhe eines Punktes auf<br />

der Höhenlinie über die beiden vom Maßstab abhängenden Konstanten a und b<br />

sowie den Neigungswinkel α wie folgt.<br />

sH = ±(a + b tan α) (7)<br />

Der Höhenfehler wächst also proportional zum Tangens der Geländeneigung.<br />

Multipliziert man den Höhenfehler mit cot α erhält man für ein gleichmäßig geneigtes<br />

Gelände die Standardabweichung der Lage eines Punktes auf der Höhenlinie.<br />

sL = ±(b + a cot α) (8)<br />

• Für die Deutsche Grundkarte 1:5 000 hat der ehemalige Beirat für das Deutsche<br />

Vermessungswesen im Jahre 1924 die beiden Konstanten zu a =0, 4 und b =5<br />

für die Berechnung der Grenzwerte nach der Koppeschen Formel festgelegt.<br />

Damit ergeben sich in Abhängigkeit vom Neigungswinkel α folgende Werte für die<br />

beiden Standardabweichungen:<br />

α sH sL<br />

[gon] [m] [m]<br />

0 0,4<br />

1 0,5 30<br />

2 0,6 18<br />

3 0,6 14<br />

α sH sL<br />

[gon] [m] [m]<br />

5 0,8 10<br />

10 1,2 7,5<br />

20 2,0 6,2<br />

30 2,9 5,8<br />

• Die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Bundesrepublik<br />

Deutschland (AdV) hat in einem Beschluss vom 12.11.1970 die Genauigkeitsanforderungen<br />

an die Deutsche Grundkarte 1:5 000 weiter verfeinert.<br />

Nach diesem Beschluss wird in ” plansichere“ Punkte und Punkte auf Höhenlinien<br />

sowienachKartenmitÄquidistanzen unter einem Meter und allen anderen Karten<br />

unterschieden.<br />

Für ” plansichere“ Punkte soll dabei die Standardabweichung in der Lage ±3m<br />

und in der Höhe beim ersten Kartentyp ±0,2m sowie beim zweiten Kartentyp<br />

±0,3m nicht überschreiten.<br />

Für die Punkte auf Höhenlinien gelten die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten<br />

Grenzwerte für Höhenabweichungen, die in Ausnahmefällen um 100%<br />

überschritten werden dürfen.<br />

Geländeneigung Höhenlinienabstand [m] zulässige Abweichung<br />

α[ ◦ ] α % vertikal horizontal [m]<br />

von bis von bis von bis<br />

3 5 1 ∞ 20 0,6<br />

3 8 5 12 2,5 50 20 1,3<br />

8 15 12 25 5 40 20 2,0<br />

15 30 25 50 10 40 20 3,0<br />

30 50 4,0<br />

Vermessungskunde für das 4. Semester (Stand: 2. April 2005)

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