insekk - Landeshauptstadt Kiel
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Kleiner <strong>Kiel</strong> mit Blick auf<br />
Opernhaus und Rathausturm<br />
WEITERE VORGEHENSWEISE Integriertes Stadtentwicklungskonzept <strong>Kiel</strong><br />
Sicherung von stadtgestalterischen und hochbaulichen Qualitäten<br />
Zeitlose, langwährende Standortqualität lässt sich nur über hohe Gestaltqualität<br />
sichern bzw. schaffen. Daher soll versucht werden, bei der Entwicklung bedeutender<br />
Standorte und prominenter Lagen im Stadtgebiet qualitätsstiftende Verfahren<br />
wie z. B. städtebauliche und hochbauliche Wettbewerbe oder Grundstücksvergaben<br />
mit Gestaltungsvorgaben (Gestaltungshandbücher) durchzuführen. Von besonderer<br />
Bedeutung ist der Dialog zwischen der planenden Verwaltung, den Bauherren und<br />
Entwicklern sowie den Architekten.<br />
Die Erhaltung von Kulturdenkmalen und Denkmalbereichen wegen ihres geschichtlichen,<br />
wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder die Kulturlandschaft<br />
prägenden Wertes liegen im öffentlichen Interesse. Bei allen öffentlichen Planungen<br />
und Maßnahmen, die die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege<br />
berühren können, werden die Denkmalschutzbehörden beteiligt, so dass die unterschiedlichen<br />
Belange abgewogen und die Erhaltung und Nutzung der Kulturdenkmale<br />
und Denkmalbereiche sowie die angemessene Gestaltung ihrer Umgebung<br />
sichergestellt werden.<br />
Die <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Kiel</strong> beachtet bei den Planungen den Standard für barrierefreies<br />
Bauen und setzt sich dafür ein, dass Barrierefreiheit im Wohnungsbau, im<br />
öffentlichen Bereich wie auch im <strong>Kiel</strong>er Straßenraum umgesetzt wird.<br />
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