insekk - Landeshauptstadt Kiel
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Hiroshimapark<br />
KLIMASCHUTZSTADT als strategisches Ziel <strong>Kiel</strong>s<br />
Das Leitbild baut auf den Landschaftsplänen der Gemeinden und auf der regionalen<br />
Planung auf. Erstmalig werden über die jeweiligen kommunalen Grenzen hinaus die<br />
Landschaftsplanungen in einer gemeinsamen Zeichnung aufgezeigt. Die Darstellung<br />
macht die Grundzüge des Grün-Ring-Systems mit seinen Querverbindungen in die<br />
Landschaft leicht verständlich.<br />
Dieses Freiraumsystem soll erhalten bleiben und möglichst nach und nach durch<br />
weitere Flächen verstärkt und entwickelt werden. Auch die Verdichtung des Netzes<br />
für den Biotopverbund und die Erholung soll auf kommunaler und interkommunaler<br />
Ebene weiter verfolgt werden. Das Freiräumliche Leitbild <strong>Kiel</strong> und Umland wird bei<br />
allen Planungen und Vorhaben der beteiligten Gemeinden berücksichtigt.<br />
Die wichtigsten Freiflächen für die Erholung sind in <strong>Kiel</strong> relativ gleichmäßig über die<br />
Stadt verteilt. Es sind dies z. B. die Strandabschnitte an der Förde oder verschiedene<br />
Gehölze und Parks sowie kleinere Flusstäler.<br />
Innerstädtische Erholungsflächen sind Parkanlagen wie z. B. der Schrevenpark,<br />
Schützenpark, Kleiner <strong>Kiel</strong>, Schlossgarten, Moorteichwiese, Volkspark und die Freiflächen<br />
am Hindenburgufer.<br />
Der Landschaftsplan stellt aber auch Wohnbereiche dar, die nicht ausreichend mit<br />
erholungsrelevanten Grünflächen ausgestattet sind. Diese befinden sich im Bereich<br />
Ravensberg, Blücherplatz, Brunswik, im Bereich Vorstadt und Südfriedhof. Kleinere<br />
Defizitbereiche sind im Bereich Friedrichsort, Holtenau, Steenbek-Projensdorf,<br />
Suchsdorf, Hassee, Gaarden-Süd und Kronsburg. Auf dem Ostufer sind vor allem<br />
Gaarden-Ost sowie Teile von Wellingdorf und Neumühlen-Dietrichsdorf mit allgemein<br />
nutzbaren Freiräumen unter- bzw. nicht versorgt. Zukünftig gilt es, die im<br />
Landschaftsplan identifizierten Flächen zur Verbesserung des Wohnumfeldes und<br />
der Freiflächen zu entwickeln.<br />
Biotop- und Artenschutz<br />
Der Biotopverbund dient der nachhaltigen Sicherung von heimischen Tier- und Pflanzenarten<br />
und deren Population einschließlich ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften<br />
sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger<br />
ökologischer Wechselbeziehungen. Das enge Neben- oder Miteinander von<br />
Menschen in der Stadt und heimischen Tier- und Pflanzenarten kann auch zu Beeinträchtigungen<br />
bzw. Konflikten führen (z. B. Straßensperrung zur Amphibienwanderzeit,<br />
Lärmbelästigung durch Krähenkolonien). Hier gilt es Lösungen zu finden.<br />
Zur Umsetzung konkreter Maßnahmen ist ein Biotopschutzprogramm erarbeitet<br />
worden, das für <strong>Kiel</strong> insgesamt 11 großflächige Biotopverbundräume identifiziert,<br />
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