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EVP-Fraktion - EPP Group

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212<br />

V<br />

Regulierung und Beaufsichtigung<br />

von Finanzdienstleistungen<br />

Einleitung<br />

2010 war ein Jahr großer legislativer Erfolge im Bereich der Regulierung und Beaufsichtigung von<br />

Finanzdienstleistungen in der EU. In der zweiten Jahreshälfte – nach mehrmonatigen schwierigen<br />

interinstitutionellen Verhandlungen – wurden endlich die AIFM-Richtlinie (Hedgefonds-Richtlinie)<br />

und die neue Aufsichtsarchitektur verabschiedet. Bei der Suche nach einem EU-weiten Kompromiss<br />

zu diesen wichtigen Themen kam der <strong>EVP</strong> eine entscheidende Rolle zu. Zwei <strong>EVP</strong>-Mitglieder<br />

verfassten die Berichte des Europäischen Parlaments: José Manuel Garcia-Margallo (Europäische<br />

Bankaufsichtsbehörde) und Jean-Paul Gauzés (AIFM-Richtlinie).<br />

Finanzdienstleistungen stehen im Mittelpunkt der Reformagenda, die die internationale<br />

Gemeinschaft als Antwort auf die Finanzkrise verabschiedet hat. Ausgetragen wurden die Debatten<br />

um die Reform in der G20. Das Paket „Basel III“ bildet den Eckstein der Reaktion der Gruppe der<br />

20 führenden Länder auf die weltweite Finanzkrise, durch die sich die Regierungen gezwungen<br />

sahen, das Bankensystem zu stützen. Auf dem Gipfel von Seoul im November erhielt die Reform<br />

grünes Licht von den Staats- und Regierungschefs der G20. Die Vereinbarung wird durch Änderung<br />

der Richtlinie über die Eigenkapitalausstattung (CRD) in EU-Recht umgesetzt. Berichterstatter<br />

des Europäischen Parlaments für diesen grundlegenden Rechtsetzungsakt ist das <strong>EVP</strong>-MdEP<br />

Othmar Karas. Durch die Überarbeitung der Eigenkapitalrichtlinie werden bessere Normen für die<br />

Kapitalausstattung in Finanzinstituten eingeführt, um eine erneute Finanzkrise in der Zukunft zu<br />

verhindern.<br />

Die Hedgefonds-Richtlinie<br />

Der Bereich der alternativen Investmentfonds (AIF) in der EU ist groß; er umfasste Ende 2008<br />

ein Vermögen von etwa 2 Bio. EUR. Zudem ist er sehr vielfältig: So fallen in diese Kategorie<br />

unter anderem Hedgefonds, „Private Equity“-Fonds, Rohstofffonds, Immobilienfonds und<br />

Infrastrukturfonds. Diese investieren in ein breites Spektrum von Vermögenswerten und bedienen<br />

sich unterschiedlicher Anlagestrategien und techniken. AIF investieren in Finanzinstrumente<br />

wie Aktien, Anleihen und andere Wertpapiere oder Waren sowie in Anteile von Immobilien- und<br />

Infrastrukturprojekten und Kontrollbeteiligungen an Unternehmen.<br />

Die Finanzkrise hat eine Reihe von Schwachstellen im globalen Finanzsystem offengelegt.<br />

Sie hat gezeigt, wie die Risiken eines Sektors rasch auf das gesamte System übergreifen und<br />

schwerwiegende Folgen für alle Finanzmarktteilnehmer und die Stabilität der Finanzmärkte<br />

nach sich ziehen können. Die Richtlinie ist Teil eines ehrgeizigen und den Zusagen der G20<br />

entsprechenden EU-Programms, das darauf abzielt, alle Akteure und Tätigkeiten, die erheblichen<br />

Risiken unterliegen, einer wirkungsvollen Regulierung und Aufsicht zu unterwerfen. Ziel ist es,<br />

einen sicheren und harmonisierten EU-Rahmen für die Beobachtung und Überwachung der Risiken<br />

zu schaffen, die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) für ihre Anleger, Gegenparteien,<br />

andere Finanzmarktteilnehmer und für die Stabilität des Finanzsystems darstellen.<br />

Seit die Europäische Kommission im April 2009 ihren Vorschlag verabschiedet hat, waren<br />

schwierige Verhandlungen nötig, um zu einer Einigung zwischen den beiden gesetzgebenden<br />

Organen, dem Europäischen Parlament und dem Rat, zu gelangen. Der Berichterstatter des<br />

Europäischen Parlaments, Jean-Paul Gauzés (<strong>EVP</strong>, FR) führte Verhandlungen mit den drei<br />

aufeinander folgenden Ratsvorsitzen Schweden, Spanien und Belgien. Strittigstes Thema waren<br />

dabei die Vorschriften des Drittlandes. Nach ihrer Zulassung sollten die AIFM in der Lage sein,<br />

ihre Fonds mit Sitz in der Union in der gesamten Union zu verwalten und an professionelle Anleger<br />

zu vertreiben. Der Europäische Pass (einmalige Zulassung) sollte bei Einhaltung eines einfachen<br />

Meldeverfahrens den Vertrieb aller Fonds ermöglichen, die ihren Sitz innerhalb der Union haben<br />

und von einem in ihrem Herkunftsmitgliedstaat zugelassenen AIFM verwaltet werden. Dieser<br />

Europäische Pass wird im Jahr 2013 eingeführt, der Europäische Pass für AIFM mit Sitz in einem<br />

Drittland im Jahr 2015.<br />

Die neue Aufsichtsarchitektur<br />

Die Finanzkrise hat erhebliche Schwachstellen in der Finanzaufsicht offengelegt. Im September<br />

2010 wurde eine neue europäische Finanzaufsichtsstruktur verabschiedet, die 2011 umgesetzt<br />

werden soll. Die neue Aufsichtsarchitektur hat folgende Bestandteile:<br />

ein Europäisches Finanzaufsichtssystem (European System of Financial Supervisors – ESFS),<br />

in dem die nationalen Finanzaufsichtsbehörden im Netzverbund mit neuen Europäischen<br />

Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authority – ESA) zusammenarbeiten, welche<br />

aus der Umwandlung der bestehenden europäischen Aufsichtsausschüsse in eine Europäische<br />

Bankaufsichtsbehörde (Europäische Banking Association – EBA), eine Europäische Aufsichtsbehörde<br />

für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and<br />

Occupational Pensions Authority – EIOPA) und eine Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde<br />

(Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde – ESMA) hervorgehen, und das die Vorteile eines<br />

gesamteuropäischen Finanzaufsichtsrahmens mit der Sachkenntnis der für die Einzelaufsicht<br />

zuständigen nationalen Aufsichtsstellen, die den in ihrem Rechtskreis tätigen Instituten am<br />

nächsten sind, verknüpft, und ein Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), der die<br />

potenziellen Risiken für die Finanzstabilität, die sich aus makroökonomischen Entwicklungen<br />

und aus Entwicklungen innerhalb des Finanzsystems insgesamt ergeben, überwachen soll. Zu<br />

diesem Zweck würde der ESRB frühzeitig vor sich abzeichnenden systemweiten Risiken warnen<br />

und erforderlichenfalls Empfehlungen für Maßnahmen zur Eindämmung dieser Risiken ausgeben.<br />

Die Einigung zwischen den beiden Mitgesetzgebern Parlament und Rat war sehr schwierig.<br />

Den Europäischen Aufsichtsbehörden werden in verschiedenen Situationen verbindliche<br />

Befugnisse gegenüber den nationalen Behörden eingeräumt, etwa bei einem Verstoß gegen die<br />

EU-Finanzvorschriften und im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen den nationalen<br />

Behörden in den Kollegien der Aufsichtsbehörden. Um die wirksame Anwendung der Richtlinie<br />

sicherzustellen, erhalten die ESA die Befugnis, technische Normen zu erlassen, wobei das EP das<br />

Recht hat, diese Normen vor ihrer Billigung durch die Kommission zu überprüfen.<br />

José Botella,<br />

Referent<br />

14.11.2010<br />

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