EVP-Fraktion - EPP Group
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V<br />
Einige der wesentlichen Punkte der Berichte McAvan (S&D) teilt sie jedoch nicht und ist der<br />
Auffassung, dass bestimmte Aspekte der Vorschläge noch verbessert werden könnten. Daher hat<br />
sie Änderungsanträge zu folgenden Punkten vorgelegt:<br />
> Klärung der Definitionen und angemessene Berücksichtigung des Bestrebens, Medikationsfehler<br />
in das Pharmakovigilanz-Verfahren aufzunehmen<br />
> Forderung nach einem Bericht und möglicherweise einem neuen Vorschlag der Kommission<br />
zur Packungsbeilage und den wesentlichen Informationen für Patienten Klärung der Rolle des<br />
Ausschusses für Pharmakovigilanz, der im Rahmen der Europäischen Arzneimittel-Agentur<br />
gegründet werden soll<br />
> Klärung des Informationsflusses: Veröffentlichung der endgültigen Gutachten und Entscheidungen<br />
> Stärkung der wissenschaftlichen Grundlage von Unbedenklichkeitsstudien nach der Zulassung.<br />
Im ENVI-Ausschuss wurden etwa 400 Änderungsanträge eingereicht, einschließlich der<br />
Stellungnahmen der Ausschüsse ITRE und IMCO.<br />
Außerdem wurden Kompromissänderungsanträge ausgehandelt und angenommen. Das Ergebnis<br />
deckte sich voll und ganz mit dem Standpunkt der <strong>Fraktion</strong>. Der endgültige Text der Richtlinie<br />
wurde mit großer Mehrheit (49 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 5 Enthaltungen) und der der<br />
Verordnung einstimmig (52 Ja-Stimmen) angenommen.<br />
Der Verhandlungsprozess mit dem spanischen Ratsvorsitz wurde aufgenommen: Am Mittwoch,<br />
dem 23. Juni, wurden die Verhandlungen mit Zustimmung des AStV zur Unterzeichnung des<br />
amtlichen Schreibens abgeschlossen.<br />
Während der Septembertagung in Straßburg wurde die endgültige Fassung der beiden Rechtsakte<br />
mit großer Mehrheit verabschiedet (die Verordnung wurde mit 559 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen<br />
und 12 Enthaltungen und die Richtlinie mit 569 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen und 15 Enthaltungen<br />
angenommen).<br />
Was hat Frau Ayuso im Namen der <strong>EVP</strong>-<strong>Fraktion</strong> erreicht?<br />
> Das bestehende Pharmakovigilanzsystem zeichnet sich durch eine komplexe Struktur aus.<br />
Insofern ist eine rationellere Gestaltung erforderlich, damit auf europäischer, nationaler bzw.<br />
regionaler Ebene eine effizientere und engere Zusammenarbeit erfolgt, was den Austausch<br />
aller wesentlichen Informationen bei vermuteten Arzneimittelnebenwirkungen betrifft, wobei<br />
in diesen Prozess auch Patienten, Angehörige der Gesundheitsberufe und die betroffenen<br />
Wirtschaftskreise einzubeziehen sind.<br />
> Das neue Pharmakovigilanzsystem wird netzwerkartig aufgebaut, um Doppelarbeit zu vermeiden<br />
und einen hohen Informationsaustausch sicherzustellen. Informationen der nationalen Behörden<br />
in den Mitgliedstaaten werden in enger Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen und der<br />
Pharmaindustrie an die Europäische Arzneimittel-Agentur auf EU-Ebene weitergeleitet. Zudem<br />
wird ein europäisches Dringlichkeitsverfahren eingerichtet, um auf besonders dringliche und<br />
ernsthafte Fälle reagieren zu können, bei denen es um den Schutz der menschlichen Gesundheit<br />
geht. Zur Einschätzung der Ernsthaftigkeit der Angelegenheit können öffentliche Anhörungen<br />
durchgeführt werden.<br />
> Das neue System wird auf einem Webportal sowie der Eudravigilance-Datenbank beruhen,<br />
wo alle relevanten Informationen für die nationalen Behörden, die Angehörigen der<br />
Gesundheitsberufe und sämtliche betroffene Kreise zur Verfügung stehen. Das Webportal<br />
wird ein nützliches Instrument zur Verbesserung der Patienteninformation und -sicherheit<br />
darstellen. Dies entspricht auch voll und ganz den Vorstellungen der <strong>EVP</strong>-<strong>Fraktion</strong>. Angehörige<br />
der Gesundheitsberufe, nationale Behörden und auch Patienten werden eng in die Rückmeldung<br />
von vermuteten Nebenwirkungen einbezogen. Zugelassene Arzneimittel, bei denen bestimmte<br />
Punkte noch ungeklärt sind, werden einem Überwachungsverfahren unterliegen, und während<br />
einer angemessenen Frist nach der Zulassung sind Unbedenklichkeitsstudien durchzuführen.<br />
> In den Informationsblättern für Patienten wird sich ein besonderer Hinweis auf<br />
Arzneimittel befinden, die einen neuen Wirkstoff enthalten und daher einem zusätzlichen<br />
Überwachungsverfahren unterliegen. Nach Ablauf von zwei Jahren wird die Kommission einen<br />
Beurteilungsbericht vorlegen, in dem die Verständlichkeit der Informationsblätter im Mittelpunkt<br />
steht, um dafür Sorge zu tragen, dass diese Blätter eine wertvolle Informationsquelle für<br />
Patienten darstellen.<br />
Géraldine Philibert,<br />
Referentin<br />
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