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EVP-Fraktion - EPP Group

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188<br />

V<br />

Einige der wesentlichen Punkte der Berichte McAvan (S&D) teilt sie jedoch nicht und ist der<br />

Auffassung, dass bestimmte Aspekte der Vorschläge noch verbessert werden könnten. Daher hat<br />

sie Änderungsanträge zu folgenden Punkten vorgelegt:<br />

> Klärung der Definitionen und angemessene Berücksichtigung des Bestrebens, Medikationsfehler<br />

in das Pharmakovigilanz-Verfahren aufzunehmen<br />

> Forderung nach einem Bericht und möglicherweise einem neuen Vorschlag der Kommission<br />

zur Packungsbeilage und den wesentlichen Informationen für Patienten Klärung der Rolle des<br />

Ausschusses für Pharmakovigilanz, der im Rahmen der Europäischen Arzneimittel-Agentur<br />

gegründet werden soll<br />

> Klärung des Informationsflusses: Veröffentlichung der endgültigen Gutachten und Entscheidungen<br />

> Stärkung der wissenschaftlichen Grundlage von Unbedenklichkeitsstudien nach der Zulassung.<br />

Im ENVI-Ausschuss wurden etwa 400 Änderungsanträge eingereicht, einschließlich der<br />

Stellungnahmen der Ausschüsse ITRE und IMCO.<br />

Außerdem wurden Kompromissänderungsanträge ausgehandelt und angenommen. Das Ergebnis<br />

deckte sich voll und ganz mit dem Standpunkt der <strong>Fraktion</strong>. Der endgültige Text der Richtlinie<br />

wurde mit großer Mehrheit (49 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 5 Enthaltungen) und der der<br />

Verordnung einstimmig (52 Ja-Stimmen) angenommen.<br />

Der Verhandlungsprozess mit dem spanischen Ratsvorsitz wurde aufgenommen: Am Mittwoch,<br />

dem 23. Juni, wurden die Verhandlungen mit Zustimmung des AStV zur Unterzeichnung des<br />

amtlichen Schreibens abgeschlossen.<br />

Während der Septembertagung in Straßburg wurde die endgültige Fassung der beiden Rechtsakte<br />

mit großer Mehrheit verabschiedet (die Verordnung wurde mit 559 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen<br />

und 12 Enthaltungen und die Richtlinie mit 569 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen und 15 Enthaltungen<br />

angenommen).<br />

Was hat Frau Ayuso im Namen der <strong>EVP</strong>-<strong>Fraktion</strong> erreicht?<br />

> Das bestehende Pharmakovigilanzsystem zeichnet sich durch eine komplexe Struktur aus.<br />

Insofern ist eine rationellere Gestaltung erforderlich, damit auf europäischer, nationaler bzw.<br />

regionaler Ebene eine effizientere und engere Zusammenarbeit erfolgt, was den Austausch<br />

aller wesentlichen Informationen bei vermuteten Arzneimittelnebenwirkungen betrifft, wobei<br />

in diesen Prozess auch Patienten, Angehörige der Gesundheitsberufe und die betroffenen<br />

Wirtschaftskreise einzubeziehen sind.<br />

> Das neue Pharmakovigilanzsystem wird netzwerkartig aufgebaut, um Doppelarbeit zu vermeiden<br />

und einen hohen Informationsaustausch sicherzustellen. Informationen der nationalen Behörden<br />

in den Mitgliedstaaten werden in enger Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen und der<br />

Pharmaindustrie an die Europäische Arzneimittel-Agentur auf EU-Ebene weitergeleitet. Zudem<br />

wird ein europäisches Dringlichkeitsverfahren eingerichtet, um auf besonders dringliche und<br />

ernsthafte Fälle reagieren zu können, bei denen es um den Schutz der menschlichen Gesundheit<br />

geht. Zur Einschätzung der Ernsthaftigkeit der Angelegenheit können öffentliche Anhörungen<br />

durchgeführt werden.<br />

> Das neue System wird auf einem Webportal sowie der Eudravigilance-Datenbank beruhen,<br />

wo alle relevanten Informationen für die nationalen Behörden, die Angehörigen der<br />

Gesundheitsberufe und sämtliche betroffene Kreise zur Verfügung stehen. Das Webportal<br />

wird ein nützliches Instrument zur Verbesserung der Patienteninformation und -sicherheit<br />

darstellen. Dies entspricht auch voll und ganz den Vorstellungen der <strong>EVP</strong>-<strong>Fraktion</strong>. Angehörige<br />

der Gesundheitsberufe, nationale Behörden und auch Patienten werden eng in die Rückmeldung<br />

von vermuteten Nebenwirkungen einbezogen. Zugelassene Arzneimittel, bei denen bestimmte<br />

Punkte noch ungeklärt sind, werden einem Überwachungsverfahren unterliegen, und während<br />

einer angemessenen Frist nach der Zulassung sind Unbedenklichkeitsstudien durchzuführen.<br />

> In den Informationsblättern für Patienten wird sich ein besonderer Hinweis auf<br />

Arzneimittel befinden, die einen neuen Wirkstoff enthalten und daher einem zusätzlichen<br />

Überwachungsverfahren unterliegen. Nach Ablauf von zwei Jahren wird die Kommission einen<br />

Beurteilungsbericht vorlegen, in dem die Verständlichkeit der Informationsblätter im Mittelpunkt<br />

steht, um dafür Sorge zu tragen, dass diese Blätter eine wertvolle Informationsquelle für<br />

Patienten darstellen.<br />

Géraldine Philibert,<br />

Referentin<br />

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