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EVP-Fraktion - EPP Group

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V<br />

Proteine, Kohlenhydrate, Ballaststoffe, natürliche und künstliche Trans-Fette) pro 100g/100 ml<br />

oder pro Portion auf der Packungsvorderseite, wohingegen die Berichterstatterin dort lediglich<br />

die Angabe des Energiegehalts bevorzugt hätte. Zusätzlich wurde im Ausschuss ein konsolidierter<br />

Änderungsantrag verabschiedet, der die verpflichtende Ursprungslandkennzeichnung fordert,<br />

die unserer Auffassung nach nicht umsetzbar ist. Angesichts der häufig sehr knappen<br />

Abstimmungsergebnisse im Ausschuss blieb das Dossier sehr umstritten und anspruchsvoll<br />

in Bezug auf die Plenarabstimmung, aber es bestand ein breiter Konsens zwischen allen<br />

<strong>Fraktion</strong>en, dass sowohl den Verbrauchern als auch der Industrie eine erste Mehrheitsposition<br />

des Europäischen Parlaments zur Verfügung gestellt werden sollte. Es war somit möglich, sowohl<br />

technische als auch konsolidierte Kompromisse zu schließen, zum großen Teil unter Federführung<br />

der <strong>EVP</strong>-<strong>Fraktion</strong>.<br />

Das Plenum schließt die erste Lesung ab<br />

Erneut, so wie im Ausschuss, konnte in der Plenarabstimmung ein wesentlich besseres Ergebnis<br />

erzielt werden als im Hinblick auf die Mehrheitsverhältnisse und die oft umstrittenen und<br />

manchmal heiß umkämpften Positionen im Haus zu erwarten war. Die Priorität der <strong>Fraktion</strong>, die<br />

erste Lesung im Plenum abzuschließen und dann die Verhandlungen mit dem Rat zu beginnen,<br />

konnte deshalb sichergestellt werden. Außerdem konnte die <strong>EVP</strong>-<strong>Fraktion</strong> die guten, bereits im<br />

Ausschuss erzielten Ergebnisse verteidigen. Das Ampelsystem für die Lebensmittelkennzeichnung<br />

wurde von einer sehr breiten Mehrheit abgelehnt und verpflichtende sowie freiwillige nationale<br />

Regelungen zur Kennzeichnung sollen ausgeschlossen bleiben. Ein Erfolg war auch die<br />

Festlegung einer Machbarkeitsstudie in Bezug auf die Ursprungskennzeichnung von verarbeiteten<br />

Nahrungsmitteln, die als undurchführbar angesehen wird.<br />

Es bleibt nun abzuwarten, ob es in den bevorstehenden Verhandlungen mit dem Rat möglich sein<br />

wird, die Nährwertprofile auszuschließen, die unserer Ansicht nach nicht auf wissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen basieren und demzufolge irreführend sind: Das Gleiche gilt für das sogenannte<br />

GDA-System, dass von der täglichen Nahrungsmittelaufnahme einer vierzigjährigen Frau ausgeht<br />

und deshalb nicht repräsentativ für männliche Personen oder Kinder und ältere Menschen ist. Im<br />

allgemeinen wird die zukünftige Kennzeichnung von fünf Nährstoffen, einschließlich Fett, Proteinen<br />

und Salz, und des Kaloriengehalts auf der Packungsvorderseite jedoch als nützlich betrachtet, da<br />

sie Verbrauchern die Möglichkeit gibt, Lebensmittelprodukte in der gesamten Europäischen Union<br />

in einer einheitlichen Art zu bewerten. Frau Dr. Sommer setzte zudem klare Referenzgrößen durch,<br />

wie den Kaloriengehalt pro 100 Gramm oder 100 Milliliter, die es Verbrauchern ermöglichen, die<br />

einzelnen Lebensmitteletiketten zu verstehen und auch zu vergleichen. Zusätzlich stimmte das<br />

Plenum für eine klare Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten und so genanntem Formfleisch.<br />

Aufgrund der Tatsache, dass die <strong>Fraktion</strong> die Mehrzahl ihrer Prioritäten durchsetzen konnte, folgte<br />

sie darum der Empfehlung der Berichterstatterin, für den Bericht zu stimmen.<br />

Das Spiel ist noch nicht zu Ende<br />

Zum jetzigen Zeitpunkt stellt sich nach wie vor die entscheidende Frage, ob in den bevorstehenden<br />

Verhandlungen mit dem Rat weitere Korrekturen erreicht werden können. Der Ball liegt jedoch<br />

derzeit im anderen Lager und der Spielverlauf wird zeigen, ob eine zweite Halbzeit, d.h. eine zweite<br />

Lesung, notwendig werden könnte.<br />

Knut Gölz,<br />

Referent<br />

Redaktionsschluss: 15.11.2010<br />

Hin zu mehr Patientensicherheit<br />

durch ein besseres Pharmakovigilanzsystem der EU<br />

Der Sachverhalt<br />

Die bestehenden Rechtsvorschriften zu Arzneimitteln enthalten genaue Bestimmungen zu<br />

der Überwachung der Marktsicherheit von Arzneimitteln, sobald diese zugelassen wurden<br />

(„Pharmakovigilanz“). Die Ziele des Pharmakovigilanzsystems der EU sind die Beobachtung<br />

von Nebenwirkungen zugelassener Arzneimittel sowie die Klärung der Fragen, wie auftretende<br />

Problemen zu bewerten und zu behandeln sind. Wie die Erfahrung zeigt, müssen diese<br />

Bestimmungen nachgebessert werden, um die verschiedenen Merkmale und Risikoprofile der<br />

Arzneimittel zu berücksichtigen und die Kenntnisse über auftretende Nebenwirkungen besser<br />

anzuwenden. In diesem umfassenden Prozess sollte den Patienten eine aktive Rolle eingeräumt<br />

werden.<br />

Der Arzneimittelsektor leistet durch die Bereitstellung von Arzneimitteln, wirtschaftliches<br />

Wachstum und die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze einen großen Beitrag zur Wohlfahrt in<br />

Europa und in der Welt. Er ist weiterhin einer der strategischen Sektoren der EU, in dem mehr<br />

als 634 000 Menschen beschäftigt sind und über 17 % der EU-Ausgaben für Forschung und<br />

Entwicklung getätigt werden. Mithilfe pharmazeutischer Innovationen gelangen Patienten in den<br />

Genuss besserer und wirksamerer Behandlungen.<br />

Die <strong>EVP</strong>-<strong>Fraktion</strong> ist der festen Überzeugung, dass Investitionen der Pharmaindustrie in Forschung<br />

und Entwicklung und innovative Gesundheitstechnologien Hand in Hand mit einem hohen<br />

Schutzniveau und einer angemessenen Information der Patienten gehen müssen.<br />

Diese beiden Rechtsakte sind ein wirklicher Schritt nach vorn und kommen allen Patienten<br />

unmittelbar zugute, indem die Arzneimittelsicherheit in der Europäischen Union erhöht wird.<br />

Außerdem stellen sie sowohl für die zuständigen Behörden als auch für die die betroffenen<br />

Wirtschaftskreise einen angemessenen Rechtsrahmen dar.<br />

Hintergrund und Hauptpunkte:<br />

Die Vorschläge enthielten folgende Punkte:<br />

> Übertragung klar umrissener Aufgaben und Zuständigkeiten an die Verantwortlichen (Industrie,<br />

nationale Behörden und auf EU-Ebene)<br />

> Straffung der Entscheidungsverfahren in der EU in Fragen der Arzneimittelsicherheit<br />

> Mehr Transparenz und bessere Kommunikation im Bereich der Arzneimittelsicherheit<br />

> Ausbau der Pharmakovigilanz-Systeme der Unternehmen<br />

> Gewährleistung der vorausschauenden und verhältnismäßigen Sammlung hochwertiger Daten<br />

> Einbeziehung der betroffenen Kreise durch direkte Patientenmeldungen über Nebenwirkungen<br />

> Verbesserung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln in kleinen Mitgliedstaaten<br />

Es wurden zwei Vorschläge vorgelegt: einer zu der Richtlinie zu Arzneimitteln, die von den<br />

Mitgliedstaaten zugelassen werden, und einer zu der Verordnung zu Arzneimitteln, die von der<br />

Kommission gemäß dem zentralisierten Verfahren zugelassen werden.<br />

Pilar Ayuso, die Schattenberichterstatterin der <strong>EVP</strong>, begrüßt die Vorschläge der Kommission<br />

grundsätzlich, die mit Blick auf die Transparenz und die Stärkung der derzeitigen<br />

Pharmakovigilanzsysteme einen Fortschritt darstellen.<br />

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