28.12.2012 Aufrufe

EVP-Fraktion - EPP Group

EVP-Fraktion - EPP Group

EVP-Fraktion - EPP Group

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

j a h r b u c h d e r e v p - f r a k t i o n - 2 0 1 0<br />

166<br />

V<br />

Doch das SWIFT-Abkommen ist nicht die einzige JI-Frage in den transatlantischen Beziehungen:<br />

Zunächst werden die Verhandlungen über den Abschluss eines neuen Abkommens für den<br />

Austausch von Fluggastdatensätzen (PNR) mit den USA fortgeführt. PNR sind von kommerziellen<br />

Fluggesellschaften im Zusammenhang mit Flugreservierungen (Name, Anschrift, Alter des<br />

Fluggastes, Kreditkartenangaben, Essenswünsche, Vielfliegerangaben, Telefonnummern,<br />

Geschlecht, Kontaktdaten usw. - eine Vielzahl von Daten) und der Abfertigung (Sitzplatzwünsche,<br />

Gepäck usw.) gespeicherte Daten. Es handelt sich daher um ein von Privatunternehmen<br />

entwickeltes und zu kommerziellen Zwecken genutztes System. Die Daten liefert der Fluggast<br />

dabei selbst. Die Anzahl der in einem PNR enthaltenen Daten kann variieren. PNR-Daten eignen<br />

sich nicht zur Identifizierung von Personen, da sie Verhaltensdaten sind. Die Idee zu einem<br />

solchen System entstand nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001, und die USA<br />

führten im Zusammenhang mit ihrem Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program)<br />

etwas „in der Art von PNR“ ein. Alle in die USA einreisenden Fluggäste, die das Programm für<br />

visumfreies Reisen nutzen möchten, müssen vor ihrem Abflug ein Online-Formular ausfüllen.<br />

Dieser Datenaustausch gilt nicht nur für die USA, ähnliche Abkommen werden derzeit auch mit<br />

Australien und Kanada ausgehandelt.<br />

Darüber hinaus stehen die Verhandlungen über ein Datenschutz-Rahmenabkommen mit den USA<br />

kurz vor ihrer Aufnahme. Dieses Abkommen hätte personenbezogene Daten zum Gegenstand,<br />

die übermittelt wurden und dann im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit<br />

in Strafsachen verarbeitet werden. Mit Abschluss des Abkommens würden äußerst strenge<br />

Datenschutznormen in Kraft treten: Die Menschen hätten dann das Recht, über die Verarbeitung<br />

von Daten unterrichtet zu werden, Zugang zu den Informationen zu erhalten und die Berichtigung<br />

oder Löschung fehlerhafter Daten zu beantragen. Sie hätten außerdem das Recht, vor Gericht<br />

Rechtsmittel einzulegen. Unabhängige öffentliche Stellen beiderseits des Atlantik würden dazu<br />

beitragen, die Menschen über ihre Rechte, insbesondere den Zugang zu und die Berichtigung<br />

von Daten sowie die Einlegung von Rechtsmitteln, aufzuklären. Das Abkommen würde für<br />

alle bestehenden (z. B. PNR und TFTOP) und künftigen Abkommen zwischen der EU und<br />

den USA über den Austausch und die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der<br />

Zusammenarbeit in Strafsachen gelten.<br />

Die <strong>EVP</strong>-Schattenberichterstatter Axel Voss (PNR) und Nuno Melo (Datenschutz-Rahmenabkommen)<br />

können sich dabei auf die Erfahrungen und Erfolge unserer <strong>Fraktion</strong> bei den Verhandlungen über<br />

das SWIFT-Abkommen stützen.<br />

Michael A. Speiser,<br />

Referent im LIBE-Ausschuss<br />

Brüssel, 16.11.2010<br />

Umsetzung des Vertrags von Lissabon<br />

Das erste Jahr der Wahlperiode war im AFCO-Ausschuss geprägt von den Vorbereitungsarbeiten<br />

für das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon sowie von dessen Umsetzung.<br />

Revision der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments<br />

Die Revision der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments zur Anpassung an die neuen<br />

Bestimmungen des Vertrags von Lissabon war das erste Dossier, das unmittelbar nach Beginn der<br />

Wahlperiode eröffnet wurde. Die <strong>EVP</strong>-<strong>Fraktion</strong> spielte als stärkste <strong>Fraktion</strong> eine wichtige Rolle bei<br />

den erzielten Vereinbarungen und hebt hervor, dass sie diejenigen Änderungen vorgeschlagen und<br />

vertreten hat, die eine Strukturierung der Grundregeln für die Zusammenarbeit mit den nationalen<br />

Parlamenten sowie für deren Einbeziehung in die Tätigkeit der Europäischen Union gemäß den<br />

Verträgen und Protokollen ermöglicht haben.<br />

Initiativbericht über den EAD<br />

Bereits im Oktober 2009 legte Elmar Brok einen ersten Bericht über den EAD vor. In ihm wurden die<br />

politischen und institutionellen Grundzüge der Dreiervereinbarung (zwischen Kommission, Rat und<br />

Europäischem Parlament) dargelegt und der Boden für ein im Juli erzieltes Abkommen zwischen den<br />

Parteien bereitet, mit dem die Effizienz des Dienstes sowie die Einhaltung der Rechte des Parlaments<br />

im Bereich der politischen Kontrolle und der Haushaltskontrolle gewährleistet werden.<br />

18 neue MdEP für zehn Mitgliedstaaten<br />

Íñigo Méndez de Vigo erarbeitete zwei Berichte – einen über den Vorschlag des Europäischen Rates,<br />

zur Änderung der Verträge wegen der Übergangsmaßnahmen in Bezug auf die Zusammensetzung<br />

des Europäischen Parlaments keinen Konvent einzuberufen, und einen über den Entwurf eines<br />

Protokolls zur Änderung des Protokolls Nr. 36 über die Übergangsbestimmungen betreffend die<br />

Zusammensetzung des Europäischen Parlaments bis zum Ende der Wahlperiode 2009-2014:<br />

Damit soll die politische Zustimmung für die erste Änderung der Verträge sichergestellt werden,<br />

bei der die Anzahl der Sitze im EP vorläufig auf 754 festgelegt und die Ernennung von 18 neuen<br />

MdEP aus zehn Mitgliedstaaten ermöglicht wird.<br />

„Rahmenvereinbarung“ zwischen der Europäischen Kommission<br />

und dem Europäischen Parlament<br />

Paulo Rangel, der Berichterstatter über die Rahmenvereinbarung, gehörte der Gruppe an, die<br />

die Verhandlungen über die Revision der „Rahmenvereinbarung“ zwischen der Europäischen<br />

Kommission und dem Europäischen Parlament führte und ihre Tätigkeit Ende Juni mit einer<br />

für beide Verhandlungsparteien sehr zufriedenstellenden Einigung abschloss. Paulo Rangel<br />

erläuterte seinen Bericht auf der Plenartagung im Oktober und sprach sich für die Verabschiedung<br />

der „Rahmenvereinbarung“ aus. Das Parlament stimmte der Rahmenvereinbarung mit großer<br />

Mehrheit zu.<br />

Die wichtigsten Punkte in der Vereinbarung betreffen die Gesetzgebungsbefugnisse<br />

(Gesetzgebungsverfahren und Planung), die Kontrolle der Exekutive durch das Parlament<br />

(einschließlich der interinstitutionellen Dimension der internationalen Beziehungen der<br />

Europäischen Union), die Informationspflichten (einschließlich der Fragen der vertraulichen<br />

Informationen und der Amtsträger, die Informationen anfordern können) sowie die Anwesenheit<br />

der Exekutive im Parlament (wobei betont werden muss, dass diese Bestimmungen alle<br />

Kommissionsmitglieder, einschließlich Präsident und Vizepräsident(in)/Hoher Vertreter (Hohe<br />

Vertreterin) der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, betreffen).<br />

j a h r b u c h d e r e v p - f r a k t i o n - 2 0 1 0<br />

167

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!