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immobilia 2023/06 - SVIT

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IMMOBILIENRECHT<br />

TAGUNG DER SCHLICHTUNGSBEHÖRDEN<br />

NEBENKOSTEN<br />

SCHRIFTLICH<br />

VEREINBAREN<br />

In der zweiten Jahreshälfte 2022<br />

hat die Zahl der eingeleiteten Schlichtungsverfahren<br />

gegenüber dem<br />

Vorsemester um 6% zugenommen.<br />

Am häufigsten veranlassten ordentliche<br />

Vertragskündigungen und<br />

Zahlungs forderungen zum Gang an<br />

die Schlichtungsbehörde.<br />

TEXT—GABI LATTMANN*<br />

Die diesjährige Schweizerische<br />

Tagung der Schlichtungsbehörden<br />

fand im Grossratssaal<br />

im historischen Rathaus<br />

in Bern statt.<br />

BILDER: GABI LATTMANN<br />

KLEINE UND GROSSE JUBILÄEN<br />

Die Schlichtungsbehörden der Schweiz tagten am<br />

9. Mai <strong>2023</strong> bereits zum zehnten Mal. Rund 100 Personen<br />

fanden sich im Rathaus in Bern ein. Weitere<br />

60 Teilnehmer verfolgten die Jubiläumstagung der<br />

Schweizerischen Schlichtungsbehörden online. Und<br />

ein weiteres wichtiges Instrument in Sachen Mietrecht<br />

durfte am selben Tag ein Jubiläum feiern: Der<br />

Beschluss vom Bundesrat betreffend die Verordnung<br />

über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen<br />

erfolgte ebenfalls an einem 9. Mai, und zwar<br />

im Jahr 1990. Zur weiteren Jubilarin darf sich dieses<br />

Jahr die Bundesverfassung zählen, die seit 175 Jahren<br />

unter anderem auch den Wohnungsbau und das<br />

Mietwesen regelt.<br />

NEBENKOSTEN RÜCKEN IN DEN<br />

MITTELPUNKT<br />

Die anwesenden Mitglieder der Schlichtungsbehörden<br />

widmeten sich Anfang Mai der neusten<br />

Rechtsprechung zum Mietvertrag und den damit<br />

verbundenen Schlichtungsverfahren. Auch Themen<br />

wie die drohende Wohnungsknappheit (Referat von<br />

Martin Tschirren), die steigenden Wohnkosten und<br />

die dadurch in Fokus rückenden Nebenkosten wurden<br />

behandelt. Letzteres Thema wurde von Thomas<br />

Oberle, Mitglied der Schlichtungsbehörde Winterthur,<br />

aufgegriffen. Er führte aus, dass die Differenz<br />

von Nebenkosteneinnahmen und den effektiven Nebenkosten,<br />

die durch falsch ausgestellte Mietverträge<br />

im Zusammenhang mit der Nebenkostenausscheidung<br />

entstehen, meist vom Vermieter getragen<br />

werden müssen. Deshalb sei es ihm ein Anliegen aufzuzeigen,<br />

welche wichtigen Punkte es bei der Erstellung<br />

des Mietvertrages oder der Anpassung der Nebenkosten<br />

zu beachten gebe.<br />

KOSTENDECKUNG ÜBERPRÜFEN<br />

Gemäss Bundesgericht sind die Heiz-, Warmwasser-<br />

und Betriebskostenpositionen einzeln im Mietvertrag<br />

aufzuführen. Ebenfalls verlangt dieses, dass<br />

bei Vorliegen eines schriftlichen Mietvertrages auch<br />

die Nebenkosten schriftlich vereinbart sein müssen.<br />

Bei Mietverträgen, bei denen keine Nebenkosten<br />

ausgeschieden werden, sind diese im Mietzins<br />

enthalten. Hier kann der Vermieter nachträglich<br />

und mit der nötigen Sorgfalt eine Betriebskostenabrechnung<br />

einführen. Auch bei Mietverträgen, bei de-<br />

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IMMOBILIA / Juni <strong>2023</strong>

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