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IMMOBILIENRECHT<br />
TAGUNG DER SCHLICHTUNGSBEHÖRDEN<br />
NEBENKOSTEN<br />
SCHRIFTLICH<br />
VEREINBAREN<br />
In der zweiten Jahreshälfte 2022<br />
hat die Zahl der eingeleiteten Schlichtungsverfahren<br />
gegenüber dem<br />
Vorsemester um 6% zugenommen.<br />
Am häufigsten veranlassten ordentliche<br />
Vertragskündigungen und<br />
Zahlungs forderungen zum Gang an<br />
die Schlichtungsbehörde.<br />
TEXT—GABI LATTMANN*<br />
Die diesjährige Schweizerische<br />
Tagung der Schlichtungsbehörden<br />
fand im Grossratssaal<br />
im historischen Rathaus<br />
in Bern statt.<br />
BILDER: GABI LATTMANN<br />
KLEINE UND GROSSE JUBILÄEN<br />
Die Schlichtungsbehörden der Schweiz tagten am<br />
9. Mai <strong>2023</strong> bereits zum zehnten Mal. Rund 100 Personen<br />
fanden sich im Rathaus in Bern ein. Weitere<br />
60 Teilnehmer verfolgten die Jubiläumstagung der<br />
Schweizerischen Schlichtungsbehörden online. Und<br />
ein weiteres wichtiges Instrument in Sachen Mietrecht<br />
durfte am selben Tag ein Jubiläum feiern: Der<br />
Beschluss vom Bundesrat betreffend die Verordnung<br />
über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen<br />
erfolgte ebenfalls an einem 9. Mai, und zwar<br />
im Jahr 1990. Zur weiteren Jubilarin darf sich dieses<br />
Jahr die Bundesverfassung zählen, die seit 175 Jahren<br />
unter anderem auch den Wohnungsbau und das<br />
Mietwesen regelt.<br />
NEBENKOSTEN RÜCKEN IN DEN<br />
MITTELPUNKT<br />
Die anwesenden Mitglieder der Schlichtungsbehörden<br />
widmeten sich Anfang Mai der neusten<br />
Rechtsprechung zum Mietvertrag und den damit<br />
verbundenen Schlichtungsverfahren. Auch Themen<br />
wie die drohende Wohnungsknappheit (Referat von<br />
Martin Tschirren), die steigenden Wohnkosten und<br />
die dadurch in Fokus rückenden Nebenkosten wurden<br />
behandelt. Letzteres Thema wurde von Thomas<br />
Oberle, Mitglied der Schlichtungsbehörde Winterthur,<br />
aufgegriffen. Er führte aus, dass die Differenz<br />
von Nebenkosteneinnahmen und den effektiven Nebenkosten,<br />
die durch falsch ausgestellte Mietverträge<br />
im Zusammenhang mit der Nebenkostenausscheidung<br />
entstehen, meist vom Vermieter getragen<br />
werden müssen. Deshalb sei es ihm ein Anliegen aufzuzeigen,<br />
welche wichtigen Punkte es bei der Erstellung<br />
des Mietvertrages oder der Anpassung der Nebenkosten<br />
zu beachten gebe.<br />
KOSTENDECKUNG ÜBERPRÜFEN<br />
Gemäss Bundesgericht sind die Heiz-, Warmwasser-<br />
und Betriebskostenpositionen einzeln im Mietvertrag<br />
aufzuführen. Ebenfalls verlangt dieses, dass<br />
bei Vorliegen eines schriftlichen Mietvertrages auch<br />
die Nebenkosten schriftlich vereinbart sein müssen.<br />
Bei Mietverträgen, bei denen keine Nebenkosten<br />
ausgeschieden werden, sind diese im Mietzins<br />
enthalten. Hier kann der Vermieter nachträglich<br />
und mit der nötigen Sorgfalt eine Betriebskostenabrechnung<br />
einführen. Auch bei Mietverträgen, bei de-<br />
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IMMOBILIA / Juni <strong>2023</strong>