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immobilia 2023/06 - SVIT

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BAU & HAUS<br />

GU-/TU-MODELLE<br />

DOSIERUNG DER<br />

RISIKEN<br />

Die Planung und Realisierung eines<br />

Bauvorhabens lässt sich an eine<br />

General- oder Totalunternehmung<br />

delegieren. Die Unterschiede liegen<br />

in der Ausgestaltung der Vertragsverhältnisse.<br />

Verschiedene Aspekte<br />

können für die Wahl ausschlaggebend<br />

sein. TEXT— MANUEL PESTALOZZI*<br />

BILDER: RENÉ DÜRR<br />

The Circle beim Flughafen<br />

Zürich wurde<br />

von 2016–2022 mit einem<br />

Totalunternehmervertrag<br />

realisiert.<br />

DELEGIERUNG VON VERANT-<br />

WORTUNG<br />

Der General- und der Totalunternehmung<br />

(GU und TU) ist gemeinsam, dass sie Leistungen<br />

der an einem bestimmten Projekt<br />

beteiligten Subunternehmen bündeln, koordinieren<br />

und überwachen. Das ist oft<br />

notwendig, denn «Allrounder-Baukonzerne»,<br />

wie sie der Schweizer Branchengigant<br />

Ernst Göhner (1900–1971) exemplarisch<br />

verkörperte, sind heute eher rar. Für jedes<br />

Bauvorhaben ist ein spezifisches Team aus<br />

diversen Firmen zusammenzustellen. Jemand<br />

muss die Besetzung des «Orchesters»<br />

auswählen und anschliessend den<br />

Taktstock schwingen. Die Bauherrschaft<br />

kann dies selbst tun. Die Aufgabe – und<br />

mitunter auch das Risiko – lässt sich aber<br />

delegieren. Im Maximum beschafft man<br />

sich eine Art «Sorglos-Paket» und wartet<br />

gelassen die pünktliche Schlüsselübergabe<br />

und eine Schlussabrechnung ab.<br />

Das Übertragen von koordinierenden<br />

Aufgaben rund um ein Bauprojekt ist gang<br />

und gäbe; bei kleineren Umbauprojekten<br />

kann eines der beteiligten Unternehmen<br />

den Lead übernehmen. Je grösser das Vorhaben,<br />

desto höher ist die Komplexität und<br />

die Spezialisierung unter einer wachsenden<br />

Zahl von Beteiligten. Der administrative<br />

Aufwand wächst. Die Bauherrschaft muss<br />

sich etwa überlegen, ob sie selbst Leistungen<br />

ausschreiben soll oder dies Profis überlassen<br />

möchte, etwa dem Architekturbüro,<br />

das sich in diesem Fall neben dem Entwurf<br />

und dem Erstellen von Plänen auch um die<br />

Wahl der beteiligten Unternehmen kümmert.<br />

General- und Totalunternehmen befassen<br />

sich schwerpunktmässig mit administrativen<br />

Aufgaben und der Koordination.<br />

Architekturbüros werden unter ihm Teil des<br />

Teams, in dem sie für den räumlichen Entwurf<br />

zuständig sind. Man erkennt: Bei der<br />

Delegierung von Aufgaben geht es immer<br />

auch um die Dosierung von Einfluss und die<br />

Regulierung der Mitsprachemöglichkeiten.<br />

PLANEN UND AUSFÜHREN<br />

General- und Totalunternehmung sind<br />

keine geschützten Begriffe. Alle natürlichen<br />

und juristischen Personen sind grundsätzlich<br />

befugt, als solche aufzutreten und entsprechende<br />

Leistungen zu erbringen. Es ist<br />

grundsätzlich der Inhalt der abgeschlossenen<br />

Werkverträge, welche den Begriffen Leben<br />

einhaucht. Bei einem GU-Vertrag werden<br />

sämtliche Bauleistungen inklusive der<br />

Bauleitung in einem einzigen Vertrag zusammengefasst.<br />

Der TU-Vertrag umfasst zusätzlich die<br />

Planungsleistungen. Für Letztere lässt sich<br />

auch ein separater Generalplanervertrag<br />

abschliessen. Wie bereits erwähnt, werden<br />

in den Verträgen für konkrete Leistungspakete<br />

Preise und Termine vereinbart. Für<br />

die Bauherrschaft ändert sich im Wesentlichen<br />

der Kontrollaufwand. Sie muss den<br />

General- und Totalunternehmungen im Gegenzug<br />

Vertrauen schenken.<br />

Für die Vertrauenswürdigkeit der Vertragspartner<br />

steht beispielsweise der Verband<br />

Entwicklung Schweiz (ES), der sich<br />

aus der Vorgängerorganisation VSGU Verband<br />

Schweizerischer Generalunternehmer<br />

entwickelt hat. «Mit zahlreichen branchentypischen<br />

Veranstaltungen nährt ES<br />

ein gesamtschweizerisches Netzwerk. Er<br />

verfügt über Best Practice zu aktuellen<br />

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IMMOBILIA / Juni <strong>2023</strong>

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