ruc_2-2023
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IFRS-Update: Änderungen am Standard IAS<br />
12 zur Einführung der OECD-Mindeststeuer<br />
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat Ende Mai<br />
<strong>2023</strong> Änderungen am Standard IAS 12 Ertragssteuern veröffentlicht.<br />
Diese sollen für die von der Einführung der OECD-Mindeststeuer<br />
betroffenen Unternehmen mehr Klarheit und auch Erleichterungen<br />
bringen.<br />
Frederik<br />
Schmachtenberg<br />
Das OECD-Projekt «Base<br />
Erosion and Profit Shifting 2.0»<br />
(BEPS 2.0) setzt sich mit den<br />
Herausforderungen im Steuerbereich<br />
im Zusammenhang mit<br />
der Globalisierung der Weltwirtschaft<br />
aus einander. Die<br />
Säule 2 (Pillar Two) des BEPS 2.0<br />
zielt auf die Ein führung einer<br />
globalen Mindest steuer von 15<br />
Prozent für Konzerne mit einem<br />
weltweiten, jährlichen Umsatz<br />
von mehr als 750 Millionen Euro<br />
ab.<br />
Die Regeln dieser Mindestbesteuerung<br />
werden auch als<br />
«Global Anti-Base Erosion<br />
Rules» (GloBE-Rules bzw.<br />
Tabea Wolf<br />
GloBE-Regeln) bezeichnet.<br />
Nun liegt es an den einzelnen<br />
Ländern (mittlerweile haben sich der Initiative weltweit rund<br />
140 Länder ange schlossen, darunter auch die Schweiz),<br />
die Regeln der Mindestbesteuerung in nationales Recht<br />
zu überführen. Weil die Umsetzung in der Schweiz eine<br />
Änderung der Bundes verfassung erfordert, gibt es am<br />
18. Juni <strong>2023</strong> eine Volksabstimmung, welche, sofern der<br />
Empfehlung von Bundesrat und Parlament für die OECD-<br />
Mindest besteuerungsregelungen gefolgt wird, die neuen<br />
Regeln in die Schweizer Steuer gesetzgebung ab 1. Januar<br />
2024 verankern wird. Die von der Mindestbesteuerung<br />
bet roffenen Unternehmen sollten nun analysieren, welche<br />
Auswirkungen auf die Buch führung bzw. Rechnungslegung,<br />
aber auch auf IT- und Reporting Prozesse sowie<br />
Systeme zu erwarten sind.<br />
IASB Änderungen am Standard IAS 12<br />
Das IASB hat Ende Mai <strong>2023</strong> Änderungen am Standard IAS<br />
12 Ertragsteuern veröffentlicht. Die Änderungen sehen eine<br />
vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter<br />
Steuern vor, die sich aus der Umsetzung der Säule 2 des<br />
BEPS 2.0 ergeben, sowie spezifische An gaben im Anhang<br />
zur Jahresrechnung, vor allem für die Zeit perioden vor<br />
Inkraft treten der Säule 2. Mit den Änderungen reagiert das<br />
IASB auf Bedenken und Unsicherheiten von Unternehmen<br />
hinsichtlich möglicher Auswirkungen der bevorstehenden<br />
Umsetzung der GloBE-Regeln auf die Bilanzierung von<br />
Ertragsteuern nach IAS 12.<br />
Die Änderungen am Standard IAS 12 Ertragsteuern umfassen:<br />
■ die Einführung einer vorübergehenden Ausnahme von<br />
der Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern, die aus der<br />
Umsetzung der GloBE-Regeln resultieren (in Kombination<br />
mit einer Offenlegung, dass ein Unternehmen die<br />
Ausnahme angewendet hat) sowie<br />
■ zusätzliche, gezielte Offenlegungspflichten der betroffenen<br />
Unternehmen vor allem für die Zeitperioden vor<br />
Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften.<br />
Temporäre Erleichterung bezüglich der Pflicht zur<br />
Bilanzierung latenter Steuern<br />
Nach IAS 12.47 sind latente Steuern anhand der Steuersätze<br />
zu bewerten, deren Gültigkeit für die Zeitperiode<br />
erwartet wird, in denen sich die entsprechende temporäre<br />
Differenz auflöst. Dabei werden die Steuersätze (und<br />
Steuer vorschriften) verwendet, die zum Bilanzstichtag<br />
gültig oder angekündigt sind.<br />
Weil es im Hinblick auf die Umsetzung der GloBE Regeln<br />
aber momentan noch viele Unklarheiten gibt (z. B. unterschiedliche<br />
Zeitpunkte der Umsetzung der Regeln in den<br />
einzelnen Ländern, Unsicherheiten bzgl. des Steuer satzes,<br />
etc.), hat das IASB entschieden, eine vorüber gehende Aus<br />
18 I rechnungswesen & controlling 2 I <strong>2023</strong> Rechnungslegung