23.06.2023 Aufrufe

ruc_2-2023

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

nahme von der Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern,<br />

die aus der Umsetzung der GloBE-Regeln resultieren, für<br />

eine unbestimmte Zeit vorzuschlagen. Diese Ausnahme<br />

ist für alle betroffenen Unternehmen verpflichtend anzuwenden.<br />

Damit sollen eine inkonsistente Anwendung und<br />

eine inkonsistente Inter pretation der neuen GloBE-Regeln<br />

vermieden werden sowie den Unternehmen mehr Zeit für<br />

die Umsetzung der neuen An forderungen in der Vielzahl<br />

von Ländern gegeben werden.<br />

Zusätzliche Offenlegungspflichten<br />

Die zusätzlichen Offenlegungspflichten für die Zeiträume,<br />

in denen die Gesetze über die GloBE-Regeln noch nicht in<br />

Kraft sind, setzen den Fokus auf zusätzliche Informationen<br />

für die Bilanzleser/Investoren, damit diese die potenziellen<br />

Auswirkungen besser einschätzen können. Konkret geht<br />

es um folgende zusätzliche Offenlegungspflichten:<br />

Fazit<br />

BEPS 2.0 und insbesondere die Säule 2 werden die<br />

Steuer- und Reportinglandschaft grundlegend verändern.<br />

Obwohl zum jetzigen Zeitpunkt vielleicht noch<br />

viele Fragen bezüglich lokaler Gesetzgebung und Anwendung<br />

weit oben auf der Prioritätenliste stehen, werden<br />

sich diese Fragen und Unsicherheiten (wie auch voraussichtlich<br />

in der Schweiz mit der Volksabstimmung am 18.<br />

Juni <strong>2023</strong>) relativ schnell auflösen. Direkt im Anschluss<br />

kommen dann für die meisten Unternehmen die Fragen<br />

zur operativen Umsetzung an die Oberfläche. Denn die<br />

womöglich grösste Heraus forderung wird sein, allen<br />

neuen An gaben in Zusammenhang mit der Einführung der<br />

Mindest besteuerungsvorschriften Rechnung zu tragen.<br />

Das wird auch enorme neue Herausforderungen an den<br />

Abschluss erstellungsprozess sowie an die Reporting- und<br />

IT­Systeme stellen.<br />

■ Qualitative Informationen über den Einfluss von den<br />

GloBE-Regeln auf das Unternehmen, wie zum Beispiel<br />

welche Steuerhoheitsgebiete durch die GloBE-Regeln<br />

besonders betroffen sind.<br />

■ Quantitatve Informationen, wie zum Beispiel eine<br />

Angabe des Gewinnanteils des Unternehmens, das<br />

neu der Besteuerung nach den GloBE-Regeln unterliegt,<br />

und der darauf anwendbare durchschnittliche<br />

effektive Steuersatz; oder auch einen Hinweis darauf,<br />

wie sich der effektive Gesamtsteuersatz des Unternehmens<br />

ändern würde, wenn die GloBE-Regeln auch<br />

in der Vergangenheit anwendbar gewesen wären. Diese<br />

Informationen können auch als Bandbreite angegeben<br />

werden.<br />

Sollten diese Informationen nicht bekannt sein, oder nicht<br />

zuverlässig geschätzt werden können, sollte dies explizit<br />

offengelegt werden.<br />

Für Perioden nach dem Inkrafttreten der neuen Regelungen<br />

ist zudem vorgesehen, dass Unternehmen separat den<br />

Steueraufwand der aktuellen Periode beziffern, der zusätzlich<br />

aus den GloBE-Regeln resultiert.<br />

Weitere Angaben im Anhang: Auch schreibt IAS 1 Darstellung<br />

des Abschlusses vor, dass Unter nehmen grundsätzlich<br />

Informationen offen legen müssen, die nicht<br />

ander weitig im Jahresabschluss offen gelegt werden, die<br />

aber gleichwohl entscheidend für das Gesamt verständnis<br />

sind. Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen, die<br />

von der Ein führung der Mindest besteuerungsvorschriften<br />

betroffen sein werden, auch noch einmal einen Schritt<br />

zurück machen, um festzustellen, ob alle Informationen<br />

offen gelegt sind, die entscheidend sind, die Aus wirkungen<br />

der Einführung der Mindestbesteuerungsvorschriften auf<br />

das Unternehmen zu verstehen.<br />

Dr. Frederik Schmachtenberg, Partner bei EY<br />

Schweiz, Financial Accounting Advisory Services,<br />

Lehrbeauftragter der Universität St. Gallen,<br />

frederik.schmachtenberg@ch.ey.com<br />

Tabea Wolf, dipl. Wirtschaftsprüferin, Managerin bei<br />

EY Schweiz, Financial Accounting Advisory Services,<br />

tabea.wolf@ch.ey.com<br />

Rechnungslegung<br />

2 I <strong>2023</strong> rechnungswesen & controlling I 19

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!