ruc_2-2023
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nahme von der Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern,<br />
die aus der Umsetzung der GloBE-Regeln resultieren, für<br />
eine unbestimmte Zeit vorzuschlagen. Diese Ausnahme<br />
ist für alle betroffenen Unternehmen verpflichtend anzuwenden.<br />
Damit sollen eine inkonsistente Anwendung und<br />
eine inkonsistente Inter pretation der neuen GloBE-Regeln<br />
vermieden werden sowie den Unternehmen mehr Zeit für<br />
die Umsetzung der neuen An forderungen in der Vielzahl<br />
von Ländern gegeben werden.<br />
Zusätzliche Offenlegungspflichten<br />
Die zusätzlichen Offenlegungspflichten für die Zeiträume,<br />
in denen die Gesetze über die GloBE-Regeln noch nicht in<br />
Kraft sind, setzen den Fokus auf zusätzliche Informationen<br />
für die Bilanzleser/Investoren, damit diese die potenziellen<br />
Auswirkungen besser einschätzen können. Konkret geht<br />
es um folgende zusätzliche Offenlegungspflichten:<br />
Fazit<br />
BEPS 2.0 und insbesondere die Säule 2 werden die<br />
Steuer- und Reportinglandschaft grundlegend verändern.<br />
Obwohl zum jetzigen Zeitpunkt vielleicht noch<br />
viele Fragen bezüglich lokaler Gesetzgebung und Anwendung<br />
weit oben auf der Prioritätenliste stehen, werden<br />
sich diese Fragen und Unsicherheiten (wie auch voraussichtlich<br />
in der Schweiz mit der Volksabstimmung am 18.<br />
Juni <strong>2023</strong>) relativ schnell auflösen. Direkt im Anschluss<br />
kommen dann für die meisten Unternehmen die Fragen<br />
zur operativen Umsetzung an die Oberfläche. Denn die<br />
womöglich grösste Heraus forderung wird sein, allen<br />
neuen An gaben in Zusammenhang mit der Einführung der<br />
Mindest besteuerungsvorschriften Rechnung zu tragen.<br />
Das wird auch enorme neue Herausforderungen an den<br />
Abschluss erstellungsprozess sowie an die Reporting- und<br />
ITSysteme stellen.<br />
■ Qualitative Informationen über den Einfluss von den<br />
GloBE-Regeln auf das Unternehmen, wie zum Beispiel<br />
welche Steuerhoheitsgebiete durch die GloBE-Regeln<br />
besonders betroffen sind.<br />
■ Quantitatve Informationen, wie zum Beispiel eine<br />
Angabe des Gewinnanteils des Unternehmens, das<br />
neu der Besteuerung nach den GloBE-Regeln unterliegt,<br />
und der darauf anwendbare durchschnittliche<br />
effektive Steuersatz; oder auch einen Hinweis darauf,<br />
wie sich der effektive Gesamtsteuersatz des Unternehmens<br />
ändern würde, wenn die GloBE-Regeln auch<br />
in der Vergangenheit anwendbar gewesen wären. Diese<br />
Informationen können auch als Bandbreite angegeben<br />
werden.<br />
Sollten diese Informationen nicht bekannt sein, oder nicht<br />
zuverlässig geschätzt werden können, sollte dies explizit<br />
offengelegt werden.<br />
Für Perioden nach dem Inkrafttreten der neuen Regelungen<br />
ist zudem vorgesehen, dass Unternehmen separat den<br />
Steueraufwand der aktuellen Periode beziffern, der zusätzlich<br />
aus den GloBE-Regeln resultiert.<br />
Weitere Angaben im Anhang: Auch schreibt IAS 1 Darstellung<br />
des Abschlusses vor, dass Unter nehmen grundsätzlich<br />
Informationen offen legen müssen, die nicht<br />
ander weitig im Jahresabschluss offen gelegt werden, die<br />
aber gleichwohl entscheidend für das Gesamt verständnis<br />
sind. Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen, die<br />
von der Ein führung der Mindest besteuerungsvorschriften<br />
betroffen sein werden, auch noch einmal einen Schritt<br />
zurück machen, um festzustellen, ob alle Informationen<br />
offen gelegt sind, die entscheidend sind, die Aus wirkungen<br />
der Einführung der Mindestbesteuerungsvorschriften auf<br />
das Unternehmen zu verstehen.<br />
Dr. Frederik Schmachtenberg, Partner bei EY<br />
Schweiz, Financial Accounting Advisory Services,<br />
Lehrbeauftragter der Universität St. Gallen,<br />
frederik.schmachtenberg@ch.ey.com<br />
Tabea Wolf, dipl. Wirtschaftsprüferin, Managerin bei<br />
EY Schweiz, Financial Accounting Advisory Services,<br />
tabea.wolf@ch.ey.com<br />
Rechnungslegung<br />
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