ruc_2-2023
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Erwerb 1 Erwerb 2 Erwerb 3 Total<br />
AHV-Lohn 30‘000 30‘000 30‘000 90‘000<br />
Koordinationsabzug (20% AHV-Lohn) -6‘000 -6‘000 -6‘000<br />
Versicherter Lohn 24‘000 24‘000 24‘000 72‘000<br />
Vergleich: 1 Arbeitgeber (umhüllende Lösung) 90‘000<br />
Koordinationsabzug (20% AHV-Lohn) -18‘000<br />
Versicherter Lohn 72‘000<br />
Es ist in beiden Szenarien derselbe Lohn versichert.<br />
Abbildung 2: Szenario einer Person, die bei mehreren Arbeitgebern tätig ist. Jede Pensionskasse macht einen Koordinationsabzug von<br />
20 Prozent.<br />
keine Kompensation. Finanziert werden diese Zuschläge<br />
über Lohn abzüge bei allen versicherten Personen.<br />
Der Koordinationsabzug<br />
Hinsichtlich dieses Problems wurden verschiedene<br />
Optionen diskutiert, so z. B. eine Kürzung oder Halbierung<br />
des Koordinationsabzugs. Letztendlich hat sich im<br />
Rahmen der Beratungen die Variante durchgesetzt, dass<br />
der Koordinations abzug 20 Prozent des AHV-Lohns ausmacht.<br />
Wie sich das auswirkt und wem das hilft, sieht man<br />
beim Vergleich in der Abbildung 2 (in jeder Teilzeit anstellung<br />
sind 80 Prozent des Gehalts versichert) zu Abbildung 1, wo<br />
jede Arbeitgeberin den vollen Koordinations abzug nach<br />
heutiger Gesetzgebung macht. Die neue Regelung soll<br />
zur Verbesserung der Vorsorge bei Teilzeit mitarbeitenden<br />
führen.<br />
im Idealfall zusätzliche Beträge ein ganzes Berufsleben<br />
lang mit helfen, das Altersguthaben anwachsen zu lassen.<br />
Auf die vielfach genannte Idee, diesen Effekt zusätzlich<br />
damit zu verstärken, bereits ab Alter 20 im BVG zu sparen,<br />
wurde verzichtet, der Sparprozess beginnt weiterhin mit<br />
Alter 25.<br />
Fazit<br />
Die Reform versucht mehrheitsfähige Lösungen zu präsentieren,<br />
um die vordringlichsten und längst erkannten<br />
Probleme in der zweiten Säule anzugehen. Ob die vorgeschlagene<br />
Reform zu weit oder zu wenig weit geht<br />
und ob die Massnahmen von einer Mehrheit als geeignet<br />
qualifiziert werden, darüber wird aller Voraussicht nach<br />
eine Volksabstimmung Auskunft geben.<br />
Spricht man vom Koordinationsabzug, ist auch die Eintrittsschwelle<br />
zu nennen. Der Lohn muss einen gewissen<br />
Betrag übersteigen, damit jemand überhaupt in der<br />
Pensions kasse versichert wird. Die Eintrittsschwelle soll<br />
von heute CHF 22‘050 auf neu CHF 19‘845 gesenkt<br />
werden, was weitere Personen in die zweite Säule eintreten<br />
lassen wird. Es bleibt jedoch fraglich, ob die Eintrittsschwelle<br />
in dieser Höhe nicht auch zukünftig dafür<br />
sorgt, dass viele «Minijobber» gar nicht erst ins BVG eintreten<br />
können.<br />
Die Sparstaffelung<br />
Zukünftig sollen Personen zwischen Alter 25 und 44<br />
Spar beiträge in der Höhe von 9 Prozent bezahlen und<br />
zwischen 45 und 65 in der Höhe von 14 Prozent. Diese<br />
Staffelung soll die «Altersdiskriminierung» eindämmen,<br />
denn die 55- bis 65-Jährigen zahlen zukünftig weniger<br />
und damit auch deren Arbeitgeber. So werden diese Mitarbeitenden<br />
etwas «preiswerter». Gleichzeitig soll in den<br />
ersten Jahren, in denen man versichert ist, etwas mehr ins<br />
BVG fliessen. Dies hat den bereits erwähnten Effekt, dass<br />
Cyrill Habegger, dipl. Steuerexperte und Leiter<br />
Steuern bei PensExpert AG, Luzern,<br />
cyrill.habegger@pens-expert.ch<br />
Sozialversicherungen<br />
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