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ruc_2-2023

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Erwerb 1 Erwerb 2 Erwerb 3 Total<br />

AHV-Lohn 30‘000 30‘000 30‘000 90‘000<br />

Koordinationsabzug (20% AHV-Lohn) -6‘000 -6‘000 -6‘000<br />

Versicherter Lohn 24‘000 24‘000 24‘000 72‘000<br />

Vergleich: 1 Arbeitgeber (umhüllende Lösung) 90‘000<br />

Koordinationsabzug (20% AHV-Lohn) -18‘000<br />

Versicherter Lohn 72‘000<br />

Es ist in beiden Szenarien derselbe Lohn versichert.<br />

Abbildung 2: Szenario einer Person, die bei mehreren Arbeitgebern tätig ist. Jede Pensionskasse macht einen Koordinationsabzug von<br />

20 Prozent.<br />

keine Kompensation. Finanziert werden diese Zuschläge<br />

über Lohn abzüge bei allen versicherten Personen.<br />

Der Koordinationsabzug<br />

Hinsichtlich dieses Problems wurden verschiedene<br />

Optionen diskutiert, so z. B. eine Kürzung oder Halbierung<br />

des Koordinationsabzugs. Letztendlich hat sich im<br />

Rahmen der Beratungen die Variante durchgesetzt, dass<br />

der Koordinations abzug 20 Prozent des AHV-Lohns ausmacht.<br />

Wie sich das auswirkt und wem das hilft, sieht man<br />

beim Vergleich in der Abbildung 2 (in jeder Teilzeit anstellung<br />

sind 80 Prozent des Gehalts versichert) zu Abbildung 1, wo<br />

jede Arbeitgeberin den vollen Koordinations abzug nach<br />

heutiger Gesetzgebung macht. Die neue Regelung soll<br />

zur Verbesserung der Vorsorge bei Teilzeit mitarbeitenden<br />

führen.<br />

im Idealfall zusätzliche Beträge ein ganzes Berufsleben<br />

lang mit helfen, das Altersguthaben anwachsen zu lassen.<br />

Auf die vielfach genannte Idee, diesen Effekt zusätzlich<br />

damit zu verstärken, bereits ab Alter 20 im BVG zu sparen,<br />

wurde verzichtet, der Sparprozess beginnt weiterhin mit<br />

Alter 25.<br />

Fazit<br />

Die Reform versucht mehrheitsfähige Lösungen zu präsentieren,<br />

um die vordringlichsten und längst erkannten<br />

Probleme in der zweiten Säule anzugehen. Ob die vorgeschlagene<br />

Reform zu weit oder zu wenig weit geht<br />

und ob die Massnahmen von einer Mehrheit als geeignet<br />

qualifiziert werden, darüber wird aller Voraussicht nach<br />

eine Volksabstimmung Auskunft geben.<br />

Spricht man vom Koordinationsabzug, ist auch die Eintrittsschwelle<br />

zu nennen. Der Lohn muss einen gewissen<br />

Betrag übersteigen, damit jemand überhaupt in der<br />

Pensions kasse versichert wird. Die Eintrittsschwelle soll<br />

von heute CHF 22‘050 auf neu CHF 19‘845 gesenkt<br />

werden, was weitere Personen in die zweite Säule eintreten<br />

lassen wird. Es bleibt jedoch fraglich, ob die Eintrittsschwelle<br />

in dieser Höhe nicht auch zukünftig dafür<br />

sorgt, dass viele «Minijobber» gar nicht erst ins BVG eintreten<br />

können.<br />

Die Sparstaffelung<br />

Zukünftig sollen Personen zwischen Alter 25 und 44<br />

Spar beiträge in der Höhe von 9 Prozent bezahlen und<br />

zwischen 45 und 65 in der Höhe von 14 Prozent. Diese<br />

Staffelung soll die «Altersdiskriminierung» eindämmen,<br />

denn die 55- bis 65-Jährigen zahlen zukünftig weniger<br />

und damit auch deren Arbeitgeber. So werden diese Mitarbeitenden<br />

etwas «preiswerter». Gleichzeitig soll in den<br />

ersten Jahren, in denen man versichert ist, etwas mehr ins<br />

BVG fliessen. Dies hat den bereits erwähnten Effekt, dass<br />

Cyrill Habegger, dipl. Steuerexperte und Leiter<br />

Steuern bei PensExpert AG, Luzern,<br />

cyrill.habegger@pens-expert.ch<br />

Sozialversicherungen<br />

2 I <strong>2023</strong> rechnungswesen & controlling I 27

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