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ruc_2-2023

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Durchführung von Verfahren im Bereich der Mehrwertsteuer<br />

vorzuschreiben (vgl. Art. 65a Abs. 1 MWSTG). Die<br />

obligatorische elektronische Durchführung muss in einer<br />

Verordnung konkretisiert werden. Der Entwurf in der<br />

Mehrwertsteuerverordnung sieht vor, dass die Anmeldung<br />

als steuerpflichtige Person, die Abrechnung und die nachträglichen<br />

Korrekturen der Abrechnung elektronisch über<br />

das ePortal erfolgen müssen. Dieser Entwurf soll dem<br />

Bundesrat in diesem Jahr vorgelegt werden. Bei einem<br />

positiven Entscheid ist das Inkrafttreten auf den 1. Januar<br />

2024 geplant.<br />

Erhöhung der Mehrwertsteuersätze<br />

per 1. Januar 2024<br />

In der Mehrwertsteuerabrechnung für das 3. Quartal<br />

<strong>2023</strong>, für das 2. Semester <strong>2023</strong> und für den Monat Juli<br />

<strong>2023</strong> kann gegenüber der ESTV zum ersten Mal mit den<br />

neuen Mehrwertsteuersätzen abgerechnet werden. Die<br />

Erhöhung der Steuersätze führt auch zu einer Anpassung<br />

der Saldo- und Pauschalsteuersätze.<br />

Es ist davon auszugehen, dass zum letzten Mal eine Anpassung<br />

der Papierabrechnungen aufgrund einer Steuersatzänderung<br />

erfolgt. In «MWST-Abrechnung easy» und<br />

«MWST-Abrechnung pro» können die verschiedenen<br />

Steuersätze auf eine einfache Art und Weise durch die<br />

steuerpflichtige Person angewählt werden.<br />

In der Abstimmung vom 25. September 2022 wurden die<br />

Änderung des AHV-Gesetzes und der Bundesbeschluss<br />

über die Zusatzfinanzierung der AHV angenommen. Entsprechend<br />

werden auf den 1. Januar 2024 die Mehrwertsteuersätze<br />

wie folgt erhöht:<br />

Bis<br />

31.12.<strong>2023</strong><br />

Neu ab<br />

1.1.2024<br />

Raffaello Pietropaolo, lic. iur.,<br />

Vizedirektor ESTV, Leiter Hauptabteilung MWST,<br />

raffaello.pietropaolo@estv.admin.ch<br />

Normalsatz 7,7 % 8,1 %<br />

Reduzierter Satz 2,5 % 2,6 %<br />

Sondersatz für Beherbergung 3,7 % 3,8 %<br />

Martin Röthlisberger,<br />

Stv. Leiter Abteilung Erhebung MWST,<br />

Verantwortlicher Online-Applikationen MWST,<br />

martin.roethlisberger@estv.admin.ch<br />

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Steuern<br />

2 I <strong>2023</strong> rechnungswesen & controlling I 31

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