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MASCHINEN & TECHNIK | August / September 2023

Messeausgabe zu steinexpo, NordBau, Plattformers' Days und NUFAM

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Neuerungen bei Lärmemissionen von Maschinen<br />

TÜV SÜD INDUSTRIE SERVICE GMBH >> Die Belastung durch Lärm gilt als<br />

städtisches Umweltproblem Nummer eins. Dem hat sich die Europäische Kommission<br />

in der sogenannten Outdoor-Richtlinie 2000/14/EG angenommen. Die<br />

Richtlinie schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die zulässigen Geräuschemissionen<br />

von Maschinen, die zur Verwendung im Freien vorgesehen sind. Sie<br />

regelt im Detail, welche Maschinen oberhalb festgelegter garantierter Schallleistungspegel<br />

nicht mehr in Europa in Verkehr gebracht werden dürfen – oder nur<br />

noch mit ausgewiesenen garantierten Schallleistungspegeln.<br />

REVISION DER RICHTLINIE IN ARBEIT<br />

Nachdem die Richtlinie am 8. Mai 2000 verabschiedet und am 3. Januar<br />

2002 in Kraft trat, wurde sie über 20 Jahre nicht verändert. Nun kommt wieder<br />

Bewegung ins Thema. Viele Käufer sind einerseits sensibler bei Schallemissionen.<br />

Insbesondere für innerstädtische Baustellen bevorzugen sie zum Beispiel<br />

leise Baumaschinen oder kommunale Bauherren fordern diese.<br />

Die Hersteller reduzieren deshalb vermehrt die Geräusch-<br />

INSPIRE THE FUTURE<br />

CREATE CONNECTIONS<br />

EMPOWER AIRPORTS<br />

emissionen in der Entwicklung. Das geschieht im Wesentlichen durch den<br />

Einkauf leiser Komponenten wie Lüfter und Abgasstrecken sowie durch den<br />

Wechsel von Verbrennungs- zu Elektromotoren.<br />

Auf der anderen Seite arbeitet eine Europäische Expertengruppe mit Unterstützung<br />

der Länderbehörden, Interessensverbänden und notifizierten Stellen<br />

an einer Revision der Outdoor-Richtlinie. Sie ist dazu von der Europäischen<br />

Kommission ermächtigt – zumindest was den Anhang III der Richtlinie<br />

2000/14/EG betrifft. Der regelt, wie genau zu messen ist und konkretisiert die<br />

Randbedingungen zu Mikrofonpositionen, Umgebungsbedingungen und der<br />

genauen Betriebsart und -dauer während der Messung.<br />

HERAUSFORDERUNGEN UND CHANCEN<br />

Für Hersteller birgt die Novelle der Outdoor-Richtlinie neue Herausforderungen<br />

bei der Ermittlung des Schallleistungspegels, aber auch Chancen,<br />

da nun aktuelle harmonisierte maschinenspezifische Normen für die Schallemissionsmessung<br />

verwendet werden können, wie sie auch in der Maschinenverordnung<br />

(EU) <strong>2023</strong>/1230 referenziert sind.<br />

Weil die Expertengruppe von der Europäischen Kommission lediglich ermächtigt<br />

wurde den Anhang III der Richtlinie zu aktualisieren, verbleiben noch zahlreiche<br />

Graubereiche und Unschärfen. Es ist dennoch ein Schritt in die richtige<br />

Richtung. Nur in seltenen Fällen werden Messungen dadurch aufwändiger. In<br />

bestimmten Fällen kann der Hersteller bzw. Handel in Europa noch nach dem<br />

alten Verfahren den Schallleistungspegel einer Maschine ermitteln.<br />

Die Revision der Outdoor-Richtlinie wird voraussichtlich nicht vor Herbst <strong>2023</strong><br />

veröffentlicht. Derzeit ist geplant, dass die Richtlinie spätestens 24 Monate<br />

nach Inkrafttreten für alle betroffenen Maschinen gilt, die danach in Verkehr<br />

gebracht werden. Dies gibt den Herstellern Zeit, die neuen Messmethoden zu<br />

testen und in die Verfahren zur Konformitätsbewertung zu integrieren.<br />

Schallmessung an einem<br />

Turmdrehkran / © TÜV SÜD<br />

JOIN THE<br />

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UNITING THE<br />

AIRPORT COMMUNITY<br />

24 th International Exhibition for<br />

Airport Equipment, Technology,<br />

Design & Services<br />

10 – 13<br />

OCTOBER <strong>2023</strong><br />

Munich Trade Fair<br />

Germany<br />

informat<br />

RELEVANZ FÜR GROSSBRITANNIEN<br />

Das Department for Business and Trade (DBT) hat am 01.08.<strong>2023</strong> beschlossen,<br />

über das ursprünglich geplante Jahr 2024 hinaus, die CE-<br />

Konformität auch für den britischen Markt unbefristet zu akzeptieren.<br />

Somit werden die Änderungen des Anhangs III der Outdoor-Richtlinie<br />

auch für diesen Wirtschaftraum relevant.<br />

www.interairporteurope.com

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